Betreff
Ausbau Dietrichstraße/Hartmutweg (53014-190)
Inv. 53140010201701
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 334,
Kennwort: "Bergstraße -Sandkampstraße"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
093/24
Aktenzeichen
5.30 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5/Mobilitäts- und Verkehrs-planung im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

 

1.     Einfügung in das Straßennetz:

 

Der Bauabschnitt der auszubauenden Straßen Dietrichstraße und Hartmutweg im Stadtteil Schotthock liegt innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes Nr. 334 „Bergstraße/ Sandkampstraße“. Der Bauanfang liegt an der Dietrichstraße - südlich des Hauses Nr. 29. Das Bauende befindet sich am östlichen Ende des Hartmutweg, am Übergang zur alten Sandkampstraße.

Die beiden angrenzenden Straßenabschnitte der bereits ausgebauten Dietrichstraße und des Hartmutweg befinden sich im Bereich des B-Planes Nr. 203 „Alter BV-Sportplatz“.

 

Im näheren Umfeld befindet sich die ebenfalls auszubauende Plackenstraße mit der AWO-Kita und die neu errichtete Feuer- und Rettungswache.

 

Im Bebauungsplan Nr. 334 ist ein verkehrsberuhigter Ausbau für das Neubaugebiet vorgesehen. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz sind die beiden Straßen (Dietrichstraße / Hartmutweg) als Anliegerstraße einzustufen und dienen der Erschließung der Grundstücke. Die bestehenden Straßen im angrenzenden Baugebiet sind als T-30-Zone beschildert. Eine Anbindung des neuen Wohngebietes an die Bergstraße/Sandkampstraße ist nur über die Straßen innerhalb der T-30-Zone möglich.

 

Im Bebauungsplan ist ferner festgesetzt, dass eine Weiterführung des Hartmutweg nach Norden in Richtung Rüdigerweg über die alte Sandkampstraße erfolgen soll. Dazu wird die bestehende Fahrbahndecke der alten Sandkampstraße erneuert. Der nach Süden verlaufende Teil dient als Fuß- und Radweg und führt bis zur Bergstraße.

Anmerkung: Im Jahr 1988 wurde die neue Sandkampstraße (Hauptsammelstraße) mit Lärmschutzwand hergestellt als „Äußerer Ring“. Die in ca. 1963 provisorisch hergestellte alte Sandkampstraße seitlich davon wurde erhalten.

 

Die Dietrichstraße und der Hartmutweg sind bezüglich der Straßenkategorie nach RASt 06 als Wohnstraße einzustufen. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes liegt bei 142 m und reicht von der Dietrichstraße (Haus Nr. 29) bis zum Hartmutweg (Haus Nr. 30)/Sandkampstraße.

Der erstmalige Ausbau ist als verkehrsberuhigter Bereich mit höhengleicher Fahr- und Gehfläche vorgesehen und soll in einer Parzellenbreite von 7,50 m bis teilw. 7,85 m erfolgen.

 


 

2.     Bestandssituation / Historie:

 

Nordwestlich des neuen Baugebietes grenzt das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 203 „Alter BV-Sportplatz“ an. In diesem Bereich liegen die in 1963 ausgebaute Dietrichstraße und der in 1987 hergestellte Hartmutweg. Die Straßen wurden in Pflasterbauweise und mit seitlichem Gehweg erstellt (T30).

Die östlich gelegene Sandkampstraße erhielt um das Jahr 1976 eine provisorische Fahrbahn und eine Beleuchtung. Die Seitenbereiche blieben unbefestigt. Um 1988 wurde im Zuge der Herstellung des „Äußeren Ringes“ eine Lärmschutzwand zwischen der ehemaligen und der neuen Sandkampstraße errichtet.

Zwischen der Bergstraße und dem Hartmutweg dient die alte Sandkampstraße als Radwegverbindung zur Bergstraße, weiter nördlich nimmt sie Kfz-Verkehr auf.

