Betreff
Ausbau Josef-Pieper-Weg (inkl. Fuß-/Radweg) - 53014-0581
Inv. 53140010200724
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 292,
Kennwort: "Kolon-Eggert-Straße"
I. Abwägung und Abwägungsbeschlüsse zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Ba uprogramms
Vorlage
034/24
Aktenzeichen
5.30 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau „Josef-Pieper-Weg“ inkl. Fuß-/Radweg:

 

Ausbau Josef-Pieper-Weg / verkehrsberuhigter Bereich

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus

 

a)      niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit niedriger Bepflanzung

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

Fuß-/Radweg

 

1.             Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster

 

2.       betriebsfertige elektrische Wegebeleuchtung

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Begründung:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Josef-Pieper-Weg hat in der Zeit vom 09.10.2023 bis zum 24.10.2023 in den Diensträumen der Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Fachbereich Planen und Bauen) der Stadt Rheine im Neuen Rathaus stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 4 Anlieger erschienen, 2 Anlieger haben sich telefonisch erkundigt. Es wurden 3 schriftliche Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlagen Nr. 1 bis 3 beigefügt.

 

 

1             Eingabe:

 

         Wegfall Grünbeet vor Haus Nr. 8

 

         Leuchtenstandort

        

Abwägung zu 1.1:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird der Wegfall des vor Haus 8 eingeplanten Grünbeetes gewünscht, da dort längerfristig ein Parkplatz vorgesehen ist - zumal im Straßenraum keine Parkplätze vorhanden sind.

 

Aufgrund der geringen Straßenbreite von 5 m, die eine Ausweisung von Stellplätzen im Straßenraum nicht ermöglicht, ist die Einplanung privater Parkplätze vorrangig anzusehen. Die Verwaltung empfiehlt, das Strauchbeet entfallen zu lassen.

 

Abwägungsbeschluss zu. 1.1:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, das Strauchbeet vor Haus Nr. 8 entfallen zu lassen.

 

Abwägung zu 1.2:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird eine Verschiebung der geplanten Leuchte - westlich von Haus 8 – um ca. 5 m in südliche Richtung gewünscht, da sonst die Schlafräume zu sehr ausgeleuchtet werden.

 

Eine Verschiebung der Leuchte um 2 m ist möglich, darüber hinaus würde sich die Ausleuchtung des Radweges verschlechtern.

 

Abwägungsbeschluss zu. 1.2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die Leuchte westlich von Haus Nr. 8 um 2,0 m in südliche Richtung zu versetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

2             Eingabe:

 

         Verlagerung des Grünbeetes gegenüber von Haus Nr. 10 zur Garage hin

 

         Parkplätze schaffen

 

Abwägung zu 2.1:

                                                                                                                                                           

Seitens des Anliegers wird gewünscht, das Beet gegenüber von Haus Nr. 10 entfallen zu lassen, da sonst zu erwarten ist, dass beim Vorbeifahren am Beet nicht nur die Straßenfläche, sondern auch die private Hoffläche als Ausweichfläche genutzt wird. Als neuer Standort wird ein Beet entlang der Garage von Haus Nr. 10 vorgeschlagen.

 

Diesem Wunsch steht aus verkehrstechnischer Sicht nichts entgegen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu. 2.1:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, das Grünbeet gegenüber von Haus Nr. 10 auf die andere Seite, seitlich der Garage von Haus Nr. 10 umzuplanen.

 

 

Abwägung zu 2.2:

                                                                                                                                                           

Es wird auf die mangelnden Parkmöglichkeiten hingewiesen und vorgeschlagen im Bereich des Spielplatzgeländes Randflächen für Kraftfahrzeuge bereit zu stellen.

 

Die fehlenden Parkmöglichkeiten, die sich aus der geringen Parzellenbreite der Straße ergeben, erfordern, dass die Anlieger auf ihren Privatflächen ausreichend Parkplätze schaffen. Inwieweit am Spielplatz Freiflächen z.B. mit Schotterrasen befestigt werden können, ist im Zuge der späteren Spielplatzgestaltung (in Absprache mit dem Jugendamt/ Grünflächenplanung) zu klären.

