Betreff
2024 Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren in der Stadt Rheine -Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-
Vorlage
408/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2024 für das Jahr 2024 den Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge auf 2,75 € und den Gebührensatz je qm angeschlossener Grundstücksfläche auf 1,18 € fest.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-beiträgen und Abwassergebühren in der Stadt Rheine -Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung- vom 05.12.2023 (Anlage 3).

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

 

Zu 1.

Bezüglich der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung Entwässerung 2024 verwiesen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung Entwässerung 2024

Anlage 2 - Synopse Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung 2024

Anlage 3 - Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung 2024