 

Im Jahr 2020 wurde die Baustraße Hartmutweg mit einer Schmutz- und Regenwasserkanalisation hergestellt. Die Verlängerung der Dietrichstraße/Baustraße wurde mit einem Regenwasserkanal ausgestattet.

 

 

3.     Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale

 

Dietrichstraße/Hartmutweg (Ende alt bis Sandkampstraße) /

verkehrsberuhigter Ausbau

 

Die auszubauenden Straßen dienen der Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion, sowie dem ruhenden Verkehr und den Radfahrern/Fußgängern. Daher werden die Anliegerstraßen im höhengleichen Mischprinzip bzw. höhengleicher Fahr- und Gehfläche verkehrsberuhigt ausgebaut.

Der verkehrsberuhigte Ausbau ist mit einer Breite von 7,50 m bis 7,85 m - innerhalb der festgelegten Straßenparzelle - vorgesehen. An der Einmündung Sandkampstraße liegt die Parzellenbreite bei fast 16 m.

 

Die Verkehrsberuhigung der Straße erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 5,50 m bis 7,85 m.

Die sich wiederholenden Fahrbahneinengungen tragen zur Geschwindigkeitssenkung des Verkehres bei. Durch den farblichen Wechsel der Betonsteinbeläge (Rechteckpflaster rot/grau) wird zusätzlich eine optische Bremswirkung erzielt und es werden die Einmündungsbereiche hervorgehoben.

 

Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt. Sie sind je nach Anfahrbarkeit und vorhandenem Platz zwischen 4,75 m und 5,25 m lang und 2,0 m breit eingeplant.

 

Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen und sind zwischen 3,00 bis 3,50 m (5,25 m) lang und 2,00 m tief; die Beete am Übergang des Hartmutweg zum Radweg Sandkampstraße ist lediglich 1,75 m breit. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden Sträucher eingeplant oder eine Bepflanzung mit Bodendeckern, ebenso in den kleineren Beeten.

 


 

4.     Entwässerung

 

Die Ableitung des Oberflächenwassers der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal.

 

 

5.     Beleuchtung

 

Die Straßen sind zurzeit nicht mit Beleuchtung ausgestattet. Für den Ausbau sind daher neue energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

 

6.     Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

 

7.     Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Dietrichstraße und dem Hartmutweg handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil der umlagefähigen Kosten).

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sich der Anliegeranteil auf etwa 190.000 € belaufen.

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits davor angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.

 

 

8.     Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Straßen soll zusammen mit der Plackenstraße – nach Abschluss des Planverfahrens –voraussichtlich ab Herbst/Winter 2024 erfolgen.

 

 

9.     Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2024 für 2026 veranschlagt worden. Sofern die Maßnahme, wie oben erwähnt, bereits ab Ende 2024 durchgeführt werden soll, können die benötigten Mittel aufgrund der zeitlichen Verschiebung einer anderen Maßnahme dennoch in 2024 zur Verfügung gestellt werden.

Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % der zu erwartenden umlagefähigen Kosten mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.

 

 

10. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Der verkehrsberuhigte Ausbau der beiden Straßen mit den geplanten Einengungen der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die CO2-Belastung der Umwelt reduziert wird.

Der vorgesehene Pflasterbelag führt gegenüber Asphalt zu einer geringeren Aufheizung der Fläche.

Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern - anstelle einer versiegelten Fläche - zum allgemeinen Klimaschutz bei; fördert das örtliche Kleinklima, welches insbesondere in den Hitzeperioden von der Feuchtigkeitsabgabe der Pflanzen und deren Schattenwirkung profitiert.

Die Anpflanzungen wirken der Luftverunreinigung, die sich aus den hohen Verkehrsbelastungen der Sandkampstraße und Bergstraße ergeben, entgegen und bieten Vögeln und Insekten Lebensraum.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan zur Offenlage