Betreff
Fördertatbestände zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz ab dem Betreuungsjahr 2024/25
Vorlage
067/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Förderung „Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz“ ab dem Betreuungsjahr 2024/25 vorerst nicht in Anspruch zu nehmen.


Begründung:

 

Nach § 48 Abs.1 KiBiz gewährt das Land NRW jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entscheidet das Jugendamt auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufgenommen werden. Diese Bezuschussung dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung, wie unter anderem:

 

1.      Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen,

 

 

2.      Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen,

 

3.      Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17:00 Uhr und vor 07:00 Uhr,

 

4.      bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen,

 

5.      zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhtem Bedarf der Familien und Notfallangebote sowie

 

6.      ergänzende Kindertagespflege gemäß § 48 Abs. 6 KiBiz (ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1)

 

Das Land NRW stellt der Stadt Rheine für das Betreuungsjahr 2024/25 Landesmittel in Höhe von 404.800 Euro zur Verfügung, wenn die Stadt Rheine den Landeszuschuss um 25 Prozent aufstockt. Zusammen mit dem 25-prozentigen Eigenanteil von 101.200 Euro stehen insgesamt 506.000 Euro zur Verfügung. Die Beträge teilen sich auf zwei Haushaltsjahre auf, da das o.g. Betreuungsjahr nicht dem Kalender- bzw. Haushaltsjahr entspricht.

 

Die Förderung nach § 48 Abs.1 KiBiz ist zum Sommer 2020 in Kraft getreten. Derzeit wird der eigentliche Förderzweck durch den immer massiver auftretenden Fachkräftemangel unterlaufen. Einige Kitas sind weit davon entfernt, die Öffnungszeiten auszuweiten. Andere Kitas sind teilweise nur noch in der Lage, mit zeitweisen Einschränkungen den Betrieb aufrecht zu erhalten.

 

Eine verbleibende Fördermöglichkeit ist lediglich die Ziffer 5. Allerdings besteht hier die Schwierigkeit der Abgrenzung, was gehört zum normalen Leistungsumfang des KiBiz und welche Sachverhalte dürfen nach § 48 I Ziffer 5 KiBiz zusätzlich gefördert werden.

 

Wie in der JHA-Sitzung am 05. Mai 2023 beschlossen, hat die Verwaltung mögliche weitere Förderbedingungen entwickelt und den Mitgliedern der AG 78 zur Prüfung in der Umsetzung vorgelegt.

 

Die entwickelten Kriterien (Anlage 1) wurden von den Mitgliedern der AG 78 unterschiedlich bewertet.

 

Viele Kitas reagieren auf unregelmäßige und unterjährige sowie auch kurzfristige erhöhte Betreuungsbedarfe der Familien soweit es möglich ist bereits im Rahmen ihres Alltagsbetriebs.

 

Es besteht die Auffassung, dass es in der aktuellen Zeit schwierig sei, Flexibilisierungswünsche ohne eindeutige Kriterien zu eventuellen Härtefällen zu beurteilen. Auch wurden Bedenken geäußert, dass Flexibilisierungsangebote dieser Art zu Schwierigkeiten im Personaleinsatz und hohem Verwaltungsaufwand führen würden.

 

Teilweise stellten Träger bereits im Vorfeld klar, die Fördermittel bei Flexibilisierungen der Öffnungszeiten nicht nutzen wollen.

 

Nach der Rückmeldung verschiedener Träger lässt sich feststellen, dass ein Großteil der Träger verhalten auf die Fördermöglichkeiten reagiert bzw. diese nicht in Anspruch nehmen wird.

 

Folglich schlägt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss vor, die Förderung „Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz“ für das Betreuungsjahr 2024/25 vorerst nicht in Anspruch zu nehmen.

 

Durch die Nichtinanspruchnahme der Fördermittel wird auch ein Signal an das Land NRW gesendet, den Fachkräftemangel zu lösen, bevor über eine Ausweitung nachgedacht wird.

 

Die im Rahmen der Flexibilisierung der Kindertageseinrichtungen entstehenden Erträge und Aufwendungen sind im städtischen Haushalt in den Berichtszeilen 2 (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) sowie 15 (Transferaufwendungen) veranschlagt.

 


Anlage:

 

Entwurf weiterer Förderkriterien nach § 48 KiBiz