Betreff
Beratung des Ergebnis- und Investitionsplanes 2024 - 2027, SB 2 - Jugendamt, PG 21
Vorlage
021/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.        Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, den Beschluss vom 17. November 2022 wie folgt zu ändern:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17. November 2022 wurde der Beschluss gefasst, die Förderbeträge nach den „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit in der Stadt Rheine“ in der Förderposition „2.1 Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung“ zu verdoppeln. Im Rahmen der Haushaltkonsolidierung sollen im Bereich der Transferleistungen im Budget 2104 insgesamt 80.000 € eingespart werden. Als Einsparmaßnahme schlägt die Verwaltung vor, diesen Beschluss zurück zu nehmen und die Förderbeträge auf die davor gültigen Beträge zurück zu setzen. Dies ergibt in der Gesamtsumme ein Einsparpotenzial von insgesamt 80.000 €. Der Verwaltung ist bewusst, dass dies für die Veranstalter von Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung eine große Herausforderung bedeutet, da die mit der Maßnahme verbundenen Kosten sich in den letzten Jahren maßgeblich erhöht haben, wie z.B. die Kosten für Übernachtungen oder den Bustransfer.   

 

2.        Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 2, Produktgruppe 21 – Jugendamt mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2023 eingebracht.

 

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzsituation haben der Bürgermeister und der Kämmerer angekündigt, dass die Verwaltung zusätzliche Konsolidierungsvorschläge unterbreiten soll. Dies gilt auch für Maßnahmen, in denen politische Beschlüsse erforderlich werden. Diese Konsolidierungsmaßnahmen sind in den nachstehenden Änderungen enthalten und gekennzeichnet.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2027 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2024 – 2027.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden des Sonderbereiches 2, Produktgruppe 21 – Jugendamt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 weist einen Fehlbetrag von 6,509 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2025 – 2027 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 87,140 Mio. EUR bis zum Ende 2024 gerechnet. Das sind 25,01 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Die im Etat-Entwurf für des Sonderbereiches II/ Produktgruppe 21 – Jugendamt vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 2 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 80.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 2102 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

Erträge

 

Infotext zur Berichtszeile 4 – Elternbeiträge:

 

Mit Antrag vom 02.11.2023 (s. Anlage) beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Gebühren für das nächste Kita-Jahr nicht an die Fortschreibungsrate der Kindpauschalen gekoppelt und damit nicht um 10 % erhöht werden sollen. Die Kita-Gebühren sollen maximal um 4 % steigen.

Die Erhöhung der Kita-Gebühren erfolgt nach der Elternbeitragssatzung der Stadt Rheine analog der Fortschreibung der Kindpauschalen gem. § 37 KiBiz. Das Land NRW hat aufgrund der aktuellen tatsächlichen Kostenentwicklungen die Kindpauschalen zum Betreuungsjahr 2024/25 um 10 % erhöht. Dementsprechend steigen die Kita-Gebühren in gleicher Höhe.

Bereits zum Entwurf des Haushaltsjahres 2024 wurde mittels eines Durchschnittswertes für das gesamte Kalenderjahr 2024 eine 10 %ige Erhöhung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2024 einkalkuliert.

Bei der alternativen Steigerung um lediglich 4 % (dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Günen entsprechend) würden Mindereinnahmen in Höhe von jährlich ca. 128.000 EUR (ca. 53.000 EUR für August bis Dezember 2024) entstehen, die eine Verschlechterung zur Entwurfsplanung darstellen würden.


 

Aufwendungen

 

Die Aufwendungen für Fachberatung Kindertagespflege in Höhe von 420.000 EUR wird von der Berichtszeile 15 in Berichtszeile 13 verschoben. Laut Prüfungsbericht der Örtlichen Rechnungsprüfung ist das sachlich richtige und zu verwendende Konto 523700 der Berichtszeile 13 zugeordnet.

 

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Berichtszeile 13

 

2024

2025

2026

2027

Aufwendungen für Fachberatung Kindertagespflege

alt

0

0

0

0

 

neu

420.000

425.000

430.000

435.000

Verschlechterung

 

420.000

425.000

430.000

435.000

 

 

Transferaufwendungen Berichtszeile 15

 

2024

2025

2026

2027

Aufwendungen für Fachberatung Kindertagespflege

alt

420.000

425.000

430.000

435.000

 

neu

0

0

0

0

Verbesserung

 

420.000

425.000

430.000

435.000

 

 

Produkt 2104 – Kinder- und Jugendarbeit

 

Änderung in Bezug auf Beschlussvorschlag zu Ziffer 1:

 

Transferaufwendungen BZ 15
(Konsolidierungsbeschluss

Verwaltungsvorstand)

 

2024

2025

2026

2027

Beihilfe für Jugendverbände nach Richtlinien und Beschlüssen

alt

337.000

337.000

337.000

337.000

 

neu

257.000

257.000

257.000

257.000

Verbesserung

 

80.000

80.000

80.000

80.000

 

 

Produkt 2105 – Öffentliche Spielplätze

 

Das Produkt „Öffentliche Spielplätze“ wird in „Öffentliche Freizeitflächen“ umbenannt.

 

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Sonderbereich 2, Produktgruppe 21, Produkte 2101, 2103, 2105, 2106 im Ergebnisplan keine Veränderungen.

 

 

II. Investitionsplan

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

Produkt 2102 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

Die im Entwurf für den Sonderbereich 2, Produkt 2102, vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden (s. auch Haushaltsplan 2023). Es werden gegenüber dem Entwurf folgende Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorgeschlagen:

 

   

2102-01 Einrichtungen Neubauten

 

VE 2024

2025

2026

2027

-Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen

 

7.547.200

2.547.200

4.000.000

1.000.000

 

 

 

 

 

 

 

 

-7.547.200

-2.547.200

-4.000.000

-1.000.000

 

Produkt 2105 – Öffentliche Freizeitflächen

 

Im Bereich der Öffentlichen Freizeitflächen wurde bereits im Haushaltsplanentwurf 2024 ein Konsolidierungsvorschlag in Höhe von 50 TEUR im Bereich der Renovierungsmaßnahmen/Auszahlungen für Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den des Sonderbereiches 2, Produktgruppe 21 – Jugendamt im Investitionsplan keine weiteren Veränderungen.

 

 


Anlage:

Antrag Bündnis 90-Die Grünen vom 02.11.2023