Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zur Umgestaltung
des Umfeldes rund um ehemals Hertie zur Kenntnis.
II.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen
zum Förderprogramm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, eine Antragsskizze einzureichen.
Begründung:
A. Grundlagen und Hintergründe
Der Rahmenplan Innenstadt legte im Jahr 2014 die zusammenhängenden Freiflächen vom Staelschen Hof und von der Herrenschreiberstraße (später unter dem Arbeitstitel „Umfeld rund um ehemals Hertie“ zusammengefasst) als Maßnahme A5 im Handlungsfeld A „Besondere Orte in der Innenstadt“ fest. Durch die Umnutzung des ehemaligen Modehauses Mensing im Rathauszentrum II sowie die Neuentwicklung der Hertie-Fläche als Stadthotel ist zu erwarten, dass der Staelsche Hof sowie die umliegenden Geschäfte stärker öffentlich genutzt und frequentiert werden. Auch der seit der Schließung der Hertie-Filiale weniger genutzte Spielort soll für verschiedene Nutzergruppen attraktiver gestaltet werden.
Für eine Antragstellung auf Städtebaufördermittel wird eine abgestimmte, politisch beschlossene Entwurfsplanung samt Kostenberechnung benötigt. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Bau-und Mobilitätsausschuss gefasst. Hintergrund ist die Kombination der Städtebauförderung mit dem neuen Förderprogramm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“, für das im Februar eine Projektskizze eingereicht werden soll (siehe Kapitel E. und F.). Aufgrund der starken Verknüpfung zu den Maßnahmen B4 „Neuentwicklung des Standortes ehemals Karstadt / Hertie“ und B5 „Funktionserweiterung, Neustrukturierung des Rathauszentrums einschließlich neuem Multifunktionssaal und Stadtbibliothek“ ist eine frühzeitige Planung sinnvoll.
Bei der Planung sind wichtige Aspekte:
- die Neugestaltung und Aufwertung der bestehenden Spielmöglichkeiten und eine Erweiterung durch neue Elemente und Angebote,
- die Entwicklung von Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten inkl. Grüngestaltung unter Beachtung der funktionalen Erfordernisse (u. a. Radverkehr, Radabstellplätze), sowie
-
die Berücksichtigung der baulichen Entwicklungen
im Umfeld (Stadthotel und Rathauszentrum II), insbesondere die Entstehung
der Fuge als Durchgang bzw. neuen Stadteingang von der Matthiasstraße
Im Mai 2020
wurde das Büro GREENBOX, Köln, mit der Entwicklung einer Vorentwurfsplanung
beauftragt. Unterstützt wird das Büro GREENBOX durch das Büro Reicher Haase
Assoziierte, Dortmund, die hauptsächlich die Vorbereitung und Durchführung der
Bürgerbeteiligungen bearbeiten.
Im Sommer
2020 wurde eine pandemiebedingte Online-Beteiligung durchgeführt, die durch
eine Postkarten-Aktion sowie Vor-Ort-Begehungen in Kleingruppen ergänzt wurde.
In dieser wurden die Anregungen der Bürger zu folgenden Themenfeldern
abgefragt:
- Veranstaltungen, Freizeit und Spiel,
- Gestaltung, Aufenthaltsqualitäten und Wegebeziehungen,
- Umwelt, Grün und Klimaschutz sowie
- Einkaufen, Gastronomie und Dienstleistungen.
Die
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und ihre Dokumentation sind gemäß Beschluss
des Bauausschusses vom 29.10.2020 (Vorlage Nr. 337/20) Bestandteil des Inputs
für den weiteren Entwicklungsprozess rund um den Staelschen Hof.
C. Variantenplanung
Unter
Berücksichtigung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aus der ersten Phase
der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der parallel laufenden Planungen zum Rathauszentrum
und zum Neubau eines Stadthotels auf dem ehemaligen Hertie Grundstück hat das
Büro GREENBOX verschiedene Varianten einer Vorplanung (siehe Anlage 2)
erarbeitet.
