Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung zur Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW in der Stadt Rheine vom 05.12.2023 (Anlage 3).

 


Begründung:

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

 

Die Stadt Rheine legt die Verbandsbeiträge entsprechend dem Rechnungseingang bei den Technischen Betrieben Rheine sowie die entstehenden Verwaltungskosten bei der Stadt Rheine selber und der Technischen Betrieben Rheine für die Gewässerunterhaltung auf der Grundlage des LWG NRW auf die Grundstücke in den seitlichen Einzugsgebieten um. Die zu berücksichtigenden Verwaltungskosten bei der Stadt Rheine und den Technischen Betrieben Rheine umfassen die Personal- und Verwaltungskosten zur Durchführung der Umlage, den Aufwand für die Ermittlung der Grundlagen für die Umlage sowie die Kosten für das Gewässerkonzept (§ 74 Abs. 2 LWG NRW). Weiterhin fließen Überschüsse und Fehlbeträge aus dem Vorjahr in die Kalkulation ein und werden somit ausgeglichen.

Die Gebühr bemisst sich pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Dabei werden die Kosten zu 90% auf versiegelte Flächen und zu 10 % auf unversiegelte Flächen umgelegt, die sich auf Grundstücken befinden, die im seitlichen Einzugsgebiet eines Gewässers liegen.

Bezüglich der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 der beigefügten Bedarfsberechnung 2024 - Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung verwiesen.

 


Anlagen:

Anlage 1 - Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung-Bedarfsberechnung 2024

Anlage 2 - Synopse zur Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung 2024

Anlage 3 - Satzung zur Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung 2024

Anlage 3.1 - Übersicht der Wasser- und Bodenverbände 2024