 

Abwägungsbeschluss zu. 2.2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

3        Eingabe:

         Leuchte neben Haus Nr. 29 in das Beet versetzen

        

Abwägung zu 3:

                                                                                                                                                           

Vom Anlieger wird gewünscht, die geplante Leuchte vor Haus Nr. 29 an die östliche Seite in das geplante Strauchbeet zu verschieben, da die Leuchte zu nah am Haus eingeplant sei.

 

Dieser Wunsch führt zu einem zu großen Abstand der benachbarten Leuchten. Für eine Verschiebung schlägt die Verwaltung vor, eine zusätzliche Leuchte auf der westlichen Grundstücksgrenze einzuplanen und die Leuchte am Flurstück Nr. 598 (Haus 27) ein paar Meter in Richtung Norden zu verschieben. Dieser Änderung stimmten auch die umliegenden Anwohner zu. Die zusätzliche Leuchte dient zudem dazu, die Straßengabelung besser auszuleuchten. Die Änderungen wurden in den Lageplan übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 3:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die Leuchte vor Haus Nr. 29 in das östliche Strauchbeet zu verschieben und statt eines Strauches eine niedrige Bepflanzung vorzusehen, eine zusätzliche Leuchte auf der westlichen Grundstücksecke von Flurstück Nr. 600 einzuplanen und den Leuchtenstandort bei Haus Nr. 27 etwa 8 m nördlicher anzusetzen.

  

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

Josef-Pieper-Weg / verkehrsberuhigter Bereich

 

Da die angrenzenden Grundstücke fast durchgängig bebaut sind, soll die Straße nun gemeinsam mit der Straße „Laugärten“ (West) ausgebaut werden. Die Anliegerstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr- und Gehfläche) hergestellt werden. Die vorhandenen Wallhecken am nördlichen und östlichen (tlw. südlichen) Rand des Baugebietes sind zu erhalten und pflegen.

Der Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich erfolgt innerhalb der bestehenden Straßenparzelle in einer Breite von 5,00 m bzw. 6,00 m am östlichen Endabschnitt. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

Die Mischfläche besteht aus überwiegend grauen Betonsteinpflaster; lediglich im Einmündungsbereich wird rotes Betonsteinpflaster verwendet. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 5,00 m im Ring und 4,00 m bis 6,00 m im Einmündungsbereich.

Die Flächen werden in Betonsteinpflaster mit 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Oberbau (Deckschicht, Tragschicht, Frostschutzschicht) wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.

 

Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten mit einer Breite von 1,00 m (2,00 m). Die Begrünung besteht aus Grünbeeten mit niedriger Bepflanzung. Aufgrund der Lage von Versorgungsleitungen und der geringen Parzellenbreite können keine Baumbeete eingeplant werden. Für die Einfassung der Grünbeete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.

 

Stellplätze sind ebenso aufgrund der Parzellenbreite von 5,00 m nicht einplanbar.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal. Bei Starkregenereignissen kann das Oberflächenwasser über die Straße Laugärten in eine vorhandene Grünfläche am Tiefpunkt der Straße Laugärten, im östlichen Bereich des Spielplatzes, fließen.

 

 

Fuß- und Radwege

 

Nach Nord-Westen hin ist ein Fuß-/Radweg in 2,5 m Breite über die, im Bebauungsplan festgelegte Leitungstrasse, eingeplant. Dies schafft eine Verbindung vom Josef-Pieper-Weg zur Kolon-Eggert-Straße und bindet den oberhalb der Straße liegenden Spielplatz an.

Für den Geh-/Radweg ist rotes Betonsteinpflaster vorgesehen.

 

Für die elektrische Wegebeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung des Fuß-/Radweges erfolgt über eine Entwässerungsrinne mit Anschluss an die Regenwasserkanalisation.

 

 

Finanzierung

 

Beim Ausbau der Straße „Josef-Pieper-Weg“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).

 

Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat, neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage, auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2024 für dieses Jahr veranschlagt. Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.


Anlagen:

 

Anlagen 1 bis 3: Eingaben 1 bis 3

Anlage 4              Lageplan zur Abwägung