Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Gemeinde Ladbergen durch die freiwillige Feuerwehr der Stadt Rheine
Vorlage
042/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Verwaltung mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Wasserrettung auf dem Gebiet der Gemeinde Ladbergen durch die freiwillige Feuerwehr der Stadt Rheine zu beauftragen.

 


Begründung:

 

Die Feuerwehr Rheine unterhält eine Sondereinsatzgruppe (SEG) „Wasserrettung“, bestehend aus einer Bootsgruppe und einer Tauchergruppe, um bei Unglücksfällen an stehenden oder fließenden Gewässern den rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) entsprechend reagieren zu können. Die Einheit umfasst hierfür speziell qualifizierte und sich ständig fortbildende ehren- und hauptamtliche Mitglieder der Feuerwehr Rheine. Zudem hält die Stadt Rheine hierzu eine umfangreiche Ausrüstung zur Wasserrettung bzw. -bergung vor, die den Notwendigkeiten des Einsatzspektrums entspricht. Die sich aus dieser Vorhaltung ergebenden, einsatzunabhängigen Kosten (gegenwärtig 0,23 €/Einwohner Kreis Steinfurt) hat die Stadt Rheine bisher alleine getragen, obwohl die SEG „Wasserrettung“ nicht nur auf dem eigenen Stadtgebiet, sondern auch für andere Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt tätig ist. Hierzu haben die Feuerwehren dieser Kommunen in ihren jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen entsprechende Regelungen zur Anforderung der SEG der Feuerwehr der Stadt Rheine hinterlegt.

 

Es ist nun beabsichtigt, mit der Gemeinde Ladbergen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu schließen, mit der sie an der Bereitstellung der Ressourcen der Feuerwehr der Stadt Rheine für die Einsätze auf ihrem Gemeindegebiet beteiligt wird.

 

Die Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf hierzu der Genehmigung des Landrats des Kreises Steinfurt.

 

Anmerkung:

Gemäß § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen verpflichtet sich die Gemeinde Ladbergen, sich anteilig an den jährlichen Vorhaltekosten für die Wasserrettung zu beteiligen. Aufgrund der Einwohnerzahl gemäß Statistik Landesbetrieb IT.NRW (Stand 30.06.2023) ist für das Kalenderjahr 2024 folgender Kostenbeitrag zu leisten:

 

Gemeinde Ladbergen (7.009 Einwohner) = 1.612,07 €.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zur Wasserrettung mit der Gemeinde Ladbergen

 

Anlage 2:

Tabellarische Aufstellung der Vorhaltekosten für die Wasserrettung