Inv. 53140010200724
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 292,
Kennwort: "Kolon-Eggert-Straße"
I. Abwägung und Abwägungsbeschlüsse zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Ba uprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung –
Zu II: Festlegung
des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für
den Ausbau „Josef-Pieper-Weg“ inkl. Fuß-/Radweg:
Ausbau Josef-Pieper-Weg /
verkehrsberuhigter Bereich
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit niedriger Bepflanzung
2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Fuß-/Radweg
1. Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische Wegebeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Josef-Pieper-Weg hat in der Zeit vom 09.10.2023 bis zum 24.10.2023 in den Diensträumen der Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Fachbereich Planen und Bauen) der Stadt Rheine im Neuen Rathaus stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 4 Anlieger erschienen, 2 Anlieger haben sich telefonisch erkundigt. Es wurden 3 schriftliche Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlagen Nr. 1 bis 3 beigefügt.
1
Eingabe:
Wegfall
Grünbeet vor Haus Nr. 8
Leuchtenstandort
Abwägung
zu 1.1:
Von Anliegerseite wird der Wegfall des vor
Haus 8 eingeplanten Grünbeetes gewünscht, da dort längerfristig ein Parkplatz
vorgesehen ist - zumal im Straßenraum keine Parkplätze vorhanden sind.
Aufgrund der geringen Straßenbreite von 5 m, die eine Ausweisung von Stellplätzen im Straßenraum nicht ermöglicht, ist die Einplanung privater Parkplätze vorrangig anzusehen. Die Verwaltung empfiehlt, das Strauchbeet entfallen zu lassen.
Abwägungsbeschluss zu. 1.1:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, das Strauchbeet vor Haus Nr. 8 entfallen zu lassen.
Abwägung
zu 1.2:
Von Anliegerseite wird eine Verschiebung der
geplanten Leuchte - westlich von Haus 8 – um ca. 5 m in südliche Richtung
gewünscht, da sonst die Schlafräume zu sehr ausgeleuchtet werden.
Eine Verschiebung der Leuchte um 2 m ist möglich, darüber hinaus würde sich die Ausleuchtung des Radweges verschlechtern.
Abwägungsbeschluss zu. 1.2:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die Leuchte westlich von Haus Nr. 8 um 2,0 m in südliche Richtung zu versetzen.
2
Eingabe:
Verlagerung
des Grünbeetes gegenüber von Haus Nr. 10 zur Garage hin
Parkplätze
schaffen
Abwägung
zu 2.1:
Seitens des Anliegers wird gewünscht, das
Beet gegenüber von Haus Nr. 10 entfallen zu lassen, da sonst zu erwarten ist,
dass beim Vorbeifahren am Beet nicht nur die Straßenfläche, sondern auch die
private Hoffläche als Ausweichfläche genutzt wird. Als neuer Standort wird ein
Beet entlang der Garage von Haus Nr. 10 vorgeschlagen.
Diesem Wunsch steht aus verkehrstechnischer Sicht nichts entgegen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu. 2.1:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, das Grünbeet gegenüber von Haus Nr. 10 auf die andere Seite, seitlich der Garage von Haus Nr. 10 umzuplanen.
Abwägung
zu 2.2:
Es wird auf die mangelnden Parkmöglichkeiten
hingewiesen und vorgeschlagen im Bereich des Spielplatzgeländes Randflächen für
Kraftfahrzeuge bereit zu stellen.
Die fehlenden Parkmöglichkeiten, die sich aus der geringen Parzellenbreite der Straße ergeben, erfordern, dass die Anlieger auf ihren Privatflächen ausreichend Parkplätze schaffen. Inwieweit am Spielplatz Freiflächen z.B. mit Schotterrasen befestigt werden können, ist im Zuge der späteren Spielplatzgestaltung (in Absprache mit dem Jugendamt/ Grünflächenplanung) zu klären.
