Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2024 für das Jahr 2024 den
Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge auf 2,75 € und den
Gebührensatz je qm angeschlossener Grundstücksfläche auf 1,18 € fest.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Erhebung von
Kanalanschluss-beiträgen und Abwassergebühren in der Stadt Rheine
-Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung- vom 05.12.2023 (Anlage 3).
Begründung:
Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Zu 1.
Bezüglich der
Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung Entwässerung 2024 verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung
Entwässerung 2024
Anlage 2 - Synopse Abwasserbeitrags- und
Gebührensatzung 2024
Anlage 3 - Abwasserbeitrags- und
Gebührensatzung 2024