Beschlussvorschlag:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen

 

·      Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB („Erneute Offenlage“)                                (s. Anlage 1)

·      Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB („Offenlage)              (s. Anlage 2)

·      gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Öffentl. Beteiligung)            (s. Anlage 3)

·      billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.   Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB und § 6 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Europa-Viertel am Waldhügel“ und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

 

Begründung:

 

Im Süden des Stadtgebietes von Rheine soll auf dem Gelände der ehemaligen Damloup-Kaserne ein urbanes Wohngebiet entstehen, das neben der Mobilisierung von innerstädtischen Flächen zur Schaffung von Wohnbauland allgemein auch dem steigenden Bedarf an unterschiedlichen Wohnformen Rechnung trägt. Das Verfügbarmachen dieser Flächen stellt auch für den Stadtteil Dorenkamp eine große Chance zur Weiterentwicklung dar. Der Dreiklang aus variierenden Gebäudetypologien, einem attraktiven, zentralen Park und einem innovativen Mobilitätskonzept soll eine städtebauliche Lücke schließen und den Stadtteil Dorenkamp mit dem nahgelegenen Naherholungsgebiet um den Waldhügel verbinden.

 

Die zur Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlichen Beteiligungen haben stattgefunden. Die zuletzt durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschlossene (vgl. Beschlussvorlage (275/23) erneute Offenlage der geänderten Flächennutzungsplanunterlagen hat vom 19.09.2023 bis einschließlich 20.10.2023 stattgefunden.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Feststellungsbeschluss zu fassen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011) soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden (klimagerechte Stadtentwicklung). Dieser Grundsatz des § 1a Abs. 5 BauGB (ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz) ist in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.

 

Eine zunehmende Flächenversiegelung hat zweifelsohne (stadt-)klimatische Auswirkungen. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde daher das Schutzgut „Klima und Luft“ geprüft, die planbedingten Auswirkungen darauf ermittelt und die Erheblichkeit der Auswirkungen abgeschätzt.

 

Insofern ist für die Umsetzung der vorliegenden Planung von einer Energieeffizienz aus-zugehen, die den gesetzlichen Anforderungen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit Rechnung trägt.

 

Das bisher vorherrschende „Vorstadtklimatop“ wird sich durch die Bebauung nicht wesentlich verändern. Durch die Bebauung, welche östlich und westlich des Parkstreifens entsteht, entstehen Häuserriegel. Durch die engere Bebauung wird in geringem Umfang die Windgeschwindigkeit im Quartier sinken, die Frischluftproduktion wird gemindert. Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft als gering und damit unerheblich zu bewerten.

 

Die Planung sieht vor einen Park anzulegen, welcher das Gebiet von Nord nach Süd durchzieht. Zusätzlich bleiben viele und vor allem die älteren der Bestandbäume erhalten. Auch im Straßenraum sind weitere Baumpflanzungen und Verkehrsgrün vorgesehen.

 

Durch die Anlage des Gebietes als autoarmes Quartier werden die Auswirkungen von Kraftfahrzeugen auf Klima und Luft minimiert.

 

Eine Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.

 

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 07) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind. Die Begründung ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 4 und 5; Alt-Neu-Gegenüberstellung).

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 01:      Abwägungsempfehlungen

Anlage 02:      Vorlage über die Abwägungsempfehlung zur Offenlage

Anlage 03:      Vorlage über die Abwägungsempfehlung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 04:      Flächennutzungsplanausschnitt ALT

Anlage 05:      Flächennutzungsplanausschnitt NEU

Anlage 06:      Legende

Anlage 07:      Begründung

Anlage 08:      Fachbeitrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Staufe 1 und 2

Anlage 09:      Umweltbericht

Anlage 10:      Mobilitätskonzept Grundlagen

Anlage 11:      Weiterqualifiziertes Mobilitätskonzept

Anlage 12:      Verkehrstechnische Untersuchung

Anlage 13:      Schalltechnischer Bericht zur Verkehrslärmsituation

Anlage 14:      Bodengutachten Versickerung

Anlage 15:      Bodengutachten Altablagerung Teil 1

Anlage 15a:    Bodengutachten Altablagerung Teil 2

Anlage 16:      Bericht zur Geothermie