Betreff
Aufträge zur Prüfung der Eröffnungsbilanz sowie der Jahresabschlüsse
Vorlage
073/24
Aktenzeichen
STK-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Betriebsausschuss der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage ermächtigt die Betriebsleitung, mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse ab dem 1. Januar 2024 einschließlich der Lageberichte, die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine zu beauftragen.

 

 


Begründung:

 

Nach § 103 Abs. 2 GO NRW kann die Betriebsleitung mit der Durchführung der Jahresab-schlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Ge-meindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss beauftragen.

Wird die Buchführung des Eigenbetriebs nach den für Gemeinden geltenden Vorschriften geführt, so kann abweichend dazu auch die örtliche Rechnungsprüfung mit der Prüfung beauftragt werden. § 130 Abs. 2 GO NRW findet entsprechende Anwendung für die Prüfung der Eröffnungsbilanz.

 

Da der Eigenbetrieb Stadtkultur mit der Gründung zum 1. Januar 2024 nach den identischen Grundsätzen und Vorgaben wie die Stadt Rheine geführt wird, sind die Voraussetzungen erfüllt. Frau Simon, Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung, hat ihr Einverständnis zur Prüfungsübernahme bereits erklärt.

 

Hierdurch ist nicht nur ein schneller Informationsfluss und Austausch gewährleistet, darüber hinaus können im Vergleich zur Beauftragung einer externen Wirtschaftsprüfung erhebliche Kosten gespart werden.