Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget
des Fachbereichs 8, Produktgruppe 81 -84 mit den Werten aus dem
Haushaltsplanentwurf 2024 unter Berücksichtigung der in der Begründung
aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu
übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2023 eingebracht.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzsituation haben der Bürgermeister und der Kämmerer angekündigt, dass die Verwaltung zusätzliche Konsolidierungsvorschläge unterbreiten soll. Dies gilt auch für Maßnahmen, in denen politische Beschlüsse erforderlich werden. Diese Konsolidierungsmaßnahmen sind in den nachstehenden Änderungen enthalten und gekennzeichnet.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2027 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2024 – 2027.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 8, Produktgruppen 81 – 84. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2025 – 2027 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 8, Produktgruppe 81 - 84 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 380.408 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 8103
Erträge
In der Kalkulation der Pauschalen aus dem FlüAG i.H.v. 1.700 TEUR war die Einmalzahlung für Bestandsgeduldete schon enthalten. Der Betrag wurde falsch übertragen, daher muss der Betrag i.H.v. 271 TEUR heraus gerechnet werden. Die Einmalzahlung endet 2025.
Ertragsart – 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke -
Land |
alt |
1.971.000 |
1.700.000 |
1.700.000 |
1.700.000 |
|
neu |
1.700.000 |
1.429.000 |
1.429.000 |
1.429.000 |
Verschlechterung |
|
271.000 |
271.000 |
271.000 |
271.000 |
Am 06. November 2023 hat der Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ein Beschluss in der Flüchtlingspolitik gefasst. Die Auswirkungen der darin enthaltenen Beschlüsse zu der Pro-Kopf-Pauschale von 7.500 € pro Asylantragsteller/-in und der Verlängerung der Grundleistungen von 18 auf 36 Monate sind aktuell noch nicht absehbar, da noch keine gesicherten Informationen vorliegen. Es ist nicht ersichtlich, wie die Verteilung auf die Kommunen erfolgen wird. Ebenso sind noch keine gesetzlichen Änderungen erfolgt, obwohl diese zum Jahreswechsel angekündigt waren. Insofern erfolgt ggf. noch eine Information zu den finanziellen Auswirkungen entweder in der Sitzung des Sozialausschusses bzw. zur Eckdatenüberprüfung im HDF.
Produktgruppe 82
Erträge
Die Anzahl der ankommenden Flüchtlinge in Rheine steigt stetig. Eine Hochrechnung der aktuellen Erträge lässt schlussfolgern, dass die Erträge in 2024 ebenfalls weiter steigen werden. Die zunächst vorsichtig kalkulierten Erträge für Gebühren für Einbürgerungen und Aufenthaltstitel können daher erhöht werden.
Ertragsart – 4 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
alt |
125.000 |
125.000 |
125.000 |
125.000 |
|
neu |
150.000 |
150.000 |
150.000 |
150.000 |
Verbesserung |
|
25.000 |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
Das Ministerium hat eine weitere Zuwendung für die Digitalisierung der Ausländerbehörden beschlossen. Die Stadt Rheine hat im Dezember 2023 eine Zuwendung i.H.v. 402.857,90 € für 2024 erhalten.
2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke -
Land |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
402.858 |
0 |
0 |
0 |
Verbesserung |
|
402.858 |
0 |
0 |
0 |
Produktgruppe 83
Erträge
Der Bescheid mit den Abschlagszahlungen Januar 2024 bis August 2024 vom Kreis Steinfurt liegt inzwischen vor. Die Prognose für das restliche Jahr zeigt eine geringe Personalkostenerstattung als zunächst veranschlagt.
6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Personalkostenerstattung nach dem SGB II |
alt |
2.100.000 |
2.163.000 |
2.228.000 |
2.295.000 |
|
neu |
2.000.000 |
2.060.000 |
2.122.000 |
2.185.500 |
Verschlechterung |
|
100.000 |
103.000 |
106.000 |
109.500 |
Aufwendungen
Die Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung wurden in den letzten Jahren nicht voll ausgeschöpft, daher erfolgt eine Reduzierung des Ansatzes.
16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Umschulung |
alt |
62.250 |
62.250 |
62.250 |
62.250 |
|
neu |
38.700 |
38.700 |
38.700 |
38.700 |
Verbesserung |
|
23.550 |
23.550 |
23.550 |
23.550 |
Der Verwaltungsvorstand hat am 20.11.2023 eine Liste mit Konsolidierungsvorschlägen beschlossen. Diese Änderungen sollen wie folgt dargestellt werden:
Aufwendungen
Der Anteil der Stadt Rheine an den kommunalen Kosten des SGB II schließt für 2023 voraussichtlich mit einem Aufwand von 3,8 Mio. EUR ab. Der Kreis Steinfurt erhält ebenfalls Mittel für die Unterbringung von Flüchtlingen vom Land NRW. Diese Zuwendungen werden anteilig in den Aufwendungen der Kommunen berücksichtigt, so dass bei eher sinkenden Fallzahlen davon auszugehen ist, dass sich die Aufwendungen nicht erhöhen werden.
15 – Transferaufwendungen (Konsolidierungsbeschluss Verwaltungsvorstand) |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Anteil der Stadt Rheine an den kommunalen Kosten
des SGB II |
alt |
4.100.000 |
4.000.000 |
3.900.000 |
3.800.000 |
|
neu |
3.800.000 |
3.700.000 |
3.600.000 |
3.500.000 |
Verbesserung |
|
300.000 |
300.000 |
300.000 |
300.000 |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Fachbereich 8 Produktgruppe 81 – 84 im Investitionsplan keine Veränderungen.