Beschlussvorschlag/Empfehlung:
der Antragstellerin:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz möge beschließen:
1. Die Einführung von Vergabekriterien bei der Flächenvermarktung für Baugrundstücke und Wohnungsbauprojekte, um die Verwendung von recycelten Baustoffen zu begünstigen.
2. Die Stadt Rheine wird beauftragt, private Bauträger aktiv über die Vorteile und Möglichkeiten der Verwendung von recycelten Baustoffen zu informieren und sie zu ermutigen, diese in ihren Bauprojekten zu integrieren.
3.
Die stadteigene Wohnungsgesellschaft wird
dazu angehalten, verstärkt nachhaltige Bauprojekte mit recycelten Baustoffen zu
realisieren und als Vorbild für ökologisch und ökonomisch sinnvolles Bauen in
der Stadt Rheine zu agieren.
4. Bei städtischen Bauvorhaben wie Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Gebäuden soll verstärkt auf den Einsatz von recycelten Baustoffen geachtet werden. Die Stadt Rheine wird beauftragt, entsprechende Richtlinien und Standards für solche Projekte zu entwickeln und umzusetzen
der Verwaltung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine
1. beschließt, bei Konzeptvergaben im Rahmen von Flächenvermarktungen auch zukünftig Nachhaltigkeitsaspekte wie bspw. die Verwendung recycelter Baustoffe als Vergabekriterien einfließen zu lassen.
2. beauftragt die Verwaltung, Informationsmaterialien zum Themenkomplex nachhaltiges Bauen zur Verfügung zu stellen.
3. nimmt das unter Punkt 4. (siehe Beschlussvorschlag der Antragstellerin) beschriebene Vorgehen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, über die Ergebnisse dem Bau- und Mobilitätsausschuss zu berichten.
Begründung:
der Antragstellerin:
Auf den Antrag der
Fraktion SPD (siehe Anlage 1) wird verwiesen.
der Verwaltung:
Da die Zuständigkeit zu Beschlussvorschlag
Nr. 3 der Antragstellerin nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz fällt, wird dieser Punkt hier
nicht behandelt.
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Förderung nachhaltigen Bauens z. B. mit recycelten Baustoffen. Zu den einzelnen Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.) In den aktuellen Vergabekriterien für den Bereich Laugestraße sowie für die Grundstücke im zukünftigen Europaviertel am Waldhügel ist das Thema Nachhaltigkeit/nachhaltige Rohstoffe bereits berücksichtigt. Hierzu wird auf die Bewertungskriterien in den Vorlagen 289/23/1 und 459/23 verwiesen. Auch bei zukünftigen Grundstücksvermarktungen werden Nachhaltigkeitsaspekte Teil der Vergabekriterien sein.
Zu 2.) Zur Unterstützung privater Bauträger können entsprechende Infoblätter, Flyer und digitale Medien (wie z. B. Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat) ausgelegt sowie über die stadteigene Homepage zu den entsprechenden Themen informiert werden. Eine persönliche, individuelle Beratung durch die Stadtverwaltung ist mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht darstellbar.
Zu 4.) Die Verwaltung
beachtet im Zusammenhang mit Baumaßnahmen bereits seit längerer Zeit den
Nachhaltigkeitsaspekt. So erhielt das Wohngebiet „Eschendorfer Aue“ den
Bodenschutzpreis NRW 2021. Die Jury lobte das „aufwändig entwickelte, fachlich
gut abgestimmte und zeitlich zügig umgesetzte Gesamtkonzept baulicher Umnutzung
unter besonderer Berücksichtigung von Natur- und Bodenschutz mit größtmöglichen
Erhalt an Bodenfunktionen und altem Baumbestand. Besonders hervorgehoben wurde
der ressourcenschonende Umgang mit aufbereitungsbedingt anfallendem
Bodenmaterial und die Gewinnung von hochwertigem Recyclingmaterial.“ (Zitat aus
der Urkunde des Bodenschutzpreises). Grundlage für diese Auszeichnung war ein
kleingliedriges Bodenmanagement. Die Erfahrungen, die anhand dieses Projektes
gemacht wurden, fließen selbstverständlich in neue Maßnahmen ein. So findet
auch im Bereich der ehemaligen Damloupkaserne ein möglichst sortenreiner
Abbruch/Rückbau statt. Dies ist Basis für eine möglichst hohe
Wiederverwertungsquote des Baumaterials (z. B. Recyclingschotter aus
Hochbauten/Straßen) sowie der Böden. Schließlich sollte das Hauptaugenmerk
nicht auf Entsorgung, sondern auf das Potential der Materialien als Wertstoffe
gelegt werden. Bundeseinheitliche Regelungen zur Verwertung gütegesicherter
Ersatzbaustoffe hat die am 01.08.2023 in Kraft getretene
Ersatzbaustoffverordnung (EBV) geschaffen.
Weiterhin werden beim Rückbau/Umbau städtischer Bauvorhaben gezielt Bauprodukte
oder sogar Gebäudeteile, die nachgenutzt werden können, für den eigenen Bedarf
gelagert oder an Dritte veräußert. Beispielhaft können hier der Bodenaushub für
die Elsa-Brändström-Realschule (Boden wird zwischengelagert und wieder
eingebaut) sowie der Verkauf einzelner Bauteile aus dem Gebiet der ehemaligen
Damloup-Kaserne (Sektionaltore, Wendeltreppe usw.) genannt werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vom
15.03.2023 wurde das Aktivitätenprogramm „Klimaschutz 2023“ beschlossen (siehe
Vorlage 105/23). Unter Punkt 1.1.3.1 der Anlage 2 „Aktivitätenprogramm
Klimaschutz 2023“ wird die beispielhafte Erprobung nachhaltigen Bauens an einem
Neubauprojekt gelistet. Die Stadtverwaltung wird die Planung und Umsetzung der
Marienschule Hauenhorst unter dem Gesichtspunkt des nachhaltigen Bauens
durchführen. Über die im Planungs- und Bauverlauf gemachten Erfahrungen wird
der Bau- und Mobilitätsausschuss entsprechend informiert.
Anlage:
Antrag der SPD