Betreff
Betriebssatzung Stadtkultur Rheine - 1. Änderungssatzung
Vorlage
030/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Stadtkultur Rheine“ vom 6. Dezember 2023 (1. Änderungssatzung).

 

Präambel

Aufgrund der §§ 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – EigVO – vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S. 15), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22.03.2021 (GV. NRW. S. 348) hat der Rat der Stadt Rheine am …………………….. folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

§ 4 Absatz 1 der Betriebssatzung wird wie folgt geändert:

 

Der Betriebsausschuss besteht aus 26 Mitgliedern, die gemäß § 50 Abs. 3 GO gewählt werden.

Hiervon sind

·         (bis zu) fünf mit der Kulturszene der Stadt Rheine eng verbundene Personen,

·         ein Vertreter des Integrationsrates,

·         ein Vertreter des Seniorenbeirates,

·         ein Vertreter des Familienbeirates und

·         ein Vertreter des Beirates für Menschen mit Behinderung

als sachkundige Einwohner/Einwohnerin mit beratender Stimme zu berufen.

 

 

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 die Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtkultur Rheine“ beschlossen. Der Beschlussvorschlag orientierte sich hinsichtlich der Besetzung des Betriebsausschusses an der bisherigen Besetzung des Betriebsausschusses der kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage.

 

Im Rahmen der Beschlussfassung wurde der Wunsch geäußert, auch Vertreter der Beiräte und des Integrationsrates im Betriebsausschuss zu berücksichtigen.