Betreff
Antrag der SPD-Fraktion zur Vermeidung von Lichtverschmutzung
Vorlage
379/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

des Antragstellers:

 

1.      Die Stadt Rheine erarbeitet gemeinsam mit den Stadtwerken ein Konzept, Lichtverschmutzung wirksam zu reduzieren und einen Beitrag zum Schutz der nächtlichen Umwelt, der Tierwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu leisten.

 

2.      Das Konzept beinhaltet Maßnahmen zur Förderung von energiesparender Beleuchtungstechnik, zur Vermeidung von übermäßiger und unnötiger Beleuchtung (beispielsweise durch Leuchtkörper mit geringerer Streuung sowie dem Einsatz von Bewegungsmeldern) sowie zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen für das Thema Lichtverschmutzung.

 

3.      Die Stadt Rheine prüft die Einführung von verbindlichen Richtlinien für die Außenbeleuchtung bei Neubauten, Sanierungen und öffentlichen Einrichtungen, um eine effiziente und umweltfreundliche Nutzung von Licht zu gewährleisten.

 

4.      Die Stadt Rheine unterstützt Maßnahmen zur Aufklärung und Information über die Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf die Umwelt und die Gesundheit.

 

 

der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung bei der Planung und Umsetzung von Außenbeleuchtungen die derzeit noch nicht in Kraft getretenen Regelungen des § 41 a Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen“, soweit dies – in Ermangelung der fehlenden, konkreten Rechtslage – möglich ist, weiterhin zu berücksichtigen.

 


Begründung:

 

des Antragstellers:

 

Auf die Begründung des Antrages der SPD-Fraktion zur Vermeidung von Lichtverschmutzung wird verwiesen (s. Anlage 1).

 

der Verwaltung:

 

Hinsichtlich der Notwendigkeit möglichst umfassender Maßnahmen zur Verminderung der Lichtverschmutzung wird der Begründung des Antragstellers grundsätzlich gefolgt.

 

In Naturschutzgebieten ist im Außenbereich die Neuerrichtung von Beleuchtung an Straßen und Wegen sowie von beleuchteten Werbeanlagen gem. § 23 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz bereits verboten. Ausnahmen hierzu gibt es nur in besonders begründeten Fällen der Verkehrssicherheit oder der öffentlichen Sicherheit und soweit der Schutzzweck des Gebietes nicht beeinträchtigt wird.

 

Um den zentralen Ursachen des Insektensterbens entgegenzuwirken, die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland wieder zu verbessern und eine Trendumkehr beim Rückgang von Arten und Biodiversität zu erreichen, setzt die Bundesregierung weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Lichtverschmutzung und zum gesetzlichen Biotopschutz mit dem, in Teilen noch nicht in Kraft getretenen, vorliegenden Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes um. Im Gesetzentwurf wurde der große wirtschaftliche Nutzen des zu schützenden Naturkapitals betont. Allein für Deutschland wird demnach die Bestäuberleistung durch Insekten mit einem durchschnittlichen Jahresgesamtwert der abhängigen Ernteleistung von ca. 1,1 Mrd. Euro geschätzt.

 

Die Änderung des Bundenaturschutzgesetzes vom 18.08.2021 sieht u. a. die Einfügung des neuen § 41 a „Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen“ vor. Danach sind neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtemissionen geschützt sind. Konkretisierungen hierzu fließen in die zu erstellende Rechtsverordnung ein. Das Gesetz schließt wesentliche Änderungen oben genannter Beleuchtungs- oder Werbeanlagen ein. Für bestehende Beleuchtungen an öffentlichen Straßen und Wegen wird es ein Anpassungsverlangen geben. Sie sind nach Maßgabe der konkretisierenden Rechtsverordnung um- oder nachzurüsten.

 

Aufgrund der bislang fehlenden, vom Bundesumweltministerium vorzulegenden, Rechtsverordnung ist der § 41 a BNatSchG bislang nicht in Kraft getreten. Mit der Rechtsverordnung werden Vorgaben zu konkreten Grenzwerten für Lichtemissionen, technischen und konstruktiven Anforderungen sowie konkreten Umsetzungspflichten verbindlich eingeführt.

 

Die Stadt Rheine setzt, wie im Antrag der SPD erwähnt, seit Jahren im Rahmen ihres direkten Einflusses effektive Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtemissionen um. Nachfolgend eine (nicht abschließende) Auflistung durchgeführter Maßnahmen:

-        Bereits im Jahr 2005 wurde eine weitgehende Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung eingeführt.

-        Für die Straßenbeleuchtung werden grundsätzlich energieeffiziente LED-Leuchten mit einer möglichst geringen Beeinträchtigung des Umfeldes eingesetzt. Die neueren Beleuchtungskörper sind so konstruiert, dass ein Abstrahlen in den oberen Halbraum weitgehend vermieden wird.

-        In der Nähe von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten oder ökologisch oder aus konkreten Artenschutzgründen sensiblen Bereichen, werden grundsätzlich nachweislich insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel, in Absprache bzw. nach konkreter Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt eingesetzt.

-        Aktuell werden in der Regel nur Leuchtmittel mit einem begrenzten Blauanteil und Lichtfarben von 3.000 bis 4.000 Kelvin für die Straßenbeleuchtung eingesetzt, wobei außerhalb der Hauptverkehrsstraßen, in naturnahen Gebieten oder in der Innenstadt vornehmlich Leuchten mit nur 3.000 Kelvin verwendet werden.

-        Sofern es die Verkehrssicherheit und Nutzungsfrequenz zulassen, wird die Beleuchtung nur auf einen Zeitraum erhöhter Nutzungsfrequenz begrenzt, oder es werden zum Teil auch schon adaptive Leuchten mit Bewegungsmelder eingesetzt, die nur bei tatsächlichem Bedarf den jeweiligen Wegeabschnitt für einen eng begrenzten Zeitraum ausleuchten (z. B. auf einem Teilstück des neu ausgestatten Triangel-Radweges).

-        Generell werden bei Umbau- oder Neubaumaßnahmen die jeweilige Verkehrs- und Beleuchtungssituation konkret analysiert und der tatsächliche Bedarf an Beleuchtung rechnerisch ermittelt

-        Auf eine Beleuchtung von Naturobjekten wird von der Stadt Rheine bereits weitgehend verzichtet. Lediglich einige Platanenbäume am innerstädtischen Timmermanufer werden aktuell noch beleuchtet.

 


Anlage:

 

Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion zur Vermeidung von Lichtverschmutzung