Jahresbericht 2023
Abschlussbericht Evaluation
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2023 der Fachstelle für Wohnraumsicherung sowie den Abschlussbericht des Instituts für Praxisforschung und Evaluation der Ev. Hochschule Nürnberg zur Evaluation der Fachstelle für Wohnraumsicherung zur Kenntnis.
Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten einer interkommunalen Kooperation der Fachstelle Wohnraumsicherung im Kreis Steinfurt auszuloten und ggf. eine Förderantragstellung im Programm „Interkommunale Zusammenarbeit“ vorzubereiten.
Begründung:
Auf den als Anlage
beigefügten Jahresbericht 2023 der Fachstelle für Wohnraumsicherung wird
verwiesen.
Aufgrund des
Auslaufens der Landesförderung und der dem Bericht zu entnehmenden Nachfrage
sowie des Anteils an gesicherten Wohnungen ist entsprechend der
Haushaltsplanberatungen 2024 f. eine Fortsetzung der Fachstelle
Wohnraumsicherung geplant.
Zu den Förderbedingungen des Landes NRW gehörte eine begleitende Evaluation des Projektes, welche das Institut für Praxisforschung und Evaluation der Ev. Hochschule Nürnberg im Auftrag der Stadt Rheine durchgeführt hat. Auf den als Anlage 2 beigefügten Abschlussbericht zur Evaluation wird ebenfalls verwiesen.
Fazit:
Bezahlbarer
Wohnraum ist ein knappes Gut. Auf die umfangreichen Analysen der Stadt Rheine
(Wohnraumversorgungskonzept und Sozialbericht Schwerpunkt Wohnen) wird an
dieser Stelle verwiesen. Die Anzahl an Personen, die aus finanziellen Gründen
oder aufgrund anderweitiger, vielschichtiger Problemlagen ihren Mietzahlungen
nicht nachkommen, wird zunehmend größer. Vermieter haben die rechtliche
Möglichkeit einer fristlosen Kündigung und in der Folge einer Räumungsklage,
sobald Mieter mit 2 Monatsmieten im Zahlungsrückstand sind.
Vor Einrichtung
der Fachstelle Wohnraumsicherung konnten die Haushalte, die von einer
Räumungsklage betroffen waren, lediglich in schriftlicher Form durch das
Sozialamt kontaktiert werden. Eine Reaktion der Betroffenen auf diese Schreiben
blieb im Regelfall aus. Aufgrund vieler negativer Entwicklungen und Erfahrungen
ist eine solche Nicht-Meldung ein typisches Verhaltensmuster von Personen, bei
denen sich neben dem Thema Wohnen meist eine Fülle von Problemen angehäuft hat.
Die aufsuchende
Arbeit der Fachstelle ist hier einer der Erfolgsfaktoren. Durch die aktive
Kontaktaufnahme der Fachstelle zu den betroffenen Personen schöpfen diese
Hoffnung, dass es sich lohnt und von Erfolg gekrönt ist, ihr Problem anzugehen.
Nicht vorhanden
war bis zur Einrichtung der Fachstelle Wohnraumsicherung die Möglichkeit der
präventiven Arbeit für den Fall, dass Mieter zwar mit der Miete im Rückstand
waren, jedoch seitens des Vermieters noch keine Kündigung ausgesprochen wurde
und das Mietverhältnis noch gesichert werden kann. Im aktuellen Berichtsjahr
2023 waren 53 der 96 Fälle sog. „Präventionsfälle“, die insbesondere auf der
Basis von Schweigepflichtsentbindungen durch Vermieter oder Institutionen wie
dem Jobcenter an die Fachstelle herangetragen wurden. Verbunden mit der
Steigerung des Bekanntheitsgrades der Fachstelle ist die präventive Arbeit ein
wichtiges Standbein, es erst gar nicht bis zur Räumungsklage von Vermietern
kommen zu lassen.
Das Institut für
Praxisforschung hat im Rahmen der Evaluation zwei Modellrechnungen für den sog.
„Social Return on Investment“, also zu der Frage, welche Risiken die Fachstelle
Wohnraumsicherung vermeidet, die soziale Kosten nach sich ziehen. Die
Fachstelle Wohnraumsicherung vermeidet Wohnungsverluste und damit die
Unterbringung von Betroffenen in kommunalen Notunterkünften. Die
Notunterbringung zieht hohe Kosten nach sich, ganz abgesehen von den
psychischen Folgen und Stigmatisierungen der Unterbringung.
In dieser
Modellrechnung mit der Voraussetzung, dass alle Haushalte in einer
Notunterkunft landen, „rechnet“ sich die Fachstelle ab 7 Monaten.
In der
Modellrechnung Nr. 2 geht das Institut davon aus, dass Haushalte
durchschnittlich 12 Monate in einer Notunterkunft verbleiben. Demnach „rechnet“
sich die Fachstelle bereits, sofern auch nur etwas mehr als die Hälfte der
betroffenen Haushalte in einer Notunterkunft untergebracht werden müsste.
Diese
Modellrechnungen stellen ein Hilfskonstrukt dar, machen jedoch den sozialen und
gesellschaftlichen Mehrwert der Arbeit der Fachstelle Wohnraumsicherung
deutlich.
Perspektiven:
In der Fortsetzung
der Fachstelle Wohnraumsicherung ist das Vorhandensein einer sehr guten
Vernetzung mit Vermietern und Institutionen nach zwei Jahren Aufbauarbeit eine
belastbare Basis, die personellen Ressourcen noch stärker als bisher zugunsten
der Klienten- und Beratungsarbeit einzusetzen.
Die erfolgreiche
Kooperation zwischen Stadt und freiem Träger in der Fachstellenarbeit soll
fortgesetzt werden. Seitens des Institutes für Praxisforschung wurde
festgestellt, dass die Kooperationsarbeit zum einen durch den städtischen Anteil
einen sehr schnellen Zugang zu Institutionen wie Jobcenter und Jugendamt
ermöglicht. Der Anteil in freier Trägerschaft wirkt laut Institut insbesondere
vertrauensbildend bei Klienten, da ein vorbehaltloser und niedrigschwelliger
Zugang vermutet wird.
Insgesamt bringt
die Kooperation in der Trägerschaft ein breites Netzwerk mit sich, was in der
schwierigen Fallarbeit ein Vorteil darstellt.
Perspektiven:
Kommunale
Fachstellen für Wohnraumsicherung gibt es bereits in der Stadt Münster und der
Stadt Osnabrück, ein Austausch mit diesen Fachstellen auf der Arbeitsebene
existiert bereits.
Es ist geplant,
insbesondere mit den größeren Städten im Kreis Steinfurt (Emsdetten, Greven,
Steinfurt, Ibbenbüren) zu einem Vernetzungstreffen zusammen zu kommen, um über
Bedarfe der Wohnraumsicherung zu sprechen. Sofern die Wohnraumsicherung für
weitere Kreiskommunen ebenfalls ein Thema sein sollte, wovon auszugehen ist,
ist eine Arbeitskooperation und Antragstellung im NRW-Förderprogramm
„Interkommunale Zusammenarbeit“ geplant. Insofern schlägt die Verwaltung vor,
eine interkommunale Kooperation der Fachstelle Wohnraumsicherung auszuloten.
Anlagen:
Anlage 1: Jahresbericht der Fachstelle Wohnraumsicherung
Anlage 2: Evaluationsbericht des Instituts für Praxisforschung und Evaluation der Ev. Hochschule Nürnberg