- Konzept 01 – GRÜNDYNAMIK | Spielen, Leben und Erleben
- Konzept 02 – Klima Oasen | Aufenthalt, Ruhe und Kühle
- Konzept 03 – Grüner Hof | Maximaler Grünanteil
Im Rahmen
einer weiteren Bürgerbeteiligung wurden den Bürgerinnen und Bürgern die drei
Varianten vorgestellt und die Möglichkeit gegeben, Ideen, Anregungen oder
Vorschläge einzubringen. Außerdem konnten sie die verschiedenen Varianten
favorisieren.
Als Favoriten
wurden am häufigsten die Varianten 2 „Klima Oasen“ und 3 „Grüner Hof“ genannt.
Die Variante 2 überzeugte dabei v. a. durch die Gestaltung und Formensprache, wurde aber in Bezug auf
Unterhaltung, Pflege, Aufwand und Kosten kritisch gesehen. Keine Rolle in der
Bürgerbeteiligung spielte dabei die mögliche Verbindung der innerstädtischen
Platzsituationen durch die runden Gestaltungselemente (ähnliches Konzept in der
Vorplanung Bernburgplatz).
Die Variante
3 erhielt im Vergleich zur Variante 2 mehr Zuspruch. Hervorgehoben wurde der
parkähnliche Charakter des Staelschen Hofes und der hohe Grünanteil.
In enger
Abstimmung mit dem Planungsbüro hat die Verwaltung die beiden von den Bürgerinnen
und Bürgern favorisierten Varianten geprüft. Beide Varianten erschienen
zielführend und umsetzbar und könnten, was einzelne Elemente und Details
betrifft, im Zuge einer Entwurfsplanung weiter optimiert werden.
Im Ergebnis
beschloss der Bau- und Mobilitätsausschuss am 27.10.2021 zu der Vorlage 387/21,
dass aufgrund der Aspekte Grünanteil, Aufenthaltsqualität und dauerhafte
Unterhaltung der Flächen die Variante 3 „Grüner Hof“ Grundlage für die
Entwurfsplanung wird.
D. Planung „Grüner Hof – maximaler Grünanteil“ – Leistungsphase 3
Gemäß diesem
Beschluss hat das Planungsbüro Greenbox im Auftrag der Stadt eine
Entwurfsplanung ausgearbeitet.
Das Konzept
wird durch den maximierten Anteil an Grünstrukturen geprägt. Der Anteil der
Grünflächen an der Gesamtfläche des Betrachtungsraumes liegt mit etwa 16% deutlich höher als im Bestand mit
ca. 5%.
Die
Gestaltung des Platzes greift bestehende Gebäudekanten auf, sodass eine
Gliederung des Staelschen Hofs durch die Freiraumelemente und die umgebende
Bebauung stattfindet. Eine Zonierung des Stadtplatzes wird besonders im
zentralen Bereich durch Belagswechsel und den damit verbundenen
Nutzungszuweisungen umgesetzt. Die beiden Grünflächen im zentralen Bereich des
Staelschen Hofes werden durch Sitzkanten mit entsprechenden Holzauflagen sowie
Rücken- und Armlehnen und Holz eingefasst. Im Bereich der Klosterstraße werden
die durch das Rathauszentrum erforderlichen technischen Anlagen in Grünelemente
integriert.
Die
bestehenden Platanen werden in ihrer jetzigen Form in Hochbeeten erhalten und
südlich und östlich durch standortgerechte Neuanpflanzungen ergänzt. In
Kombination mit dem hohen Grünflächenanteil dieser Planung wird ein Stadtraum
geschaffen, der klare Zonierungen aufweist, die Aufenthaltsqualität erhöht und
sich in den Bestand und an das neue Stadthotel anpasst.
Die bereits
bestehenden Wegebeziehungen werden gestärkt. Außerdem wird die neu entstehende
Fuge zwischen Rathauszentrum und Stadthotel zu einem weiteren Aufenthaltsort.
Das Thema Wasser und Spiel findet sich vor allem im Bereich des beibehaltenen
Wasserspiels wieder. Die bestehenden Angebote werden durch zusätzliche,
beschattete Spielgeräte ergänzt.
