Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Erstellung des Klimafolgenanpassungskonzeptes für die Stadt Rheine zur Kenntnis.
Begründung:
Angesichts
zunehmender Herausforderungen durch den Klimawandel ist es von entscheidender
Bedeutung, dass proaktiv gehandelt wird und Maßnahmen ergriffen werden, um die
Stadt Rheine auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.
Bereits im Jahr 2021
hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschlossen, die
Ergebnisse und Aspekte des European Climate Award (ECA) Prozesses sowie die der
Stadtklimaanalyse in einem Klimafolgenanpassungskonzept zusammenzuführen. Die
Ergebnisse der Stadtklimaanalyse wurden im vergangenen Jahr dem Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt. Der ECA-Prozess wird im
Laufe dieses Jahres durch eine externe Auditierung abgeschlossen werden. Das
Ergebnis dieser Auditierung wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu gegebener Zeit vorgestellt.
Ziel des
Klimafolgenanpassungskonzeptes ist es, die Auswirkungen des Klimawandels auf
die Stadt Rheine zu analysieren und geeignete Maßnahmen zur Anpassung an diese
Veränderungen zu entwickeln. Das Konzept dient als Leitfaden, um Risiken zu
minimieren, Ressourcen effizient zu nutzen und die Resilienz der Stadt zu
stärken.
Die Erstellung des
Klimafolgenanpassungskonzeptes umfasst folgende Schritte:
1.
Bestandsaufnahme
und Betroffenheitsanalyse:
·
Beschreibung
der aktuellen Klimasituation und der zu erwartenden Veränderungen im
Stadtgebiet. Wie oben beschrieben, werden hierbei vorhandene Daten, wie zum
Beispiel die Ergebnisse der Stadtklimaanalyse, des ECA-Prozesses sowie bereits
vorliegende Informationen und Erkenntnisse aus der Fortschreibung des
Masterplans 100 % Klimaschutz herangezogen.
·
Identifikation
der Hauptrisiken und Gefährdungen, denen die Stadt Rheine durch den Klimawandel
ausgesetzt ist. Dies umfasst sowohl physische als auch sozioökonomische Aspekte
in verschiedenen Aktionsfeldern.
2.
Maßnahmenentwicklung,
Bürgerbeteiligung und Umsetzungsstrategie:
·
Auf
Basis der Risikoanalyse werden geeignete Maßnahmen zur Anpassung an die
Klimafolgen entwickelt. Hierbei werden sowohl kurzfristige als auch
langfristige Lösungen berücksichtigt, um eine nachhaltige Entwicklung zu
gewährleisten.
·
Im
Rahmen der Maßnahmenentwicklung sowie zur Vorbereitung des zu erstellenden
Umsetzungsleitfadens wird eine Bürgerbeteiligung durchgeführt.
·
Erstellung
eines Umsetzungsleitfadens, der die Priorisierung der Maßnahmen, die
Zuständigkeiten, den Zeitrahmen und die finanziellen Ressourcen festlegt.
An dieser Stelle ist – unter Beteiligung des
Ausschusses - bereits der Umsetzungsstart erster einzelner Maßnahmen als
Pilotprojekte denkbar.
3.
Controlling
und Verstetigung:
·
Entwicklung
einer Strategie um die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen zu überwachen und
bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Eine regelmäßige Evaluierung stellt sicher,
dass das Klimafolgenanpassungskonzept kontinuierlich verbessert und
hinsichtlich neuer Gegebenheiten aktualisiert wird. So kann eine langfristige
Wirkung sichergestellt werden.
Die Erstellung eines
Klimafolgenanpassungskonzeptes erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen
verschiedenen Akteuren, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung. Es
ist wichtig, dass sowohl die verschiedenen Fachbereiche als auch die
Bürgerinnen und Bürger ihre Expertise, Erfahrungen und Wünsche einbringen, um
ein umfassendes und effektives Konzept zu entwickeln. Um dies zu gewährleisten,
werden im Laufe der Konzepterstellung zum Punkt 2 Maßnahmenentwicklung die
Bürgerinnen und Bürger über verschiedene Formate an dem Prozess beteiligt.
Die Ergebnisse und entwickelten Maßnahmen des Konzeptes werden zu gegebener Zeit erneut dem Ausschuss präsentiert. Eine Fertigstellung im ersten Quartal 2025 wird angestrebt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Erstellung des
Klimafolgeanpassungskonzeptes hat keine Auswirkungen. Für erste, noch zu beschließende
Maßnahmen sind Mittel im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt worden.