Betreff
Ausbau der Nienbergstrasse im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: "Wohnpark Dutum - Teile A und D" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
371/07
Aktenzeichen
FB 5.3/66 -meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.

 


Begründung:

 

1.     Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Nienbergstraße befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teile A und D“.

 

Sie ist als Sammelstraße anzusehen und in der Begründung zum Bebauungsplan als T-30-Zone vorgesehen. Die Straßenparzelle ist in einer Breite von 11,50 m ausgewiesen.

 

Die anliegenden Parzellen sind zum Großteil bebaut. Die Nienbergstraße soll daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

2.   Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Nienbergstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßen­netz als Wohnsammelstraße einzustufen, in die die Erschließungsstraßen des übrigen Bebauungsplangebietes einmünden.

 

Der Ausbau ist im Separationsprinzip vorgesehen. Die Gehwege, Parkstreifen und mit Bäumen bepflanzten Grünbeete werden durch Rundborde mit vorgelagerter Rinne höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt.

 

 

  1. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Nienbergstraße:

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit 5,50 m breiter Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen von 2,00 m Breite vorgesehen. Parkflächen und Grünbeete von 2,00 m Breite werden wechselseitig zwischen Fahrbahn und Gehweg angeordnet, wodurch Fahrbahnversätze entstehen, die zur Verkehrsberuhigung beitragen.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt, die Stellplatzflächen werden mit anthrazitfarbigem Pflaster angelegt und die Gehwege mit Platten befestigt. In Bereichen von Grundstückszufahrten und einmündenden Straßen erfolgt eine Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster.

 

 

 

  1. Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

 

  1. Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten QSS 151/2 x 50 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m vorgesehen.

 

 

  1. Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere zu den Baumstandorten, zu geben.

 

 

  1. Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim Ausbau der Nienbergstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2008.

 

 

  1. Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist entgegen den Darstellungen im Haushalts- und Investitionsplan 2007 bereits im Jahr 2008 vorgesehen. Die Bebauung im Bereich der Nienbergstraße ist schneller vorangegangen als zunächst erwartet, so dass der Ausbau der Straße bereits im kommenden Jahr und nicht erst  - wie im Investitionsplan 2007 vorgesehen- 2010 sinnvoll ist. Diese Änderung wird aber sowohl im Investitions- als auch im Haushaltsplan 2008 berücksichtigt werden.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen