Betreff
Ausbau Laugärten (West) 53140060202003 (alt 53014-630)
(Wischmannstr. – Haus Nr. 35)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. E 35 "Laugärten"
I. Abwägung und Abwägungsbeschlüsse zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
033/24
Aktenzeichen
5.30 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den nochmaligen Ausbau der Straße:

 

Laugärten (Wischmannstraße – Haus Nr. 35) / verkehrsberuhigter Ausbau

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus

 

a)      niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)      Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Begründung:

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Straßenplanung „Laugärten (West)“ hatte in der Zeit vom 09.10.2023 bis zum 24.10.2023 - in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen / Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Rathaus stattgefunden.

Im Rahmen der Offenlage sind 3 Anlieger erschienen. Es wurden 2 schriftliche Eingaben und 2 mündliche Eingaben eingereicht. Eingabe 1 wurde von 5 Anliegern in gleicher Form eingereicht.

Ferner wurden die Anlieger über die Maßnahme in einer verpflichtenden und bereits durchgeführten Anliegerversammlung (Bürgerinformation „Elte Mitte“ am 10. 11.2022) gem. § 8a KAG informiert.

 

 

1        Eingaben:

         eingereicht von 5 Anliegern Laugärten / Ludgerusring

 

1.1     Eingabe:

         Einengungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

         Vermeiden von Durchgangsverkehr

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch den Straßenausbau am Josef-Pieper-Weg befürchtet. Zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Schulweg „Laugärten West“ wird die Einplanung von 3m tiefen Beeten und eine Restfahrbahnbreite von 4m gewünscht.

 

Während des Gesprächs im Zuge der Offenlage wurde verdeutlicht, dass ein verkehrsberuhigter Ausbau (Fahrgeschwindigkeit von 7km/h) mit den bereits eingeplanten wechselseitigen Einbauten eine Geschwindigkeitssenkung bewirkt.

 

Abwägungsbeschluss zu. 1.1:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

1.2     Eingabe:

         Bewahrung des dörflichen Charakters

         mit entsprechender Wahl des Pflasterbelages

        

Abwägung zu 1.2:

                                                                                                                                                           

Seitens der Anlieger wird die Befestigung von Fahrbahnflächen mit roten Pflasterbereichen als störend für das Bild des Dorfkerns angesehen. Vorgeschlagen wird ein sandsteinfarbener Belag oder ein Belag, der eine Farbvariante des Sandsteins darstellt, da dieser zu dem vorhandenen Sandsteinton der Gartenmauern /des Kirchengebäudes/des neuen Gemeindehauses harmonieren würde. Auch für Laugärten Ost wird ein solche Farbgestaltung gewünscht.

 

Da sich die Straße Laugärten nicht im direkten Umfeld des Dorfkerns/Dorfplatzes befindet, empfiehlt die Verwaltung diese Straße in üblicher Bauweise herzustellen. Dabei dienen die roten Pflasterbereiche z.B. an Einmündungen oder Einengungen dazu, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches zu verdeutlichen. Dadurch lässt sich die Verkehrssicherheit erhöhen.

 

Die Art der Oberflächenbefestigung beim Straßenzug „Ludgerusring“ könnte sich beim späteren Ausbau stärker an den Stil der Herstellungsmerkmale des geplanten Dorfplatzes orientieren, da der Dorfplatz und der Ludgerusring direkt aneinander angrenzen.

 

 

Anmerkung:

Ferner gab es im Nachgang der Offenlegung ein Gespräch der Verwaltung mit zwei weiteren Bürgern (Anwohner im näheren Umfeld der Baumaßnahme), die für die Straßen Laugärten Ost und West den Wegfall der roten Pflasterbereiche anregen, so dass die Straßen einheitlich in grauem Belag hergestellt werden.

Am 30.03.2023 wurden die Ausbaumerkmale der Straße Laugärten Ost bereits im Bau- und Mobilitätsausschuss beschlossen.

 

Abwägungsbeschluss zu. 1.2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

2        Eingabe:

 

2.1     Eingabe:

         Entwässerung Schulhof

                                                                                                                            

Abwägung zu 2.1:

                                                                                                                                                           

Gemäß den Erfahrungen der Anwohner fließt bei stärkerem Regen vom befestigten Teil des Schulhofes Oberflächenwasser über den südlichen Radweg auf die Straße Laugärten. Die Sinkkästen setzen sich zu durch den hohen Laubanteil zu, so dass sich das Niederschlagswasser auf der Straße ansammelt.

 

Um ein Überfließen von Oberflächenwasser auf die Fahrbahn zu verhindern, wird am Ende des Fuß-/Radweges eine zusätzliche Entwässerungsmöglichkeit vorgesehen (z.B. Kastenrinne, Seiten-/Kombiablauf), so dass auch bei hohem Laubanteil die Regenwasserableitung gesichert ist.

 

Ein Anstauen im Tiefpunkt der Fahrbahn wird zum einen durch den größer dimensionierten Kanal, durch die Einplanung mehrerer Straßenabläufe im Tiefpunktbereich und den Einbau eines Seitenablaufes/Kombiablaufes erreicht. Dieser leitet das Oberflächenwasser auch bei hohem Laubanteil gut ab.

 

Zur Ableitung des Wassers bei Starkregen dient letztlich auch die Grünfläche am östlichen Bereich des Spielplatzes, die in den Grundzügen hierzu nicht verändert werden muss.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.1:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

2.2     Eingabe:

         Verkehrssichere Anbindung des Fuß-/Radweges zur Straße hin

 

        

Abwägung zu 2.2:

                                                                                                                                                           

Seitens des Anliegers wird oftmals erlebt, dass Schulkinder zu schnell vom Radweg in die Straße Laugärten einbiegen und sich dadurch Gefahrensituationen ergeben.

 

Zurzeit befinden sich 2 Umlaufsperren im Abstand von 1,50 m zueinander am Ende des Radweges /Beginn der Straße. Der Radweg führt mit Gefälle in Richtung Laugärten West. Der Aspekt der Gefährdung wird bei der verkehrsbehördlichen Anordnung (Lage von Umlaufsperren/Schilder) berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

2.3     Eingabe:

         Hinweis auf Baumstamm nahe des geplanten Parkstandes

 

        

Abwägung zu 2.2:

                                                                                                                                                           

Der Anlieger bittet zu prüfen, ob sich der geplante Stellplatz in Höhe des Hauses Nr. 44 aufgrund der Nähe zu Baumwurzeln einplanen lässt.

 

Zurzeit befindet sich auch jetzt eine befestigte Verkehrsfläche in dem Bereich, zum Schutz der Baumwurzeln wird in angemessener Bauweise vorgegangen (ggf. Handausschachtung, überbaubares Bodengranulat).

 

Abwägungsbeschluss zu 2.2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

2.4     Eingabe:

         Überflutungsstauraum im Spielplatzbereich beibehalten

 

        

Abwägung zu 2.2:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger weist aufgrund entsprechender Erfahrungen darauf hin, eine Überlauffläche auf dem Spielplatzgelände beizubehalten, damit bei Starkregenereignissen die privaten Flächen und Kellerräume der Häuser Nr. 42/44 nicht überflutet werden.

 

Das vorhandene Gelände der Grünfläche soll in den Grundzügen nicht verändert werden. So kann bei einem Starkregenereignis das Oberflächenwasser dort zurückstauen. 

Siehe auch Eingabe2.1.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

 

2.5     Eingabe:

         Keine Erhöhung der Ausbaukosten durch veränderte

         Wahl/Farbwahl der Pflasterbeläge

 

        

Abwägung zu 2.2:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird eine Beibehaltung des vorgesehenen Pflasters gewünscht, so dass sich die Ausbaukosten nicht erhöhen.

 

Da sich die Straße Laugärten nicht im direkten Umfeld des Dorfkerns/Dorfplatzes befindet, empfiehlt die Verwaltung diese Straße in üblicher Bauweise (Betonsteinpflaster 20/10/8 rot-grau) herzustellen.

Dabei dienen die roten Pflasterbereiche z.B. an Einmündungen oder Einengungen dazu, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches zu verdeutlichen. Dadurch lässt sich die Verkehrssicherheit erhöhen.

 

Rote wie auch graue Pflastersteine liegen preislich auf vergleichbarem Niveau.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

        

3        mündliche Eingabe:

         Baumstandort vor Haus Nr. 40 durch Strauch ersetzen (Stadtwerke)

                                                                                                                            

Abwägung zu 3:

                                                                                                                                                           

Eine Überprüfung der Baumstandorte seitens der Stadtwerke hat ergeben, dass der Baum in Höhe von Haus Nr. 40 etwas zu nah an einer Gasleitung liegt.

