Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe
Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2024 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ fest.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine ermächtigt die Betriebsleitung
a)
zur
Aufnahme von Krediten im Rahmen des für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzten
Höchstbetrages und
b)
zur
Aufnahme von Krediten zur Umschuldung bis zur Höhe der am 01.01.2024
bestehenden Kreditverbindlichkeiten.
Begründung:
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische
Betriebe Rheine“ hat gem. § 14 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW)
spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen
Wirtschaftsplan aufzustellen.
Eckdaten des Wirtschaftsplans 2024:
1.
Die Prognose für das dritte Quartal des
Wirtschaftsjahrs 2023 schließt bei Erträgen von 48.730 T€ und Aufwendungen von
41.017 T€ mit einem prognostizierten Jahresüberschuss von 7.713 T€ ab.
2.
Der Gesamtbetrag der Investitionen für das Wirtschaftsjahr
2024 wird auf 15.780 T€ festgesetzt.
3.
Im Wirtschaftsjahr 2024 sind keine
Kreditaufnahmen erforderlich. Nicht im Wirtschaftsjahr 2023 in Anspruch
genommene Kreditaufnahmen sind bis zum Endes des nachfolgenden
Wirtschaftsjahres übertragbar.
Gem. § 4
Buchstabe b) EigVO entscheidet der Rat über die Feststellung und Änderung des
Wirtschaftsplans.
Anlage:
Wirtschaftsplan für die Jahre 2024 - 2027