Betreff
Berichtswesen zum Stichtag 31.10.2023, SB 2 – Jugendamt, PG 21
Vorlage
419/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 2 – Produktgruppe 21, Jugendamt – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2023 zur Kenntnis.

 


Begründung:

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:

 

- 2101 Förderung junger Menschen und Familien

Im Rahmen des Produktes Förderung junger Menschen kann eine valide Hochrechnung noch nicht erfolgen, da insbesondere im Rahmen der UMA´s Abrechnungen noch ausstehen. Es muss damit gerechnet werden, dass sich sowohl die Auszahlungen als auch die Einzahlungen deutlich erhöhen werden.

- 2103 Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene

- 2104 Kinder- und Jugendarbeit

- 2105 Öffentliche Spielplätze

- 2106 Unterhaltsvorschussleistungen

 


Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2023 ergeben sich im Ergebnisplan Verbesserungen in Höhe von 105 TEUR.
Zum Stichtag 31.10.2023 sind noch keine coronabedingten Belastungen feststellbar. Gleiches gilt für Abweichungen aufgrund des Ukraine-Kriegs. 

 


Anlage:

Bericht zum Stichtag 31.10.2023