Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Verwaltung
wird beauftragt:
a)
Das in
Anlage 1 beschriebene Mobilitätskonzept umzusetzen
b)
Die
Mobilitätshubs (MH) mit den in der Anlage 1 Punkt 1.1.3 beschriebenen
Herstellungsmerkmalen zu errichten.
Dabei werden
zunächst zwei MH ausgeschrieben:
-
MH
1(Catenhorner Straße): Bau ab Ende 2024
-
MH 2
(Bühnertstraße): Bau im Anschluss an den MH1 (ab Ende 2025)
Begründung:
Mit der Vorlage
261/23 wurde das Mobilitätskonzept in seinen Grundzügen beschlossen. Aus der
Vorlage ist für die Verwaltung und die Stadtwerke Rheine (hier die VSR) der
Auftrag zur Klärung einer möglichen Inhousevergabe für den Betrieb formuliert
worden. Die Prüfung hat ergeben das eine Inhousevergabe zulässig ist. Die
Verwaltung präferiert eine Direktvergabe an die VSR und strebt an einen
Managementvertrag für 6 Jahre auszuhandeln und abzuschließen.
Die Stadt Rheine
wird also entweder die VSR mit dem Betrieb beauftragen oder – sollte es zu
keinem Vertragsabschluss kommen - eine
Ausschreibung wie in der Anlage 1 beschrieben durchführen.
-
Veränderungen des Mobilitätskonzeptes
gegenüber der Vorlage 261/23:
In der
Vorlage ist von einem 3-Säulen Finanzierungsmodell ausgegangen worden:
1.
einmaliger
Mobilitätsbeitrag: 292 €/m² max. mögl. Bruttogeschossfläche
2.
Sockelbetrag:
vom Eigentümer jährlich zu entrichtender Betrag von ca. 120 €/ 100 m²
Modellwohnung welches einem monatlichen Beitrag von 10 €/Monat je Wohneinheit
entspricht.
3.
Nutzungsentgelt
(Parktarif): monatlich vom Nutzer (Mieter oder Eigentümer) zu entrichtendes
Parkentgelt von ca. 15 €/Monat für das 1. KFZ je Wohneinheit
Eine Prüfung,
im Hinblick auf die rechtliche Umsetzbarkeit und ein in der Praxis und auf
viele Jahre, mit Eigentums- und Mieterwechsel, ausgelegtes und funktionierendes
System, hat ergeben das durch den Punkt zu 2. (Sockelbetrag) in der
Vertragsgestaltung von „Rechten und Pflichten zugunsten und zu Lasten von jetzt
noch unbekannten Dritten“ das Modell vom Aufwand her nicht praxistauglich
umsetzbar ist.
Daraufhin ist das anliegende Bau- und Betriebskonzept dahingehend
weiterentwickelt worden, das die Säule 2 gestrichen wird. Der finanzielle
Beitrag aus der Säule 2 wird der Säule 3 aufgeschlagen (siehe Anlage 1 Nr. 1.2.
und hier insbesondere 1.2.3 und 1.2.5).
Sollte der
höhere Monatspreis dazu führen, dass in der näheren Umgebung Probleme mit
parkenden Fahrzeugen entstehen, muss entsprechend durch Maßnahmen reagiert
werden. Diese könnten sein: Parkverbote, Parkscheibenregelungen, eine
Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten oder in sehr eingeschränktem Maße
Anwohnerparken.
Diese
Weiterentwicklung ist mit dem Fördergeber des Förderprogramms FöRi MM
abgestimmt.
Die Erträge
wie in Anlage 1 Nr. 1.2.3 stellen „nur“ das Anwohnerparken dar. Unter der
Annahme das die MH mit Fertigstellung der Bebauung eine sukzessive Steigerung
der Auslastung erfahren und auch Kurzzeitparker die MH nutzen, wird es in den
ersten Jahren eine Unterfinanzierung geben. Ein anfängliches Defizit ist in den
gesamten Entwicklungskosten des Quartiers berücksichtigt.
Die
finanziellen Auswirkungen für den Betrieb von derzeit geschätzten 171.000 €
fallen erst ab dem Jahr 2025 an. Die Verwaltung wird die voraussichtlichen
Erträge und Aufwendungen ab 2025 im Haushalt veranschlagen.
-
Bau und Ausschreibung:
Bezüglich der Ausschreibung des MH 3
(Mittelstraße) wird auf die Anlage 1 Punkt 1.1.2 a) verwiesen.
Die in der Vorlage 261/23 genannten
finanziellen Auswirkungen von 17,52 Mio. € umfassen den Bau von drei MH. Bei
der zunächst geplanten Vergabe von zwei MH beläuft sich die Investitionssumme
auf 11,70 Mio. €
-
Informationen zur Förderung FöRi-MM:
Für folgende Förderthemen liegt ein
Zuwendungsbescheid vor:
o Digitalisierung: 169.000 €
o Quartiersgaragen: 2.539.000
€
o
Mobilitätsmanagement:
120.000 €
Für die
Förderthemen:
o Sharing und
o
Paketstationen
befinden sich
die Förderanträge noch in der Prüfung.
Anlagen:
Anlage 1: Bau- und Betriebskonzept der Mobilitätshubs
Anlage 2: Schallschutzgutachten von Wenker und Gesing vom Januar 2024