Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Schulausschuss beschließt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, die Beschlüsse
vom 13.06.2023 (Beschluss zur Vorlage 228/23) wie folgt zu ändern:
·
Das Projekt
„Lernen in Gemeinschaft“ wird zum Schuljahr 2023/2024 nicht auf die Jahrgänge 8
und 9 ausgeweitet. Das Projekt wird für die Jahrgänge 5 bis 7 fortgeführt.
·
Der
Fonds-Anteil in Höhe von 200.000 € jährlich für das 29-Euro-Ticket für
Schülerinnen und Schüler (Schoko-Ticket) wird ab dem 2. Halbjahr 2024 nicht
mehr eingezahlt.
2.
Der
Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, das Budget des Fachbereichs
8 - Produktgruppe 85 mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 unter
Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den
endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2023 eingebracht.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzsituation haben der Bürgermeister und der Kämmerer angekündigt, dass die Verwaltung zusätzliche Konsolidierungsvorschläge unterbreiten soll. Dies gilt auch für Maßnahmen, in denen politische Beschlüsse erforderlich werden. Diese Konsolidierungsmaßnahmen sind in den nachstehenden Änderungen enthalten und gekennzeichnet.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2027 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2024 – 2027.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden des Fachbereiches 8 – Produktgruppe 85. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2025 – 2027 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
Die im Etat-Entwurf für die Produktgruppe 85 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 8 – Produktgruppe 85 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 80.734 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 850
Erträge
Anhand einer aktuellen Modellrechnung erfolgt eine Anpassung der Schulpauschale.
BZ
2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Erträge
durch Schulpauschale |
alt |
2.926.752 |
2.926.752 |
2.926.752 |
2.926.752 |
|
neu |
2.922.486 |
2.922.486 |
2.922.486 |
2.922.486 |
Verschlechterung |
|
4.266 |
4.266 |
4.266 |
4.266 |
Produkt 850
Aufwendungen
Das Projekt „Lernen in Gemeinschaft“ wird zum Schuljahr 2023/2024 nicht auf die Jahrgänge 8 und 9 ausgeweitet. Das Projekt wird für die Jahrgänge 5 bis 7 fortgeführt.
BZ
15 – Transferaufwendungen (Konsolidierungsbeschluss
Verwaltungsvorstand) |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Lernen
in Gemeinschaft |
alt |
595.000 |
765.000 |
850.000 |
850.000 |
|
neu |
510.000 |
510.000 |
510.000 |
510.000 |
Verbesserung |
|
85.000 |
255.000 |
340.000 |
340.000 |
Aufwendungen
Aufgrund des neuen Budgets 853 – Schul-IT ist der Ansatz der Bilanziellen Abschreibungen neu zu bilden. Innerhalb der Produktgruppe 85 erfolgt eine neutrale Umverteilung.
BZ
14 – Bilanzielle Abschreibungen |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Bilanzielle
Abschreibungen |
alt |
2.207.181 |
2.207.181 |
2.207.181 |
2.207.181 |
|
neu |
1.563.246 |
1.563.246 |
1.563.246 |
1.563.246 |
Verbesserung |
|
643.935 |
643.935 |
643.935 |
643.935 |
Produkt 851
Aufwendungen
Das sog. Schoko-Ticket für Schüler/-innen wird zum 2. Halbjahr 2024 nicht verlängert. Hierdurch ergeben sich Einsparungen in Höhe von 200.000 EUR. Durch die Einsparung können Tariferhöhungen für den freigestellten Schülerverkehr aufgefangen werden.
BZ
13 – Aufwendungen für S. u. D. (Konsolidierungsbeschluss
Verwaltungsvorstand) |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Schülerbeförderung |
alt |
1.039.100 |
1.039.100 |
1.039.100 |
1.039.100 |
|
neu |
839.100 |
839.100 |
839.100 |
839.100 |
Verbesserung |
|
200.000 |
200.000 |
200.000 |
200.000 |
BZ
13 – Aufwendungen für S. u. D. |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Schülerbeförderung
– Tariferhöhung |
alt |
839.100 |
839.100 |
839.100 |
839.100 |
|
neu |
1.039.100 |
1.039.100 |
1.039.100 |
1.039.100 |
Verschlechterung |
|
200.000 |
200.000 |
200.000 |
200.000 |
Produkt 852
Aufwendungen
Aufgrund des neuen Budgets 853 – Schul-IT ist der Ansatz der Bilanziellen Abschreibungen neu zu bilden. Innerhalb der Produktgruppe 85 erfolgt eine neutrale Verschiebung.
BZ
14 – Bilanzielle Abschreibungen |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Bilanzielle
Abschreibungen |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
643.935 |
643.935 |
643.935 |
643.935 |
Verschlechterung |
|
643.935 |
643.935 |
643.935 |
643.935 |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 8 – Produktgruppe 85 im Investitionsplan eine Verbesserung in Höhe von 145.734 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 851
Einzahlungen
Die Stadt Rheine erhält aus dem Investitionsprogramm des Bundes zum beschleunigten Infrastrukturausbau für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen insgesamt eine Fördersumme von 2,9 Mio. EUR für den Zeitraum bis zum 31.12.2027. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Die Zuwendungen betragen max. 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
BZ
18 – aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Investitionsprogramm
des Bundes zum beschleunigten Infrastrukturausbau OGS |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
500.000 |
1.000.000 |
1.000.000 |
400.000 |
|
|
|
|
|
|
Schulpauschale |
alt |
2.926.752 |
2.926.752 |
2.926.752 |
2.926.752 |
|
neu |
2.922.486 |
2.922.486 |
2.922.486 |
2.922.486 |
Verbesserung |
|
495.734 |
995.734 |
995.734 |
395.734 |
Auszahlungen
Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 den Ankauf eines mobilen Raumsystems für die Alexander von Humboldt Schule beschlossen. Zur Finanzierung der Maßnahme erfolgt eine Ermächtigungsübertragung der verfügbaren Mittel aus 2023 in 2024. Ein erneuter Ansatz im Haushaltsjahr 2024 entfällt damit.
BZ
26 – für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Einrichtung
mobiler Raumeinheiten (inkl. Fachraum) Alexander von Humboldt Schule |
alt |
225.000 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
0 |
0 |
0 |
0 |
Verbesserung |
|
225.000 |
0 |
0 |
0 |
Auszahlungen
Die Stadt Rheine erhält aus dem Investitionsprogramm des Bundes zum beschleunigten Infrastrukturausbau für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen insgesamt eine Fördersumme von 2,9 Mio. EUR für den Zeitraum bis zum 31.12.2027. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Die Zuwendungen betragen max. 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In den Jahren 2025 – 2027 ist davon auszugehen, dass der Eigenanteil durch Einsparungen erwirtschaftet werden kann.
BZ
26 – für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Investitionsprogramm
des Bundes zum beschleunigten Infrastrukturausbau OGS |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
588.300 |
1.176.500 |
1.176.500 |
470.600 |
Verschlechterung |
|
588.300 |
1.176.500 |
1.176.500 |
470.600 |
In den vorgenannten Änderungen sind auch
Neuveranschlagungen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von
Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW)
enthalten. Ein wesentliches Element der neuen Regelung ist die Prüfung der
Notwendigkeit von Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die
Neuveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen
Regelungen bereits ab dem Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist die
Neuveranschlagung von nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommenen
Haushaltsmitteln zu prüfen.