Betreff
Teiljahresabschlussbericht 2022, Fachbereich 5, PG 52, 53, 56 und 57
Vorlage
426/23
Aktenzeichen
5/FC-bl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2022 für den Fachbereich 5 – Produktgruppen 52, 53, 56 und 57 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zur Kenntnis zu nehmen. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung ergaben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 5, Produktgruppe 52, 53, 56 und 57 Verbesserungen in Höhe von 12.791.396 EUR.

 

Im Finanzplan ergaben sich Verbesserungen in Höhe von 18.426.548 EUR.

 

 

Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:

Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt.

Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.

 

Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschlussbericht entnommen werden.

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie

 

Im Jahresabschluss 2022 sind die folgenden coronabedingten Belastungen enthalten:

 

Produkt: 5202 – Zentrale Gebäudewirtschaft

 

Ergebnisplan

Berichts-zeile

Ertrags-u.
Aufwandsarten

Begründung

Verbesserung (+) /
Verschlechterung (-)

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Gebäudereinigung – Ausweitung Reinigungsumfang und -intervalle

-141.925 €

 

Diese Belastungen sind gemäß dem NKF-CUIG NRW isoliert worden. Der Gesamtbetrag aller coronabedingten Belastungen in Höhe von rd. 4,750 Mio. EUR ist im Sonderbereich 9 als außerordentlicher Ertrag verbucht worden.

 

Eine Isolierung von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg ist in 2022 nicht möglich, da im Ergebnisplan die Aufwendungen nicht größer gewesen sind als die Erträge aus Zuwendungen.

 

 


Anlage:

 

Teiljahresabschlussbericht 2022, Fachbereich 5, PG 52, 53, 56, 57