Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Betriebsausschuss der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage ermächtigt
die Betriebsleitung, mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz und der
Jahresabschlüsse ab dem 1. Januar 2024 einschließlich der Lageberichte, die
örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine zu beauftragen.
Begründung:
Nach § 103 Abs. 2
GO NRW kann die Betriebsleitung mit der Durchführung der
Jahresab-schlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Ge-meindeprüfungsanstalt nach
vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss beauftragen.
Wird die
Buchführung des Eigenbetriebs nach den für Gemeinden geltenden Vorschriften
geführt, so kann abweichend dazu auch die örtliche Rechnungsprüfung mit der
Prüfung beauftragt werden. § 130 Abs. 2 GO NRW findet entsprechende Anwendung
für die Prüfung der Eröffnungsbilanz.
Da der
Eigenbetrieb Stadtkultur mit der Gründung zum 1. Januar 2024 nach den
identischen Grundsätzen und Vorgaben wie die Stadt Rheine geführt wird, sind
die Voraussetzungen erfüllt. Frau Simon, Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung,
hat ihr Einverständnis zur Prüfungsübernahme bereits erklärt.
Hierdurch ist
nicht nur ein schneller Informationsfluss und Austausch gewährleistet, darüber
hinaus können im Vergleich zur Beauftragung einer externen Wirtschaftsprüfung
erhebliche Kosten gespart werden.