Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2024 - 2027, Fachbereich 8, Produktgruppe 85
Vorlage
012/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.        Der Schulausschuss beschließt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, die Beschlüsse vom 13.06.2023 (Beschluss zur Vorlage 228/23) wie folgt zu ändern:

 

·         Das Projekt „Lernen in Gemeinschaft“ wird zum Schuljahr 2023/2024 nicht auf die Jahrgänge 8 und 9 ausgeweitet. Das Projekt wird für die Jahrgänge 5 bis 7 fortgeführt.

 

·         Der Fonds-Anteil in Höhe von 200.000 € jährlich für das 29-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler (Schoko-Ticket) wird ab dem 2. Halbjahr 2024 nicht mehr eingezahlt.

 

2.        Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, das Budget des Fachbereichs 8 - Produktgruppe 85 mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2023 eingebracht.

 

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzsituation haben der Bürgermeister und der Kämmerer angekündigt, dass die Verwaltung zusätzliche Konsolidierungsvorschläge unterbreiten soll. Dies gilt auch für Maßnahmen, in denen politische Beschlüsse erforderlich werden. Diese Konsolidierungsmaßnahmen sind in den nachstehenden Änderungen enthalten und gekennzeichnet.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2027 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2024 – 2027.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden des Fachbereiches 8 – Produktgruppe 85. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2025 – 2027 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Die im Etat-Entwurf für die Produktgruppe 85 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 8 – Produktgruppe 85 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 80.734 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 850

 

Erträge

Anhand einer aktuellen Modellrechnung erfolgt eine Anpassung der Schulpauschale.

 

BZ 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

2024

2025

2026

2027

Erträge durch Schulpauschale

alt

2.926.752

2.926.752

2.926.752

2.926.752

 

neu

2.922.486

2.922.486

2.922.486

2.922.486

Verschlechterung

 

4.266

4.266

4.266

4.266

 

 

Produkt 850

 

Aufwendungen

Das Projekt „Lernen in Gemeinschaft“ wird zum Schuljahr 2023/2024 nicht auf die Jahrgänge 8 und 9 ausgeweitet. Das Projekt wird für die Jahrgänge 5 bis 7 fortgeführt.

 

BZ 15 – Transferaufwendungen

(Konsolidierungsbeschluss Verwaltungsvorstand)

 

2024

2025

2026

2027

Lernen in Gemeinschaft

alt

595.000

765.000

850.000

850.000

 

neu

510.000

510.000

510.000

510.000

Verbesserung

 

85.000

255.000

340.000

340.000

 

 


 

Aufwendungen

Aufgrund des neuen Budgets 853 – Schul-IT ist der Ansatz der Bilanziellen Abschreibungen neu zu bilden. Innerhalb der Produktgruppe 85 erfolgt eine neutrale Umverteilung.

 

BZ 14 – Bilanzielle Abschreibungen

 

2024

2025

2026

2027

Bilanzielle Abschreibungen

alt

2.207.181

2.207.181

2.207.181

2.207.181

 

neu

1.563.246

1.563.246

1.563.246

1.563.246

Verbesserung

 

643.935

643.935

643.935

643.935

 

 

Produkt 851

 

Aufwendungen

Das sog. Schoko-Ticket für Schüler/-innen wird zum 2. Halbjahr 2024 nicht verlängert. Hierdurch ergeben sich Einsparungen in Höhe von 200.000 EUR. Durch die Einsparung können Tariferhöhungen für den freigestellten Schülerverkehr aufgefangen werden.

 

BZ 13 – Aufwendungen für S. u. D.

(Konsolidierungsbeschluss Verwaltungsvorstand)

 

2024

2025

2026

2027

Schülerbeförderung

alt

1.039.100

1.039.100

1.039.100

1.039.100

 

neu

839.100

839.100

839.100

839.100

Verbesserung

 

200.000

200.000

200.000

200.000

 

BZ 13 – Aufwendungen für S. u. D.

 

2024

2025

2026

2027

Schülerbeförderung – Tariferhöhung

alt

839.100

839.100

839.100

839.100

 

neu

1.039.100

1.039.100

1.039.100

1.039.100

Verschlechterung

 

200.000

200.000

200.000

200.000

 

 

Produkt 852

 

Aufwendungen

Aufgrund des neuen Budgets 853 – Schul-IT ist der Ansatz der Bilanziellen Abschreibungen neu zu bilden. Innerhalb der Produktgruppe 85 erfolgt eine neutrale Verschiebung.

 

BZ 14 – Bilanzielle Abschreibungen

 

2024

2025

2026

2027

Bilanzielle Abschreibungen

alt

0

0

0

0

 

neu

643.935

643.935

643.935

643.935

Verschlechterung

 

643.935

643.935

643.935

643.935

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 8 – Produktgruppe 85 im Investitionsplan eine Verbesserung in Höhe von 145.734 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 851

 

Einzahlungen

Die Stadt Rheine erhält aus dem Investitionsprogramm des Bundes zum beschleunigten Infrastrukturausbau für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen insgesamt eine Fördersumme von 2,9 Mio. EUR für den Zeitraum bis zum 31.12.2027. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Die Zuwendungen betragen max. 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

 

BZ 18 – aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

 

2024

2025

2026

2027

Investitionsprogramm des Bundes zum beschleunigten Infrastrukturausbau OGS

alt

0

0

0

0

 

neu

500.000

1.000.000

1.000.000

400.000

 

 

 

 

 

 

Schulpauschale

alt

2.926.752

2.926.752

2.926.752

2.926.752

 

neu

2.922.486

2.922.486

2.922.486

2.922.486

Verbesserung

 

495.734

995.734

995.734

395.734

 

 

Auszahlungen

Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 den Ankauf eines mobilen Raumsystems für die Alexander von Humboldt Schule beschlossen. Zur Finanzierung der Maßnahme erfolgt eine Ermächtigungsübertragung der verfügbaren Mittel aus 2023 in 2024. Ein erneuter Ansatz im Haushaltsjahr 2024 entfällt damit.

 

BZ 26 – für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

 

2024

2025

2026

2027

Einrichtung mobiler Raumeinheiten (inkl. Fachraum) Alexander von Humboldt Schule

alt

225.000

0

0

0

 

neu

0

0

0

0

Verbesserung

 

225.000

0

0

0

 

 

Auszahlungen

Die Stadt Rheine erhält aus dem Investitionsprogramm des Bundes zum beschleunigten Infrastrukturausbau für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen insgesamt eine Fördersumme von 2,9 Mio. EUR für den Zeitraum bis zum 31.12.2027. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Die Zuwendungen betragen max. 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In den Jahren 2025 – 2027 ist davon auszugehen, dass der Eigenanteil durch Einsparungen erwirtschaftet werden kann.

 

BZ 26 – für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

 

2024

2025

2026

2027

Investitionsprogramm des Bundes zum beschleunigten Infrastrukturausbau OGS

alt

0

0

0

0

 

neu

588.300

1.176.500

1.176.500

470.600

Verschlechterung

 

588.300

1.176.500

1.176.500

470.600

 

 

In den vorgenannten Änderungen sind auch Neuveranschlagungen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) enthalten. Ein wesentliches Element der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen Regelungen bereits ab dem Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist die Neuveranschlagung von nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln zu prüfen.