Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die
abgeschlossenen und laufenden Maßnahmen des Masterplans Grün gemäß Anlage 1 zur
Kenntnis.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt die Anpassung
der Planungs- und ggf. Umsetzungszeiträume für die Maßnahmen „Entwicklung Alter
Friedhof“ und „Entwicklung Grünfläche Verdistraße“ sowie die Aufnahme der
Maßnahme „Aufwertung des Geländes der einstigen Synagogengemeinde Ecke Salzbergener
Straße /Neuenkirchener Straße“ in den Masterplan Grün gemäß Anlage 2.
Begründung:
Mit dieser
Vorlage wird der jährlichen Berichterstattung über umgesetzte, sich in der
Umsetzung befindende sowie dauerhafte Maßnahmen des Masterplans Grün
nachgekommen.
Im laufenden Jahr wurden die in der Anlage 1 gelisteten Maßnahmen umgesetzt bzw. befinden sich derzeit noch in der Umsetzung. Zudem sind die als Daueraufgaben identifizierten Maßnahmen in der Tabelle dargestellt.
In der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vom 26.10.2022
(siehe Vorlage 405/22) wurden folgende Maßnahmen für 2023 beschlossen:
1. Entwicklung Stadtpark, hier: Beschaffung
und Austausch der Bänke/Mülleimer
2. Entwicklung Alter Friedhof, hier: Planung
(im Rahmen einer Bachelorthesis)
3. Entwicklung Verdistraße, hier: Planung
Aufwertung der Fläche
Aufgrund
der personellen Situation im Produktbereich 5.50 „Grünplanung“ konnten nicht
alle Maßnahmen im beschlossenen Umfang umgesetzt werden. Der Sachstand zu den
genannten Maßnahmen stellt sich wie folgt dar:
zu 1.: Entwicklung Stadtpark
Im gemeinsamen Gespräch mit dem Stadtparkverein wurden die
Standorte der neuen Bänke/Mülleimer festgelegt. Der Auftrag zur Beschaffung der
Objekte ist vergeben. Zurzeit läuft die Ausschreibung zur Aufstellung der
Bänke/Mülleimer (vorgegebener Ausführungszeitraum bis Ende 2023). Nach
Aufstellung der Objekte ist diese Maßnahme abgeschlossen.
Zu 2.: Entwicklung Alter Friedhof
Die Planungen zum Alten Friedhof – im Rahmen einer
Bachelorthesis – sind abge-schlossen, jedoch bislang nicht mit allen
Beteiligten abgestimmt. Der finale Planungsentwurf ist mit dem
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bereits besprochen. Die nächsten
Schritte sind Abstimmung mit dem Verein Alter Friedhof sowie Beauftragung zur
Erstellung einer Bestandsaufnahme „Zustand Grabsteine“ (erfolgt durch die ZGW).
Die Abstimmungen können erst in Angriff genommen werden, wenn sich die
personelle Situation in der Grünplanung entspannt hat.
Zu 3.: Entwicklung Verdistraße
Die Planungen zur Aufwertung der Fläche konnten, aus oben
genannten Grund, bislang nicht starten. Zwischenzeitlich wurden jedoch, durch
die Kollegen/innen der TBR, auf der in Rede stehenden Fläche zwei Sitzbänke
installiert. Hierdurch wird zumindest dem Wunsch des Stadtteils nach einem
„Nachbarschaftstreff“ rudimentär nachgekommen.
Im Bau-
und Mobilitätsausschuss am 15.06.2023 wurde, mit Vorlage Nr. 237/23,
beschlossen, die „Aufwertung des
Geländes der einstigen Synagogengemeinde Ecke Salzbergener Straße
/Neuenkirchener Straße“ als Projekt in den Masterplan Grün der Stadt Rheine aufnehmen
zu lassen.
Der Masterplan Grün basiert auf einem System aus Handlungsfeldern, Leitzielen und Ergebniszielen. Diese geben den Rahmen vor, in dem sich Maßnahmenvorschläge bewegen. Jede Maßnahme muss sich mindestens in einem der Ergebnisziele und damit auch einem Handlungsfeld wiederfinden (siehe Seite 19 des Masterplans Grün). Die Maßnahme „Aufwertung des Geländes der einstigen Synagogengemeinde Ecke Salzbergener Straße/Neuenkirchener Straße lässt sich punktuell folgenden Ergebniszielen zuordnen:
A2: Sicherung bestehender Grünstrukturen (jedoch ohne Freizeitwert)
(Handlungsfeld: Lebensqualität)
B1: Verbesserung des Mikroklimas (Vorbeugung Entstehung Hitzeinseln sowie
Regulierung Ableitung Oberflächen-/Regenwasser)
(Handlungsfeld: Ökologie)
Nur durch die erfolgreiche Zuordnung einer Maßnahme zu den Ergebniszielen/Handlungs-feldern des Masterplans wird erreicht, dass alle Aussagen des Masterplans Grün einer übergeordneten Strategie folgen und in ihrer Ausrichtung einheitlich sind.
Die Maßnahme „Aufwertung des Geländes der einstigen
Synagogengemeinde Ecke Salzbergener Straße/Neuenkirchener Straße“ findet sich
damit – zwar nur ansatzweise – in den Handlungsfeldern und Ergebniszielen
wieder. Die Umsetzung der Maßnahme ist, vorbehaltlich der erforderlichen
personellen und finanziellen Ressourcen, für das Jahr 2025 vorgesehen. Die
Planungen zur Aufwertung sind in wesentlichen Teilen bereits zwischen dem
Vertreter der jüdischen Gemeinde und dem Fachbereichsleiter Grün der TBR (Herr
Schneege) abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für
die Umsetzung der Planung „Alter Friedhof“ belaufen sich auf rd. 110.000 €
verteilt auf 2 Jahre. Diese Summe ist anteilig dem Budget Masterplan Grün sowie
dem Unterhaltungsaufwand der TBR zuzuordnen. Die Aufteilung der Kosten ergibt,
für die Jahre 2024 und 2025, einen städtischen Anteil in Höhe von rd.
45.000 €. Die restliche Summe in Höhe von rd. 65.000 € ist über den
Unterhaltsaufwand (2024 und 2025) der TBR abzurechnen.
Die
Kostenschätzung für die Aufwertung der „ehemaligen Fläche Synagoge“ beläuft
sich auf rd. 25.000 €. Da es sich hier um eine komplette Flächenum- bzw.
Flächenneugestaltung handelt, sind die Kosten aus dem Budget Masterplan Grün
des Jahres 2025 zu tragen.
Im
Haushaltsplanentwurf 2024 sind Mittel in Höhe von insgesamt 250.000 € für
die Jahre 2024 und 2025 eingestellt. Sofern im Rahmen des Masterplans Grün
darüber hinaus Mittel zur Umsetzung weiterer einzelner Maßnahmen benötigt
werden, sind diese im Rahmen der Haushaltsplanberatung einzubringen.
Anlagen:
Anlage 1: Maßnahmen zur Kenntnis
Anlage 2: Maßnahmen zum Beschluss