Betreff
Ausbau Plackenstraße (53014-01008)
Inv. 53140010202402
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 334,
Kennwort: "Bergstraße -Sandkampstraße"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
094/24
Aktenzeichen
5.30 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5/Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

 

1.            Einfügung in das Straßennetz:

 

Der Bauabschnitt der auszubauenden Plackenstraße liegt im Stadtteil Schotthock - nahe Altenrheine - innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes Nr. 334 „Bergstraße/ Sandkampstraße“. Der Bauanfang liegt an der Plackenstraße bei Hausnummer 17 (B-Plangrenze) und das Bauende befindet sich am Hartmutweg. Der bestehende bzw. bereits ausgebaute Teil der Plackenstraße liegt außerhalb eines Bebauungsplangebietes.

Im näheren Umfeld liegen die ebenfalls auszubauenden Straßen Hartmutweg und Dietrichstraße, sowie die AWO-Kindertagesstätte und die neu errichtete Feuer- und Rettungswache r.d. Ems.

Im Bebauungsplan Nr. 334 ist ein verkehrsberuhigter Ausbau für die Plackenstraße vorgesehen. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist sie als Anliegerstraße einzustufen und dient der Erschließung der Grundstücke. Die angrenzende bereits ausgebaute Plackenstraße ist mit seitlichen Gehwegen ausgestattet und als T-30-Zone beschildert. Eine Anbindung des neuen Wohngebietes an die Bergstraße/Sandkampstraße ist nur über die Straßen innerhalb der T-30-Zone möglich.

 

Bezüglich der Straßenkategorie ist die Plackenstraße nach RASt 06 als Wohnstraße einzustufen. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes liegt bei 150 m.

 

Für den erstmaligen Ausbau ist ein verkehrsberuhigter Bereich mit höhengleicher Fahr- und Gehfläche vorgesehen. Der Ausbau soll in einer Parzellenbreite von 7,50 m bis 8,50 m im unteren Abschnitt erfolgen.

 

 

2.            Bestandssituation / Historie:

 

Nordwestlich des neuen Baugebietes grenzt das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 203 „Alter BV-Sportplatz“ an. In diesem Bereich liegen die in 1963 ausgebaute Dietrichstraße und der in 1987 hergestellte Hartmutweg. Die Straßen wurden in Pflasterbauweise und mit seitlichem Gehweg erstellt (Tempo 30).

Der Altbestand der Plackenstraße ist im Jahr 1972 entstanden. Die Straße wurde ebenfalls in Pflasterbauweise mit seitlichen Gehwegen hergestellt und verfügt über einen Mischwasserkanal.

Im Jahr 2020 wurde die Baustraße Plackenstraße mit einer Schmutz- und Regenwasser-kanalisation ausgestattet, die an die jeweiligen Schmutz- und Regenwasserkanäle der Sandkampstraße (äußerer Ring) anschließt.


 

3.            Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale

 

Plackenstraße (Hausnummer 17 bis Hartmutweg) / verkehrsberuhigter Ausbau

 

Die auszubauende Straße dient der Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion, sowie dem ruhenden Verkehr und den Radfahrern/Fußgängern - insbesondere der Anbindung der Kindertagesstätte. Daher erfolgt ein verkehrsberuhigter Ausbau im höhengleichen Mischprinzip bzw. mit höhengleicher Fahr- und Gehfläche.

Der Ausbau soll in einer Parzellenbreite von 7,50 m bis 8,50 m erfolgen. Im Bereich der Mauer zur Feuerwehr, die in die städtische Parzelle hineinragt, stehen 7,70 m Breite zur Verfügung. Der nach Norden abknickende Straßenabschnitt wird in 7,50 m Parzellenbreite ausgebaut. Am aufgeweiteten Platz in Höhe der Kita beträgt die Parzellenbreite bis zu 20 m.

 

Die Verkehrsberuhigung der Straße erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m (2,40 m). Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 8,50 m (9,50 m).

Die sich wiederholenden Fahrbahneinengungen tragen zur Geschwindigkeitssenkung des Verkehres bei. Durch den farblichen Wechsel der Betonsteinbeläge (Rechteckpflaster rot/ grau) wird zusätzlich eine optische Bremswirkung erzielt und es werden die Einmündungsbereiche hervorgehoben.

 

Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt. Sie sind je nach Anfahrbarkeit und vorhandenem Platz zwischen 5,00 m und 7,00 m lang und 2,0 m (bzw. 2,25 m und 2,40 m) breit eingeplant. Die Stellplätze im Zufahrtsbereich zur Kita sind 3,00 m breit und 4,30 m tief (plus Überhang).

 

Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen und sind zwischen 2,00 m bis 12,00 m lang und zwischen 1,20 m bis 6,00 m tief. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden Sträucher oder eine Bepflanzung mit Bodendeckern eingeplant, ebenso in den kleineren Beeten. Für die länglichen Beete entlang der Mauer zur Feuerwehr ist eine höhere Heckenbepflanzung vorgesehen.

 

 

4.            Entwässerung

 

Die Ableitung des Oberflächenwassers der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal.

 

 

5.            Beleuchtung

 

Die Straßen sind zurzeit nicht mit einer Beleuchtung ausgestattet. Für den Ausbau sind daher neue energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

 

6.            Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

7.            Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Plackenstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil der umlagefähigen Kosten).

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sich der Anliegeranteil auf etwa 245.000 € belaufen.

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplanentwurf 2024 (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits davor angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.

 

 

8.             Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Herbst/Winter 2024 - zusammen mit der Dietrichstraße und dem Hartmutweg.

 

 

9.             Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist vorbehaltlich der politischen Beschlüsse im Haushaltsplan für das Jahr 2024 vorgesehen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % der zu erwartenden umlagefähigen Kosten mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.

 

 

10.     Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Der verkehrsberuhigte Ausbau mit den geplanten Einengungen der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die CO2-Belastung der Umwelt reduziert wird.

Der vorgesehene Pflasterbelag führt gegenüber Asphalt zu einer geringeren Aufheizung der Fläche.

Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern - anstelle einer versiegelten Fläche - zum allgemeinen Klimaschutz bei; fördert das örtliche Kleinklima, welches insbesondere in den Hitzeperioden von der Feuchtigkeitsabgabe der Pflanzen und deren Schattenwirkung profitiert.

Die Anpflanzungen wirken der Luftverunreinigung, die sich aus den hohen Verkehrsbelastungen der Sandkampstraße und Bergstraße ergeben, entgegen und bieten Vögeln und Insekten Lebensraum.


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan zur Offenlage