Abwägungsbeschluss zu. 2.2:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
3 Eingabe:
Leuchte
neben Haus Nr. 29 in das Beet versetzen
Abwägung
zu 3:
Vom Anlieger wird gewünscht, die geplante
Leuchte vor Haus Nr. 29 an die östliche Seite in das geplante Strauchbeet zu
verschieben, da die Leuchte zu nah am Haus eingeplant sei.
Dieser Wunsch führt zu einem zu großen Abstand der benachbarten Leuchten. Für eine Verschiebung schlägt die Verwaltung vor, eine zusätzliche Leuchte auf der westlichen Grundstücksgrenze einzuplanen und die Leuchte am Flurstück Nr. 598 (Haus 27) ein paar Meter in Richtung Norden zu verschieben. Dieser Änderung stimmten auch die umliegenden Anwohner zu. Die zusätzliche Leuchte dient zudem dazu, die Straßengabelung besser auszuleuchten. Die Änderungen wurden in den Lageplan übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 3:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die Leuchte vor Haus Nr. 29 in das östliche Strauchbeet zu verschieben und statt eines Strauches eine niedrige Bepflanzung vorzusehen, eine zusätzliche Leuchte auf der westlichen Grundstücksecke von Flurstück Nr. 600 einzuplanen und den Leuchtenstandort bei Haus Nr. 27 etwa 8 m nördlicher anzusetzen.
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Josef-Pieper-Weg / verkehrsberuhigter
Bereich
Da die
angrenzenden Grundstücke fast durchgängig bebaut sind, soll die Straße nun
gemeinsam mit der Straße „Laugärten“ (West) ausgebaut werden. Die
Anliegerstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip
(höhengleiche gemeinsame Fahr- und Gehfläche) hergestellt werden. Die
vorhandenen Wallhecken am nördlichen und östlichen (tlw. südlichen) Rand des
Baugebietes sind zu erhalten und pflegen.
Der Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich erfolgt innerhalb der bestehenden Straßenparzelle in einer Breite von 5,00 m bzw. 6,00 m am östlichen Endabschnitt. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus überwiegend grauen Betonsteinpflaster; lediglich im Einmündungsbereich wird rotes Betonsteinpflaster verwendet. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 5,00 m im Ring und 4,00 m bis 6,00 m im Einmündungsbereich.
Die Flächen werden in Betonsteinpflaster mit 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Oberbau (Deckschicht, Tragschicht, Frostschutzschicht) wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.
Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten mit einer Breite von 1,00 m (2,00 m). Die Begrünung besteht aus Grünbeeten mit niedriger Bepflanzung. Aufgrund der Lage von Versorgungsleitungen und der geringen Parzellenbreite können keine Baumbeete eingeplant werden. Für die Einfassung der Grünbeete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.
Stellplätze sind ebenso aufgrund der Parzellenbreite von 5,00 m nicht einplanbar.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m eingesetzt.
Die
Entwässerung erfolgt über 30 cm
breite Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen
Regenwasserkanal. Bei Starkregenereignissen kann das Oberflächenwasser über die
Straße Laugärten in eine vorhandene Grünfläche am Tiefpunkt der Straße
Laugärten, im östlichen Bereich des Spielplatzes, fließen.
Fuß-
und Radwege
Nach Nord-Westen hin ist ein Fuß-/Radweg in 2,5 m Breite über die, im Bebauungsplan festgelegte Leitungstrasse, eingeplant. Dies schafft eine Verbindung vom Josef-Pieper-Weg zur Kolon-Eggert-Straße und bindet den oberhalb der Straße liegenden Spielplatz an.
Für den Geh-/Radweg ist rotes Betonsteinpflaster vorgesehen.
Für die elektrische Wegebeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m eingesetzt.
Die Entwässerung des Fuß-/Radweges erfolgt über eine Entwässerungsrinne mit Anschluss an die Regenwasserkanalisation.
Finanzierung
Beim Ausbau
der Straße „Josef-Pieper-Weg“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung
einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat, neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage, auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.
Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2024 für dieses Jahr veranschlagt. Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.
Anlagen:
Anlagen 1 bis 3: Eingaben 1 bis 3
Anlage 4 Lageplan zur Abwägung