 

Die Verwaltung ersetzt die Baumplanung durch eine Strauchbepflanzung. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 3:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

4        mündliche Eingabe:

         Änderung des geplanten Leuchtenstandortes im

         Kurvenbereich des Ludgerusringes/Bauende

        

        

Abwägung zu 3:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger, der angrenzend am Bauabschnitt wohnt, sieht die geplante Leuchte direkt vor der Sandsteinmauer bei Haus Nr. 15 (am Ludgerusring) als störend an und bittet um Änderung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Leuchte in den Bauabschnitt Laugärten zu versetzen – in die Flucht des Ludgerusringes. Als Standort wird die Außenecke des Grünstreifens nahe Haus 35 gewählt. Zur besseren Ausleuchtung der Straße ist ggf. ein Rückschnitt der dortigen Baumkrone erforderlich.

 

Abwägungsbeschluss zu 3:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die geplante Leuchte vor Haus Nr. 15 (Ludgerusring) auf die gegenüberliegende Seite, südlich des Carports von Haus Nr. 35 zu versetzen.

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

Laugärten (Wischmannstraße – Haus Nr. 35 (West) /

verkehrsberuhigter Ausbau

 

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 5,00 m bis 7,00 m.

An den Straßenenden ist jeweils eine Fahrbahneinengung auf 4,00 m bzw. 5,00 m eingeplant, um die Geschwindigkeit des einfahrenden Verkehres zu senken. Durch den farblichen Wechsel der Betonsteinbeläge (Rechteckpflaster rot/grau) wird zusätzlich eine optische Bremswirkung erzielt und Bereiche der Einengungen hervorgehoben.

Im Bereich vor dem Minikreisverkehr der Wischmannstraße wird eine Fahrbahnerhöhung eingeplant.

 

Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt. Die Parkstände haben eine Länge von 4,75 m (mit Überhang zum Grünbeet) bis 7,00 m und sind 2,0 m breit. Insgesamt stehen 7 Stellplätze in der Straße zur Verfügung.

 

Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Baum- und Strauchbeete sind zwischen 3,00 und 8,00 m lang. Die Breite der Beete liegt bei 2,0 bis 3,0 m, im Bereich von vorhandenen Bäumen/Sträuchern im Grenzbereich ist ein Grünstreifen in 1,0 m Breite vorgesehen zum Schutz der vorhandenen Baumwurzeln.

Zum Erhalt der Grenzbäume wird je nach Situation überbaubares Pflanzsubstrat gem. FLL-Richtlinie unterhalb der seitlichen befahrbaren Mischfläche eingebaut.

Die Begrünung der Beete besteht aus Strauch- und Baumanpflanzungen mit Unterpflanzung. Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungs-rinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal, der auf westlicher Seite verlängert wird.

 

 

Finanzierung

 

Beim Ausbau der Straße Laugärten (West) handelt es sich um die nochmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird. Der Anliegeranteil beträgt 70 Prozent.

 

Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat, neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage, auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Vorbehaltlich des geplanten Gesetzes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge gilt für Laugärten West noch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ (Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 3. Mai 2022). Diese Richtlinie soll nach den Ankündigungen des Landes Nordrhein-Westfalen weiter anzuwenden sein, wenn im Haushalt der Stadt Rheine bereits für das Jahr 2023 Mittel für die Maßnahme geplant waren.

 

Die Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen 2023 – 2026 wurde vom Bau- und Mobilitätsausschuss am 09.06.2022 beschlossen. Darin waren für das Jahr 2023 Mittel zum Ausbau der Straße Laugärten (West) geplant. Daher übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen hier weiterhin zu 100 Prozent die kommunalen Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen, die nach der jeweiligen Satzung in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen von den Beitragspflichtigen zu erheben sind.

 

Die Stadt Rheine wird für diese Straßenausbaumaßnahme nach Erhalt der Schlussrechnung die Landesförderung beantragen. Nach Erhalt der Förderung vom Land Nordrhein-Westfalen werden die Bescheide über die Straßenbaubeiträge verschickt. Die Förderung zugunsten der Beitragspflichtigen wird direkt abgezogen. Bei der Förderung von 100 % ist kein Beitrag zu zahlen.

 

Hinweis:

Die aktuell geltende Förderung kann bei neuen Maßnahmen erst beantragt werden, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die Beitragspflicht entstanden ist. Sollte sich zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht die geltende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen geändert haben, ist bei der Beitragserhebung die dann geltende Rechtslage anzuwenden.

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2024 für das Jahr 2024 veranschlagt worden. Die Maßnahme wird entgegen der erster Planungen teurer als anfangs kalkuliert (vgl. Vorlage 028/24). Nach derzeitigem Stand wird der Ausbau voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025 starten.


Anlagen:

 

Anlagen 1 bis 2: Eingaben 1 bis 2

Anlage 3              Lageplan zur Abwägung