E. Förderprogramm
„Klimaanpassung.Kommunen.NRW“
Mit dem
Förderaufruf vom 13. November 2023 wurde das Förderprogramm
„Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Ziele des Förderprogramms sind die Klimaanpassung auf lokaler und regionaler
Ebene und die Auswirkungen des Klimawandels durch eine konsequente
Klimawandelvorsorge zu begrenzen sowie eine Stärkung der Anpassungs- und
Widerstandsfähigkeit von Umwelt und Gesellschaft. Die Klimaresilienz in den
Kommunen und Kreisen soll gestärkt werden und die Anpassung an die negativen
Folgen des Klimawandels unterstützt werden.
Gefördert
werden investive Vorhaben in
Nordrhein-Westfalen an oder auf Gebäuden, Liegenschaften sowie im öffentlichen
Raum, die der Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention dienen. Dazu zählen
insbesondere naturbasierte Vorhaben zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und
Trockenheit, zur Schaffung von Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung
natürlicher Bodenaustausch-Prozesse, zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips
sowie zum Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und
Extremwetterereignissen.
Förderfähig sind u. a. Entsiegelungs- und
Begrünungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Speicherung von Wasser, Anlegen von Mulden
zur Regenwasserversickerung (Schwammstadt-Prinzip), Retentionsdächer sowie der
Bau von Verschattungsanlagen und die Errichtung von Trinkwasserbrunnen.
Weiterhin ist die Planung in Teilen förderfähig.
Das
Antragsverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Zunächst ist bis zum 29.
Februar 2024 eine Antragsskizze einzureichen, die durch einen
Begutachtungsausschuss im Juni 2024 bewertet wird. Ein positives Votum des
Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine
Förderzusage. Nach Aufforderung zur Antragsstellung ist der Förderantrag
innerhalb von drei Monaten zu stellen. Um auf eventuelle Änderungen des
Fördermittelgebers reagieren zu können, wird die Entwurfsplanung daher zunächst
zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss der Entwurfsplanung soll dann im Herbst
2024 erfolgen.
Die
Förderquote liegt für Kommunen bei 80%.
F. Finanzierung
Die Maßnahme A5 „Neugestaltung des Umfeldes rund um ehemals Hertie“ war
bis zum Jahr 2021 Bestandteil des Rahmenplans Innenstadt. Seit dem Jahr 2015
beantragte die Stadt jährlich Mittel der Städtebauförderung für verschiedene
öffentliche Freiraum- und Baumaßnahmen in der Innenstadt und bekam diese
bewilligt. Auch die vorliegende Freiraumgestaltung soll mit der
Städtebauförderung anteilsfinanziert werden.
Entgegen der Ablaufplanung zum gesamten Rahmenplan Innenstadt aus dem
Jahr 2014 konnte die Freiraumplanung für das Umfeld rund um ehemals Hertie noch
nicht so weit entwickelt werden, um damit Fördermittel zu beantragen. Die
zahlreichen zeitlichen und räumlichen Abhängigkeiten von den angrenzenden
Hochbaumaßnahmen Rathauszentrum und Neubau Stadthotel (z. B.
Anschlusshöhen an Gebäudeeingängen, Entwässerungseinrichtungen,
Flächennutzungen) ließen dies bislang nicht zu.
Wie in der Vorlage 621/21 dargestellt, wurde die Maßnahme A5 dem
laufenden Städtebauförderprojekt Rahmenplan Innenstadt entnommen und zum
Gegenstand des aktuell in der Aufstellung befindlichen Rahmenplans „Lebendige
Innenstadt“ gemacht. Die Verwaltung strebt an, im Herbst 2024 einen ersten
Förderantrag für die Maßnahmen des Rahmenplans „Lebendige Innenstadt“ zu
stellen, in dem die Maßnahme zum Umfeld rund um ehemals Hertie erneut
aufgenommen werden soll.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich voraussichtlich auf 2.270.532,62 €
brutto. Diese sind im Vergleich zur Kostenschätzung zur Vorentwurfsplanung
in der Leistungsphase 2 (Beschlussvorlage Nr. 387/21) gestiegen. Grund dafür
ist zum einen die allgemeine Baukostensteigerung, die in der Leistungsphase 2
noch nicht als Risikoaufschlag berücksichtigt wurde. Zum anderen ist die Planung
im Verlauf deutlich konkretisiert und an die Rahmenbedingungen angepasst
worden. Ein Kostenvergleich wird in der Anlage dargestellt (siehe Anlage 6:
Kostenvergleich)
Das Projekt soll sowohl durch die Städtebauförderung als auch durch den
Fördertopf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ – vorbehaltlich einer Bewilligung der
Fördergelder – gefördert werden. Da nicht alle Teilmaßnahmen und –arbeiten der
Umgestaltung über das Programm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ gefördert werden
können (zum Beispiel die gepflasterte Oberflächengestaltung oder die
Anschaffung von neuem Mobiliar), ist eine Kombination aus beiden Töpfen
möglich.
