Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Verleihung von
Preisen für ehrenamtliches Engagement und besondere Leistungen durch die Stadt
Rheine.
Begründung:
Mit der neuen
Richtlinie ist beabsichtigt, das ehrenamtliche Engagement als wesentliche
Grundlage unseres Gemeinwesens und unverzichtbaren Bestandteil unserer
Demokratie zu würdigen und das Verfahren zu vereinheitlichen.
Deshalb sieht die neue
Regelung insbesondere vor, dass der Rat der Stadt Rheine als höchstes Gremium
der Stadt über die Preisvergaben entscheidet. Außerdem sollen alle
Preise zukünftig in einer gemeinsamen Veranstaltung am/um den Tag des
Ehrenamtes
am 5. Dezember
vergeben werden.
Die Richtlinien
wurden in gemeinsamen Gesprächen mit den Fraktionsvorsitzenden Mitte Januar und
Ende Februar 2024 erörtert. Kleinere bei diesen Gesprächen besprochene
Änderungen wurden in die als Anlage beigefügten Richtlinien eingearbeitet.
Die Frage der
Ausschlusstatbestände (§ 8 der neuen Richtlinien) kann grundsätzlich
unterschiedlich weit gefasst werden. Nach Ansicht der Verwaltung kann der
Ausschluss auf den/die Bürgermeister/in und den Verwaltungsvorstand beschränkt
werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Würdigung von Ratsmitgliedern
und Ausschussmitgliedern grundsätzlich möglich bleibt.
Grundsätzlich ist
es auch möglich, den Ausschlusstatbestand auch weiter zu fassen und auf
Ratsmitglieder und/oder Ausschussmitglieder zu erstrecken.
Denkbar ist
ebenfalls, ein sog. Quorum für die Preisvergabe einzuführen, z.B. eine Ehrung
nur vorzunehmen, wenn diese politisch „breit getragen“ wird (2/3-Mehrheit).
Anlagen: Richtlinien zur Verleihung von Preisen für ehrenamtliches Engagement und besondere Leistungen durch die Stadt Rheine.