Beschlussvorschlag/Empfehlung:
des Antragstellers:
1.
Die
Stadt Rheine erarbeitet gemeinsam mit den Stadtwerken ein Konzept,
Lichtverschmutzung wirksam zu reduzieren und einen Beitrag zum Schutz der
nächtlichen Umwelt, der Tierwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger
zu leisten.
2.
Das
Konzept beinhaltet Maßnahmen zur Förderung von energiesparender
Beleuchtungstechnik, zur Vermeidung von übermäßiger und unnötiger Beleuchtung
(beispielsweise durch Leuchtkörper mit geringerer Streuung sowie dem Einsatz
von Bewegungsmeldern) sowie zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger und
Unternehmen für das Thema Lichtverschmutzung.
3.
Die
Stadt Rheine prüft die Einführung von verbindlichen Richtlinien für die
Außenbeleuchtung bei Neubauten, Sanierungen und öffentlichen Einrichtungen, um
eine effiziente und umweltfreundliche Nutzung von Licht zu gewährleisten.
4.
Die
Stadt Rheine unterstützt Maßnahmen zur Aufklärung und Information über die
Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf die Umwelt und die Gesundheit.
der Verwaltung:
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung bei der
Planung und Umsetzung von Außenbeleuchtungen die derzeit noch nicht in Kraft
getretenen Regelungen des § 41 a Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „Schutz
von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen“,
soweit dies – in Ermangelung der fehlenden, konkreten Rechtslage – möglich ist,
weiterhin zu berücksichtigen.
Begründung:
des Antragstellers:
Auf die Begründung
des Antrages der SPD-Fraktion zur Vermeidung von Lichtverschmutzung wird
verwiesen (s. Anlage 1).
der Verwaltung:
Hinsichtlich der
Notwendigkeit möglichst umfassender Maßnahmen zur Verminderung der Lichtverschmutzung
wird der Begründung des Antragstellers grundsätzlich gefolgt.
In
Naturschutzgebieten ist im Außenbereich die Neuerrichtung von Beleuchtung an
Straßen und Wegen sowie von beleuchteten Werbeanlagen gem. § 23 Abs. 4
Bundesnaturschutzgesetz bereits verboten. Ausnahmen hierzu gibt es nur in
besonders begründeten Fällen der Verkehrssicherheit oder der öffentlichen
Sicherheit und soweit der Schutzzweck des Gebietes nicht beeinträchtigt wird.
Um den zentralen
Ursachen des Insektensterbens entgegenzuwirken, die Lebensbedingungen für
Insekten in Deutschland wieder zu verbessern und eine Trendumkehr beim Rückgang
von Arten und Biodiversität zu erreichen, setzt die Bundesregierung
weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Lichtverschmutzung und zum gesetzlichen
Biotopschutz mit dem, in Teilen noch nicht in Kraft getretenen, vorliegenden
Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes um. Im Gesetzentwurf
wurde der große wirtschaftliche Nutzen des zu schützenden Naturkapitals betont.
Allein für Deutschland wird demnach die Bestäuberleistung durch Insekten mit
einem durchschnittlichen Jahresgesamtwert der abhängigen Ernteleistung von ca.
1,1 Mrd. Euro geschätzt.
Die Änderung des
Bundenaturschutzgesetzes vom 18.08.2021 sieht u. a. die Einfügung des neuen §
41 a „Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von
Beleuchtungen“ vor. Danach sind neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und
Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete
oder lichtemittierende Werbeanlagen technisch und konstruktiv so anzubringen,
mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild
lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtemissionen geschützt
sind. Konkretisierungen hierzu fließen in die zu erstellende Rechtsverordnung
ein. Das Gesetz schließt wesentliche Änderungen oben genannter Beleuchtungs-
oder Werbeanlagen ein. Für bestehende Beleuchtungen an öffentlichen Straßen und
Wegen wird es ein Anpassungsverlangen geben. Sie sind nach Maßgabe der
konkretisierenden Rechtsverordnung um- oder nachzurüsten.
Aufgrund der
bislang fehlenden, vom Bundesumweltministerium vorzulegenden, Rechtsverordnung
ist der § 41 a BNatSchG bislang nicht in Kraft getreten. Mit der
Rechtsverordnung werden Vorgaben zu konkreten Grenzwerten für Lichtemissionen,
technischen und konstruktiven Anforderungen sowie konkreten Umsetzungspflichten
verbindlich eingeführt.
Die Stadt Rheine
setzt, wie im Antrag der SPD erwähnt, seit Jahren im Rahmen ihres direkten
Einflusses effektive Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtemissionen um.
Nachfolgend eine (nicht abschließende) Auflistung durchgeführter Maßnahmen:
-
Bereits
im Jahr 2005 wurde eine weitgehende Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung
eingeführt.
-
Für die
Straßenbeleuchtung werden grundsätzlich energieeffiziente LED-Leuchten mit
einer möglichst geringen Beeinträchtigung des Umfeldes eingesetzt. Die neueren
Beleuchtungskörper sind so konstruiert, dass ein Abstrahlen in den oberen
Halbraum weitgehend vermieden wird.
-
In der
Nähe von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten oder ökologisch oder aus
konkreten Artenschutzgründen sensiblen Bereichen, werden grundsätzlich
nachweislich insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel, in Absprache
bzw. nach konkreter Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises
Steinfurt eingesetzt.
-
Aktuell
werden in der Regel nur Leuchtmittel mit einem begrenzten Blauanteil und
Lichtfarben von 3.000 bis 4.000 Kelvin für die Straßenbeleuchtung eingesetzt,
wobei außerhalb der Hauptverkehrsstraßen, in naturnahen Gebieten oder in der
Innenstadt vornehmlich Leuchten mit nur 3.000 Kelvin verwendet werden.
-
Sofern
es die Verkehrssicherheit und Nutzungsfrequenz zulassen, wird die Beleuchtung
nur auf einen Zeitraum erhöhter Nutzungsfrequenz begrenzt, oder es werden zum
Teil auch schon adaptive Leuchten mit Bewegungsmelder eingesetzt, die nur bei
tatsächlichem Bedarf den jeweiligen Wegeabschnitt für einen eng begrenzten
Zeitraum ausleuchten (z. B. auf einem Teilstück des neu ausgestatten Triangel-Radweges).
-
Generell
werden bei Umbau- oder Neubaumaßnahmen die jeweilige Verkehrs- und
Beleuchtungssituation konkret analysiert und der tatsächliche Bedarf an
Beleuchtung rechnerisch ermittelt
-
Auf eine
Beleuchtung von Naturobjekten wird von der Stadt Rheine bereits weitgehend
verzichtet. Lediglich einige Platanenbäume am innerstädtischen Timmermanufer
werden aktuell noch beleuchtet.
Anlage:
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion zur Vermeidung von Lichtverschmutzung