Für den Rahmenplan „Lebendige Innenstadt“ erhält die Stadt Rheine bei der
Städtebauförderung voraussichtlich einen Fördersatz von 60 %.
Die Kosten sind in der Kostenberechnung des Planungsbüros (siehe Anlage
4) näher erläutert. Die Verwaltung hat in der aktuellen Haushaltsplanung
bereits eine Kostensteigerung von 20% zwischen dem Zeitpunkt der
Beschlussfassung bis zur Umsetzung in den nächsten Jahren berücksichtigt. Es
wird auf die Vorlage 028/24, Beratung
Ergebnis- und Investitionsplan 2024 - 2027 Fachbereich 5 - Planen und Bauen
Produktgruppen 52, 53, 56 und 57 sowie Sonderprojekt Rahmenplan Innenstadt,
verwiesen.
Die Aufwendungen für die künftige Unterhaltung werden sich nach
derzeitiger Schätzung inkl. der Abschreibungen auf rund 23.000 € pro
Jahr belaufen. Die derzeitigen Kosten liegen bei ca. 9.500 € pro Jahr.
G. Weiteres Vorgehen
Mit dem
Beschluss zur Einreichung der Projektskizze für das Förderprogramm
„Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ und der Kenntnisnahme der Entwurfsplanung
bereitet die Verwaltung den Förderantrag auf Grundlage der vorgelegten
Entwurfsplanung vor. Im weiteren Verlauf der Abstimmung mit dem
Fördermittelgeber sind ggf. Anpassungen der Planung notwendig, die im Rahmen
der Entwurfsplanung einzuarbeiten sind. Daher empfiehlt die Verwaltung, einen
Beschluss der Leistungsphase 3 sowie der Herstellungsmerkmale nach einer positiven
Rückmeldung durch den Fördermittelgeber zu fassen.
H. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Die aufgrund
der Baustelle am Rathauszentrum bereits entfernten Gehölze im Bereich des
Staelschen Hofes werden im Zuge der Umgestaltung durch gleichwertige,
standortgerechte Gehölze ersetzt. Die bestehenden Platanen wurden in die
Planung integriert und verbleiben an ihrem jetzigen Standort.
Des Weiteren werden derzeitige Pflasterflächen umfangreich entsiegelt und zu größeren zusammenhängenden Grün- und Rasenflächen umgestaltet. Durch Baumpflanzungen werden über den Bestand hinaus weitere verschattete Plätze hergestellt. Ziel der Planung ist es, auf dem bislang sehr städtischen Platz möglichst viel Grünfläche umzusetzen. Wo Grünflächen wegen anderweitiger Nutzungen nicht dauerhaft möglich sind, werden Kübelpflanzungen in den Seitenbereichen ergänzt. Bei der Umsetzung wird darauf geachtet, dass es sich um standortgerechte, klimaresiliente und insektenfreundliche Pflanzen handelt.
Durch die Speicherung des Regenwassers im Schwammstadt-Prinzip werden Flächen geschaffen, die große Mengen an Wasser aufnehmen und zeitverzögert wieder abgeben. Dadurch wird die lokale Verdunstung erhöht und somit eine erhöhte Verdunstungskühlung gefördert. Zugleich dient dies dem Überflutungsschutz.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Lageplan inkl. Feuerwehrzufahrten
Anlage 3: Material- und Pflanzkatalog
Anlage 4: Erläuterungsbericht
Anlage 5: Kostenberechnung
Anlage 6: Kostenvergleich