Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Sonderbereiches 2 – Jugendamt (Produktgruppe 21) in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2024 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Sonderbereiches 2 – Jugendamt (Produktgruppe 21),
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil /
Wert |
befristet in
Monaten/befristet bis |
1 |
Strategische Steuerung, Planung und Statistik |
1,0 / SuE 18 |
60 / 31.12.2024 |
2 |
Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe |
0,5 / A 11 |
24 / 31.12.2025 |
3 4 |
Wirtschaftliche Jugendhilfe Beistandschaften |
0,5 / A 9, A 10 1,0 / A9, A 10 |
24 / offen 24 / offen |
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Summe |
3,0 |
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die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2024 der Stadt Rheine wurde am 26.09.2023 mit der Vorlage 323/23 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (HDF) in der Sitzung am 27.02.2024 zur Beratung vorgelegt werden. Der HDF richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2024 in seiner Sitzung im Februar 2024 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 323/23 vom 26.09.2023
Der Stellenplanentwurf des Sonderbereiches 2 – Jugendamt (Produktgruppe 21) vom 26.09.2023 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2023 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2024.
Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenreduzierungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Krankenscheine, Rechenstelle |
0,2 |
EG 7 |
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Summe |
0,2 |
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Begründungen zu den Stellenreduzierungen:
zu 1: |
Die Stelle Nr. 2207A (Krankenscheine, Rechenstelle – aktuell mit 0,28 im Fachbereich 8 & 0,22 im Sonderbereich 2 und nach EG7 TVöD bewertet) soll zusammengefasst werden und als 0,5 Stelle im Fachbereich 8 als Verwaltungskraft für die Mitte 51 genutzt werden. Aufgrund der weiteren Trägerschaft der Stadt Rheine (vgl. Beschluss Sozialausschuss 31.05.2023) ist eine Verwaltungskraft notwendig, um die Planung und Vergabe von beispielsweise Belegungszeiten zu koordinieren und zu verwalten. Insgesamt Stellenplanneutral - nur eine Verschiebung von 0,22 Stellenanteilen aus dem Sonderbereich 2 in den Fachbereich 8. |
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Anlaufstelle |
0,55 |
EG 5 |
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Summe |
0,55 |
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Begründungen zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Der Stellenanteil 0,58 von der Anlaufstelle geht vom Fachbereich 8 ins Jugendamt, Sonderbereich 2 (aufgeteilt auf PG 21 & PG 24) über. Hier wird die Anlaufstelle dann ab 2024 im Umfang von insgesamt 2,0 Stellen verankert sein. Insgesamt erfolgt diese Verschiebung von Stellenanteilen stellenplanneutral. |
Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2024 |
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1 2 3 4 5 |
Sicherung des fachl. Standards ASD § 5 KSchG (Anlaufstelle) Beistandschaften Unterhaltsheranziehung Unterhaltsheranziehung Produktverantwortung Kinder- und Jugendarbeit, Öffentliche Freizeitflächen |
EG 8 A 10 A 10 A 10 S 15 |
EG 5 EG 9c EG 9c EG 10 S 17 |
Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: zu 2,3 und 4: zu 5: |
Auf Grund der SGB VIII-Reform ist die Stelle zum Stellenplan 2023 neu geschaffen worden. Durch Erstellung von einer Stellenbeschreibung und entsprechender Aufgabenverteilungen wird der neue Wert zu Grunde gelegt. In den benannten Aufgabengebieten kam es zu Stellenneubesetzungen in der Form, dass wertgleiche Nachbesetzungen von Stellen mit einer Beamtin bzw. einem Angestellten erfolgten. Insofern erfolgte lediglich eine Anpassung der Vergütung bzw. Besoldung im Stellenplan. Die PV-Aufgaben wurden nach einem Stellenbesetzungsverfahren von der Stelle der Jugendamtsleitung auf eine Mitarbeiterin übertragen. Daher ergibt sich eine höhere Wertigkeit der Stelle. |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 323/23
vom 26.09.2023
Im Rahmen der Stellenplanberatungen
des Jugendhilfeausschusses als zuständigem Fachausschuss sind keine Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 26.09.2023
erforderlich.
4. Endgültige Version Produktgruppenstellenplan 2024
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2024, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27.02.2024 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine im Februar 2024 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. Befristete Stellen außerhalb des
Stellenplanes
5.1 Bestehende befristete Stellen
Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet bis |
1 |
Strategische Steuerung, Planung und Statistik |
1,0 / SuE 18 |
60 / 31.12.2024 |
2 3 |
Wirtschaftliche Jugendhilfe Beistandschaften |
0,5 / A 9, A 10 1,0 / A9, A 10 |
24 / offen 24 / offen |
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Summe |
2,5 |
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5.2 Zusätzliche befristete Stellen zum
HH-Jahr 2024
Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten Stellen besetzt werden:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate/befristet bis |
1 |
Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe |
0,5 / A 11 |
24 / 31.12.2025 |
|
Summe |
0,5 |
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Begründungen zu den zusätzlichen befristeten Stellen:
zu 1: |
Aufgrund von Krankheitsausfällen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) sind erhebliche Arbeitsrückstände entstanden. Diese beziehen sich insbesondere auf Kostenerstattungsfälle. Um fristgerecht diese Kostenerstattungen realisieren zu können, ist für 2 Jahre eine 0,5 Stelle in der WJH abzubilden. |
6. Eingebrachte
Stellenplanänderungen, die abgelehnt wurden
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
OGS-Beitragsberechnung |
0,84 |
EG 7 |
2 |
Qualitätsentwicklung im Bereich OGS |
0,5 |
S 15 |
3 |
Abbildung Neuorganisation Jugendamt |
0,25 |
S 12 |
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Summe |
1,59 Stellen |
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Begründung:
zu 1 und 2: zu 3: |
Es besteht ab 2026 (sukzessive bis 2029) ein rechtlicher Anspruch auf einen OGS-Platz für jedes schulpflichtige Kind. Es wird mit steigenden Fallzahlen gerechnet und vorbereitende konzeptionelle Planungen sind ab sofort erforderlich. Die Ausübung erfolgt derzeit durch eine interne Abordnung. Das Jugendamt ist im Bereich der operativen Leitungsstelle wie folgt aufgestellt: 0,75 Stellenanteile beinhalten die operative Leitung des gesamten Jugendamtes, 0,25 Stellenanteile beinhalten die PV Leitung der Seniorenarbeit und der Behindertenarbeit. Aktuell ist die PV Stelle für den Bereich Kinder- Jugendförderung/Freizeitflächen mit 0,5 Stellenanteile besetzt worden. Im Arbeitsbereich Kinder- Jugendförderung/Freizeitflächen fehlen noch 0,25 Stellenanteile im Bereich der Freizeitflächen. Zu 3 |
Anlage:
Stellenplan 2024, Sonderbereich 2, PG 21