Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2024 für das Jahr 2024 den Gebührensatz für das Entnehmen und
Abfahren von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und dessen Behandlung je m3
abgefahrenen Klärschlamm auf 34,47
€ und den Gebührensatz für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe
aus abflusslosen Gruben und deren Behandlung je m3 abgefahrener
Menge auf 28,00 € fest.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die
Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom
05.12.2023 (Anlage 3).
Begründung:
Die Stadt
Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge
und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu
erheben.
Zu 1.
Bezüglich der
Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung
Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben 2024 verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben 2024
Anlage 2 - Synopse Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen 2024
Anlage 3 - Satzung Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2024