Betreff
Bericht zur Entwicklung des dezentralen Unterbringungskonzeptes
Vorlage
070/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Entwicklung des dezentralen Unterbringungskonzeptes im Flüchtlingsbereich zur Kenntnis.

 


Begründung:

Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen in Rheine

Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG NRW) sind die Gemeinden verpflichtet ausländische Geflüchtete im Sinne von § 2 FlüAG aufzunehmen und unterzubringen. Im Wesentlichen sind dies asylsuchende Personen und Geflüchtete, die bereits einen Asylantrag gestellt haben, Asylfolgeantragsteller, die nicht mehr verpflichtet sind in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, sowie seit Februar 2022 eine Vielzahl von Flüchtlingen aus der Ukraine. Darüber hinaus erfolgt die Unterbringung von Personen, die der Stadt Rheine im Rahmen einer Wohnsitzauflage zugewiesen wurden (§ 12 a Aufenthaltsgesetz), sowie in Einzelfällen die Unterbringung von Personen/Familien mit minderjährigen Kindern, wenn eine Unterbringung rechtlich durch das Ordnungsamt erfolgen müsste und diesem keine adäquaten Unterkünfte zur Verfügung stehen (aktuell 5 Wohnungen, Stichtag 01.02.24; zum Vergleich: im Jahr 2023 war es zum Stichtag 4 Wohnungen).

Die Stadt Rheine hält für die dargestellten Unterbringungsfälle eine bisher ausreichende Anzahl an Wohnunterkünften vor. Neue Entwicklungen sind laufend zu beobachten. Die besondere Bedeutung der Unterbringungssituation von zugewiesenen Personengruppen wurde in der Stadt Rheine bereits früh erkannt und mit besonderem Augenmerk betrachtet. So wurde erstmalig im Jahr 2001 ein „Konzept zur Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen“ vorgelegt, beschlossen und kontinuierlich weiterentwickelt. Grundlage des dezentralen Unterbringungskonzeptes ist aktuell das Migrations- und Integrationskonzept, Handlungsfeld 4 „Wohnen und dezentrales Unterbringungskonzept“ der Stadt Rheine. Im Wesentlichen wurde hier festgelegt, dass geeigneter Wohnraum in angemessener Größe (ca. 12 qm/Person) sowie ein wirtschaftlich vertretbares Maß an freiem Wohnraum vorgehalten wird.

Die Belegung der Unterkünfte erfolgt unter Berücksichtigung verschiedenster Kriterien (z.B. Familienverbünde, Nationalitäten, Religionen, Geschlecht etc.). Flankiert wird das Unterbringungskonzept durch dezentrale, sozialraumorientierte Beratungs- und Begleitungsangebote des städtischen Teams „Beratung und Begleitung für Zugewanderte“. D.h. die sozialarbeiterischen Fachkräfte sind feste Ansprechpartner/innen für die in städtischen Unterkünften untergebrachten Personen (aufsuchende Sozialarbeit in den Phasen Unterbringung, Orientierung, soziale und gesellschaftliche Integration). Darüber hinaus stehen die dezentralen Stadtteilbüros u.a. diesem Personenkreis offen.

 

 

Aktuelle Wohnraumsituation

Die Unterbringung der Personen erfolgt in Wohnungen unterschiedlicher Größe, die sich im Besitz der Stadt Rheine befinden sowie in auf dem privaten Wohnungsmarkt angemieteten Wohnungen. Zusätzlich wurden zunächst in den Jahren 2016 bis 2018 vier mobile Wohneinheiten (Dille 55, Unlandstr. 2, Jägerstr. 111, Dionysiusstr.10-12) errichtet, in denen jeweils 7 bzw. 11 abgeschlossene Wohnungen mit ca. 50 qm Wohnfläche sowie ein Beratungsbüro zur Verfügung stehen. Im Jahr 2023 folgte dann die Inbetriebnahme einer weiteren Unterkunft am Helenenweg 19 (11 Whg./max. 44 Pers.) sowie die Nutzung eines Gebäudes (Gebäude 5, 22 Whg./max. 123 Pers.) der ehemaligen ZUE an der Mittelstr. 19.

Gleichzeitig wurde die mobile Einheit an der Unlandstr. 2 dem Ordnungsamt zur Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung gestellt, da die bisherige Unterkunft an der Catenhorner Strasse 50 nicht mehr dafür zur Verfügung steht.

Aufgrund der massiven Fluchtbewegungen aus der Ukraine seit Frühjahr 2022 wurde eine Gemeinschaftsunterkunft an der Gartenstr. 40 mit max. 74 Plätzen (ehemalige Polizeistation) wieder in Betrieb genommen, deren Nutzung im Mai 2023 eingestellt wurde. Die Bewohner wurden auf andere Unterkünfte verteilt.

 

Insgesamt sind aktuell (Stand 01.02.2024) Unterbringungskapazitäten für maximal 894 Personen in 187 Wohnungen vorhanden. 

Untergebracht sind dort derzeit Personen mit 31 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten.

Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über die zahlenmäßig am stärksten vertretenen Nationalitäten in den Unterkünften:

 

 

 

33 der aktuell 187 Wohneinheiten sind zurzeit nicht belegt. Insgesamt besteht derzeit eine freie Aufnahmekapazität für ca. 165 Personen. Mit der Vorlage 184/18 wurde durch den Sozialausschuss beschlossen, freie Unterkünfte in einer wirtschaftlich vertretbaren Größenordnung von 15 % (somit ca. 90 Personen) der in den Wohnungen untergebrachten Personen vorzuhalten, um jederzeit auf Schwankungen bei den Zuweisungszahlen oder andere außerplanmäßige Veränderungen (z.B. Eigenkündigungen von Vermietern) reagieren zu können.

Dieser Wert wird aktuell überschritten, was jedoch aufgrund der Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg und der zu erwartenden vermehrten Neuzuweisungen aufgrund der Schließung der ZUE Damloup Kaserne als absolut erforderlich angesehen wird. Viele ukrainische Flüchtlinge sind häufig zunächst in Privatfamilien untergebracht, was sich jedoch aufgrund der Unterbringungsdauer zunehmend als schwierig herausstellt und Unterbringungen in städtischen Unterkünften erforderlich macht.

Die Entwicklung der Belegungssituation ist laufend zu beobachten.

 

 

 

In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung des Wohnungsbestandes der letzten 5 Jahre dargestellt.

 

Übersicht

31.05.2020

28.02.2021

15.02.2022

01.02.2023

31.01.2024

Wohneinheiten gesamt

139

127

123

157

187

priv. angemietet

42

32

30

55

65

städtisch (incl. WGR)

97

95

93

102

122

Personen gesamt

411

358

345

526

610

davon anerkannt

226

218

198

458

483

 

Neben der Unterbringungssituation von Geflüchteten muss der städtische Wohnungsbestand weiterhin im Zusammenhang mit dem Thema Wohnungsnotfälle gesehen werden.

Die Entwicklung von weiteren Wohnungsnotfällen (unbewohnbare Wohnungen, Räumungsklagen etc.) kann weiterhin schwer vorhergesagt werden. Wie oben bereits dargestellt sind im städtischen Bestand aktuell fünf Wohnungen aufgrund entsprechender Konstellationen belegt. Aufgrund einer verwaltungsinternen Vereinbarung zwischen den Fachbereichen 3 (Recht und Ordnung) und 8 (Schulen, Soziales, Migration und Integration) erfolgt hinsichtlich der Bereitstellung von Wohnraum bei Engpässen eine gegenseitige Unterstützung, um die Vorhaltung von Wohnraum auf einem vertretbaren Umfang zu reduzieren. 

Eine städtisch angemietete Immobilie aus dem Flüchtlingsbestand wurde zudem als Ergänzung für das Kremerhaus als Notübernachtungsstelle während der Wintermonate umgewidmet, da die Platznachfrage steigt.


Folgend eine Übersicht der Wohnungen (grün) sowie der mobilen Wohneinheiten -neu Helenenweg-(orange/blau) aus 2023.

Prognose

1). Die Aufnahmequote von Flüchtlingen nach dem FlüAG (im Asylverfahren, Ukrainische Flüchtlinge) wird mit Stand vom 16.02.2024 nur zu 95,04 % (-64 Personen) erfüllt. Mit weiteren Zuweisungen ist somit zu rechnen, wobei die genau Anzahl -abhängig von der Entwicklung der Gesamtflüchtlingszahl- schwer vorhersehbar ist.

Aktuell laufen Gespräche zwischen Stadt Rheine und der Bezirksregierung hinsichtlich der Errichtung einer neuen ZUE an der Neuenkirchener Str. (Alte Straßenmeisterei). Eine neue ZUE hätte erhebliche Auswirkungen auf die Anzahl künftiger Zuweisungen von Flüchtlingen, da dort untergebrachte Personen 1:1 auf die Zuweisungsquote der Stadt Rheine angerechnet würden. Die Entwicklung bleibt abzuwarten. 

 

 

2). Die Stadt Rheine erfüllt mit Stand 11.02.24 bei der Aufnahme von anerkannten

Flüchtlingen mit einer Wohnsitzauflage die entsprechende Quote lediglich in Höhe von

76,72 % (-179 Personen). Hier ist mit Zuweisungen zu rechnen, wobei aus der Erfahrung der

Vergangenheit die Anzahl nur schwer vorhersehbar ist. Trotz der niedrigen Erfüllungsquote ist nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Zuweisungen zu rechnen, da hier ggf. mit der Bezirksregierung Zielvereinbarungen über Zeitpunkt und Umfang der Aufnahmen geschlossen werden können.

 

 

Fazit:

Die weltweite Entwicklung der Fluchtbewegung wird von vielen unvorhersehbaren Faktoren beeinflusst. Die Situation wird laufend beobachtet, was ggf. zu kurzfristigen Anpassungen der Maßnahmen führen muss. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die absehbaren Entwicklungen hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Wohnraums gerade noch bewältigt werden können. 

Seitens der Verwaltung wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angeführten Berechnungen und Zuweisungen einen im hohen Maß prognostischen Charakter haben.

 

 

Dem Sozialausschuss wird zum Sommer 2025 ein erneuter Bericht vorgelegt.