Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 2 - Produktgruppe 23 mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2023 eingebracht.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzsituation haben der Bürgermeister und der Kämmerer angekündigt, dass die Verwaltung zusätzliche Konsolidierungsvorschläge unterbreiten soll. Dies gilt auch für Maßnahmen, in denen politische Beschlüsse erforderlich werden. Diese Konsolidierungsmaßnahmen sind in den nachstehenden Änderungen enthalten und entsprechend gekennzeichnet.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2027 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2024 – 2027.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 2 - Produktgruppe 23. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2025 – 2027 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 2 – Bildung, Produktgruppe 23 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 30.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 2321
Erträge
Der Ansatz für die Erträge aus den Teilnahmegebühren der Volkshochschule kann aufgrund des zu erwartenden Jahresergebnisses 2023 erhöht werden.
BZ
4: öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte (Konsolidierungsbeschluss
Verwaltungsvorstand) |
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Teilnahmegebühren |
Alt |
820.000 |
820.000 |
820.000 |
820.000 |
|
neu |
850.000 |
850.000 |
850.000 |
850.000 |
Verbesserung |
|
30.000 |
30.000 |
30.000 |
30.000 |
II. Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Sonderbereich 2, Produktgruppe 23 im Investitionsplan keine Veränderungen.