Betreff
Sanierung und Erweiterung der Kita St. Josef/Mesum im Zusammenhang mit einer Umwandlung von einer GF III in eine GF II
Vorlage
091/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der baufachlichen Prüfung, dem Träger der Kita St. Josef, Nielandstr. 32 in 48432 Rheine, der kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, Rheiner Str. 13 in 48432 Rheine, einen Investitionskostenzuschuss aus kommunalen Mitteln in Höhe von 450.700 Euro zu gewähren und gleichzeitig erwartete Landesmittel in Höhe von 709.300 € weiterzureichen.

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt die Verwaltung, bis zu 50 % der Landesmittel, die über die veranschlagten 709.300 € hinausgehen, für begründete Mehrausgaben dem Träger zur Verfügung zu stellen.

 


Begründung:

 

Die Kitabedarfsplanung sieht für den Südraum (Mesum, Elte und Hauenhorst) einen Ausbaubedarf an U3/U2-Betreuungsplätzen. Dieser Bedarf kann nur mit dem Bau einer neuen Kindertageseinrichtung in Mesum und gleichzeitigen Gruppenumwandlungen in den Kitas St. Josef und St. Marien abgedeckt werden (vgl. auch Vorlage 001/23).

 

Die Gruppenumwandlung in der Kita St. Josef erfordert den Anbau eines Nebenraumes und die Vergrößerung des bestehenden Ruheraumes. Da gleichzeitig ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht, muss die Baumaßnahme die Erweiterung bei gleichzeitiger Sanierung umfassen.

 

Von der Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahmen haben sich Vertreter/innen des Jugendamtes und der städtischen Hochbauverwaltung vor Ort überzeugt. Die Erweiterungsmaßnahmen sind vor dem Hintergrund der entstehenden Kosten optimiert worden. Der neue Raumzuschnitt (vgl. Anlage) wurde zwischenzeitlich vom Landesjugendamt genehmigt.

 

 

Finanzierung

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich Stand November 2023 auf ca. 1.460.000 €. Die Finanzierung soll aus Mitteln des Landes NRW, des Trägers und der Stadt Rheine erfolgen.

 

Eine Voraberkundigung des Jugendamtes beim Landesjugendamt hatte ergeben, dass eine Landesförderung von 709.300 € möglich sei. Seinerzeit setzte sich die Förderung wie folgt zusammen:

 

10 neue Plätze in der Gf II x 33.000,00 € = 330.000,00 € x 90% = 297.000,00 €

 

62 zu sanierende Plätze x 9.500,00 € = 589.000,00 € x 70% = 412.300,00 €

 

Allerdings liegt noch kein Bewilligungsbescheid des Landes vor, so dass dieser Zuschuss noch mit einem Vorbehalt zu versehen ist.

 

Die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer hat die Zusage des Bistums Münster, dass es bei dem hier genannten Finanzierungsmodell 300.000 € aus Kirchensteuermitteln als Eigenanteil des Trägers beisteuern kann.

 

Die verbleibende Finanzierungslücke von 450.700 € soll durch einen Zuschuss der Stadt Rheine geschlossen werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Investitionsplan ausreichend vorhanden.

 

Der Antrag des Trägers (vgl. Anlage) basiert auf der zuvor beschriebenen Kostenverteilung.

 

 

Neue Förderrichtlinie des Landes NRW

 

Zum 01. März 2024 tritt eine neue Förderrichtlinie des Landes NRW in Kraft. Darüber wurden die örtlichen Jugendämter vom Landesjugendamt erst mit einem Rundschreiben am 21. Feb. 2024 informiert.

 

Demnach könnte jetzt diese Förderung möglich sein:

 

10 neue Plätze in der Gf II x 37.700,00 € = 377.000,00 € x 90% = 339.300,00 €

 

62 zu sanierende Plätze x 10.900 € = 675.800,00 € x 70% = 473.060,00 €

 

Gegenüber der bisherigen Auskunft des Landesjugendamtes sind damit bis zu 103.060,00 € zusätzliche Landesmittel möglich. Allerdings sind die Landesmittel noch nicht in der zu erwartenden Höhe bewilligt. Gerade die Abgrenzung der Bereiche Neubau und Sanierung hat in der Vergangenheit schon einmal zu Mindereinnahmen geführt.

 

Sicherheitshalber sollten die erhöhten Landesmittel nicht fest eingeplant werden, sondern als Finanzierungsreserve für evtl. Mehrkosten zurückgehalten werden. Gerade die unvorhersehbaren Kosten, die bei einer Sanierung immer auftreten können, stellen ein finanzielles Risiko dar.

 

Sollten tatsächlich begründete Mehrkosten auftreten, könnte die Verwaltung reagieren, ohne das Investitionsbudget der Stadt Rheine zusätzlich zu belasten. Der Jugendhilfeausschuss wird entsprechend informiert. (siehe auch Beschlussvorschlag zu Ziffer 2).

 


Anlagen:

 

Antrag des Trägers

Kostenschätzung des Architekten

Raumplan