Betreff
Teiljahresabschlussbericht 2022, SB 2 – Jugendamt, PG 21
Vorlage
418/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2022 für den Sonderbereich 2 – Produktgruppe 21, Jugendamt –zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und auf die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 2 – Produktgruppe 21, Jugendamt Verschlechterungen in Höhe von 2.815.000 EUR.

 

Im Finanzplan ergaben sich Verbesserungen in Höhe von 1.553.000 EUR.

 

Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:

 

Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt.

 

Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.

 

Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.

 

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges

 

Im Jahresabschluss 2022 sind für den Sonderbereich 2 die folgenden coronabedingten Belastungen enthalten:

 

Produkt: 2101 – Förderung junger Menschen und Familien

 

Ergebnisplan

Berichts-zeile

Ertrags-u.
Aufwandsarten

Begründung

Coronabedingte
Belastungen 2022

 3

 Sonstige Transfererträge

 Rückgänge Kostenbeteiligung Eltern und Andere (Mindererträge)

50.293 EUR

 15

 Transferaufwendung

 Hilfe zur Erziehung (Mehraufwendungen)

 1.680.721 EUR

 

Diese Belastungen sind gemäß dem NKF-CUIG NRW isoliert worden. Der Gesamtbetrag aller coronabedingten Belastungen in Höhe von rd. 4,750 Mio. EUR ist im Sonderbereich 9 als außerordentlicher Ertrag verbucht worden.

 

Eine Isolierung von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg ist in 2022 nicht möglich, da im Ergebnisplan die Aufwendungen nicht größer gewesen sind als die Erträge aus Zuwendungen. 

 


Anlage:

 

Teiljahresabschlussbericht 2022, Sonderbereich 2 – Produktgruppe 21, Jugendamt