Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2020 befristet bis zum 31.12.2020
für das Jahr 2020 den Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge auf
1,81 € und den Gebührensatz je qm angeschlossener Grundstücksfläche auf 0,72 €
fest.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Erhebung von
Kanalanschluss-beiträgen und Abwassergebühren in der Stadt Rheine
-Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung- vom 05.12.2023 in der Fassung der 1.
Änderungssatzung vom 05.12.2023 (Anlage 3).
Begründung:
Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Die Gebührensatzungen für die Abwassergebühren der Jahre 2020-2022 müssen infolge der OVG Gesetzgebung vom 17.5.2022 und der sich daran anschließenden Neuregelungen im § 6 KAG NRW rückwirkend geändert werden.
Zu 1.
Bezüglich der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-Nachkalkulation 2020 verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1 -
Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-Nachkalkulation 2020
Anlage 2 - Synopse Abwasserbeitrags- und
Gebührensatzung 2020 1. Änderung
Anlage 3 - Abwasserbeitrags- und
Gebührensatzung 2020 1. Änderung