Betreff
Richtlinien zur Verleihung von Preisen für ehrenamtliches Engagement und besondere Leistungen durch die Stadt Rheine
Vorlage
072/24
Aktenzeichen
BSPÖ-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Verleihung von Preisen für ehrenamtliches Engagement und besondere Leistungen durch die Stadt Rheine.

 

 

 


Begründung:

Mit der neuen Richtlinie ist beabsichtigt, das ehrenamtliche Engagement als wesentliche Grundlage unseres Gemeinwesens und unverzichtbaren Bestandteil unserer Demokratie zu würdigen und das Verfahren zu vereinheitlichen. 

 

Deshalb sieht die neue Regelung insbesondere vor, dass der Rat der Stadt Rheine als höchstes Gremium der Stadt über die Preisvergaben entscheidet. Außerdem sollen alle
Preise zukünftig in einer gemeinsamen Veranstaltung am/um den Tag des Ehrenamtes

am 5. Dezember vergeben werden.

 

Die Richtlinien wurden in gemeinsamen Gesprächen mit den Fraktionsvorsitzenden Mitte Januar und Ende Februar 2024 erörtert. Kleinere bei diesen Gesprächen besprochene Änderungen wurden in die als Anlage beigefügten Richtlinien eingearbeitet.

 

Die Frage der Ausschlusstatbestände (§ 8 der neuen Richtlinien) kann grundsätzlich unterschiedlich weit gefasst werden. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Ausschluss auf den/die Bürgermeister/in und den Verwaltungsvorstand beschränkt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Würdigung von Ratsmitgliedern und Ausschussmitgliedern grundsätzlich möglich bleibt.

 

Grundsätzlich ist es auch möglich, den Ausschlusstatbestand auch weiter zu fassen und auf Ratsmitglieder und/oder Ausschussmitglieder zu erstrecken.

 

Denkbar ist ebenfalls, ein sog. Quorum für die Preisvergabe einzuführen, z.B. eine Ehrung nur vorzunehmen, wenn diese politisch „breit getragen“ wird (2/3-Mehrheit).

 

 

 


Anlagen: Richtlinien zur Verleihung von Preisen für ehrenamtliches Engagement und besondere Leistungen durch die Stadt Rheine.