Betreff
2022 Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren in der Stadt Rheine -Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-
Vorlage
407/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2022 befristet bis zum 31.12.2022 für das Jahr 2022 den Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge auf 2,08 € und den Gebührensatz je qm angeschlossener Grundstücksfläche auf 0,85 € fest.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-beiträgen und Abwassergebühren in der Stadt Rheine -Abwasserbeitrags- und Gebühren-satzung- vom 05.12.2023 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 05.12.2023 (An-lage 3).

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

 

Die Gebührensatzungen für die Abwassergebühren der Jahre 2020-2022 müssen infolge der OVG Gesetzgebung vom 17.5.2022 und der sich daran anschließenden Neuregelungen im  § 6 KAG NRW rückwirkend geändert werden.

 

Zu 1.

Bezüglich der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Abwasser- beitrags- und Gebührensatzung-Nachkalkulation 2022 verwiesen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Synopse Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung 2022

Anlage 2 - Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung 2022

Anlage 3 - Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung 2022 1. Änderung