Betreff
Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH - Mitgliedschaft in der Genossenschaft "Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG"
Vorlage
016/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH Mitglied in der Genossenschaft „Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG“ wird und hierfür ein Geschäftsanteil zu 500 € erwirbt.

 

2.      Die Gesellschafterversammlung beauftragt die Geschäftsführerin Dorothee Heckhuis als Gesellschaftervertreterin der Stadtwerke Rheine GmbH in der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH stimmt zu, dass die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH Mitglied in der Genossenschaft „Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG“ wird und hierfür ein Geschäftsanteil zu 500 € erwirbt.

 


Begründung:

 

Der Kreis Steinfurt hat nach zweijähriger Vorbereitungszeit mit weiteren Akteuren aus den Bereichen Landwirtschaft, Bürgerenergie und lokalen Banken die Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG (EKSBEG) gegründet.

 

Anlass war der Wunsch, Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen und Projekte im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu realisieren. Ziel der Genossenschaft ist es, eigene Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien umzusetzen und Kommunen und Projektträger dabei zu unterstützen, echte Teilhabe zu ermöglichen. Insbesondere bei Wind-Repoweringprojekten kann damit ein aufwändiges Prospektierungsverfahren vermieden und trotzdem eine leitlinienkonforme Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung angeboten werden. Die Berücksichtigung der Leitlinien Bürgerenergie ist in besonderer Weise über die Satzung und die Vertretung der Bürgerenergieakteure in den Gremien der Bürgerenergiegenossenschaft verankert. Die Befolgung der Leitlinien garantiert u. a., dass große Teile des zur Projektumsetzung benötigten Kapitals aus den jeweiligen Standortkommunen akquiriert werden.

 

Ein Geschäftsanteil zur Beteiligung an der Genossenschaft beträgt 500 EUR. Mitglieder müssen ihren Erstwohnsitz oder Firmensitz im Kreis Steinfurt haben. Die Genossenschaft soll weder zu Stadtwerken noch zu vorhandenen Bürgerenergiegesellschaften eine Konkurrenz darstellen, sondern das Angebot ergänzen, bei Bedarf beraten und unterstützen. Die vollständige Satzung der Genossenschaft ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Die Homepage der Genossenschaft https://energieland-kreis-steinfurt-beg.de/ bietet weitere Informationen zur Genossenschaft und zur Mitgliedschaft.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Satzung der Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG (EKSBEG)

Anlage 2:        Broschüre „Bürgerenergie Leitlinien“