Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2024 für das Jahr 2024 die
Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Straßenreinigungs- und
Gebührenberechnung-Bedarfsberechnung 2024.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Straßenreinigung, den
Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine
-Straßenreinigungs-, Winterdienst und Gebührensatzung- vom 05.12.2024 (Anlage
3).
Begründung:
Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Zu 1.
Bezüglich der
Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Straßen-reinigungs-
und Gebührenberechnung-Bedarfsberechnung 2024 verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1 - Straßenreinigungs- und Gebührenberechnung-Bedarfsberechnung 2024
Anlage 2 - Synopse Straßenreinigungs-, Winterdienst und Gebührensatzung 2024
Anlage 3 - Straßenreinigung, Winterdienst und Gebührensatzung 2024
Anlage 3.1 - Straßenverzeichnis 2024