Betreff
Einrichtung einer Bushaltestelle am Friedhof Eschendorf
Vorlage
036/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt keine Einrichtung einer Bushaltestelle am Friedhof Eschendorf und eine Beibehaltung der bestehenden Linienführung der Buslinien C4 / C5.

 


Begründung:

 

In der Ratssitzung am 05.12.2023 wurde das Nahverkehrskonzept (siehe Vorlage Nr. 462/23 bzw. Ergänzungsvorlage Nr. 462/23/1), dem zuvor bereits in der Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschlusses am 23.11.2023 zugestimmt wurde, in seinen Grundzügen beschlossen. Lediglich die Einrichtung einer Haltestelle am Friedhof Eschendorf wurde von der Beschlussfassung ausgenommen.

In der Beschlussfassung des Bau- und Mobilitätsausschusses war die Einrichtung einer Haltestelle am Friedhof Eschendorf abgelehnt worden. Da die Einrichtung dieser Bushaltestelle aber u. a. vom Seniorenbeirat vehement eingefordert wurde, wurde hier nochmals gezielt nach Lösungs- und Anpassungsmöglichkeiten der betroffenen Buslinien C4 und C5 gesucht.

 

Aktuell ist es so, dass die Linien C4 und C5 den Bustreff verlassen und in ihre Stadtteile fahren. An der Haltestelle „Zur Heide“ treffen sich die beiden Buslinien, wechseln ihre Linienbezeichnung (C4 wird zur C5; C5 wird zur C4) und fahren über die Linienroute der gewechselten Buslinie zurück zum Bustreff (siehe Anlage 1).

 

Um eine zusätzliche Haltestelle am Friedhof Eschendorf in die Taktung einfügen zu können, könnte die Linienführung der Linie C5 geändert werden. Wie in Anlage 1 dargestellt, würde die Linie C5 dann auf dem Hinweg zur Wechselhaltestelle „Zur Heide“ – von der Schützenstraße kommend – die neue Haltestelle am Friedhof anfahren (nördliche Route). Nach dem Linienwechsel an der Haltestelle „Zur Heide“ würde der Bus dann als C4 über die Linienroute der C4 zurück zum Bustreff fahren.

Die C4 würde an der Wechselhaltestelle „Zur Heide“ wie bisher auch zur C5 und fährt über die „alte“ Linienroute der C5 (südliche Route) zurück zum Bustreff (= keine Veränderung).

 

Die C5 würde zukünftig dann vom Bustreff kommend die nördliche Route und auf dem Rückweg zum Bustreff die (alte) südliche Route fahren. Eine Folge dieser unterschiedlichen Routen der C5 wäre, dass die südlichen Haltestellen („Schmale Straße“, „Schorlemer Straße“, „Keimpohlstraße“, „Overbergstraße“ und „Eulenstraße“) und die neue Haltestelle am Friedhof Eschendorf nur in eine Richtung angefahren werden. Dadurch bestünde in diesem Bereich nicht mehr die Möglichkeit, die Linie in beide Richtungen zu befahren, was faktisch eine Verschlechterung des Takts bedeuten würde.

 

An den betroffenen Haltestellen wäre die besondere Linienführung darzustellen.

 

In der Abwägung der Verschlechterung der Bedienung der südlichen Haltestellen mit dem großen Baugebiet Eschendorfer Aue zu der Möglichkeit einer zusätzlichen Haltestelle am Friedhof Eschendorf, kommt die Verwaltung nach wie vor zu dem Ergebnis, dass die Nachteile einer derartigen neuen Linienführung mit einer neuen Haltestelle überwiegen.

Bezogen auf die Erreichbarkeit der Einsegnungshalle gibt es keine spürbare Verbesserung gegenüber dem Ausstieg am Marien-Stift. Zwar würden die Gräberfelder im nord-westlichen Bereich zwar besser zu erreichen sein. Die Gruppe der hiervon Profitierenden wäre aber im Vergleich der deutlich schlechteren Anbindung der Eschendorfer Aue und der Surenburgstrasse deutlich kleiner im Vergleich zu Denjenigen, die deutliche Nachteile in Kauf nehmen müssten, z.B. bei der Erreichung des Ärztezentrums an der Osnabrücker Straße. 

 

 

Finanzierung:

 

Bei dem Verwaltungsvorschlag würden keine zusätzlichen Kosten entstehen.

 

In der Alternativvariante würden folgende Kosten entstehen.

Die Kosten zur Herstellung einer barrierefreien Haltestelle inkl. Wartehalle und Fahrradab-stellmöglichkeiten können mit 80.000 € veranschlagt werden. Weiterhin sind noch Kosten in Höhe von ca. 20.000 € für die Anpassung von Eckausrundungen an Kreuzungen, die im Zuge der neuen Linienführung aufgeweitet werden müssen, einzuplanen.

Die erforderlichen finanziellen Mittel könnten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2025 mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2024 in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt werden. Zusätzlich sollten Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

 


Anlage:

 

Linienführung C4 / C5 im Bereich Friedhof Eschendorf