Betreff
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts - Personelle Auswirkungen Ausländerbehörde Rheine -- Teilbereich Einbürgerungen
Vorlage
096/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Gesetzesänderung zum Staatsangehörigkeitsgesetz zur Kenntnis und stimmt der befristeten Einstellung von zwei Vollzeitkräften in der Ausländerbehörde - Bereich Einbürgerung - zu.


Begründung:

 

Am 19.01.2024 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom Bundestag und am 02.02.2024 vom Bundesrat verabschiedet. Mit einem Inkrafttreten ist in kürze zu rechnen (3 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt).

 

Die Gesetzesänderung umfasst folgende Kernpunkte:

-          Mehrstaatigkeit wird bei Einbürgerungen künftig hingenommen

-          Einbürgerung nach 5 statt bisher 8 Jahren möglich, bei besonderen Integrationsleistungen nach 3 Jahren

-          Aufenthaltsdauer eines im Inland lebenden, ausländischen Elternteils bei Geburt im Inland wird auf 5 Jahre verkürzt

 

Die Einwicklung der Antrags- bzw. Einbürgerungszahlen im Bereich Ausländerbehörde Rheine werden in der folgenden Übersicht dargestellt:

 

Jahr

Neuanträge

Einbürgerungen

2018

97

81

2019

131

106

2020

197

114

2021

256

166

2022

424

209

2023

482

299

20.02.24

79

31

 

Aktuell sind aufgrund der steigenden Antragszahlen und laufenden Fälle ca. 600 Anträge in Bearbeitung. Mit Bekanntwerden der geplanten Gesetzesänderung ist die Anzahl der Anfragen von potentiell Begünstigten sprunghaft gestiegen (ca. 40-60 Anfragen pro Woche). Die Bearbeitungszeit im Einbürgerungsbereich beträgt derzeit bereits 10-12 Monate.

Der Bereich Einbürgerung der ABH Rheine ist aktuell personell wie folgt ausgestattet:

 

2,0 VZÄ A 9 mD bzw. EG 9a

-           davon 1 Stelle mit Anteilsfinanzierung Kommunales Integrationsmanage-ment NRW (50.000 € Pauschale pro Jahr)

 

1,0 VZÄ A9/10 m.D. bzw. EG 9c (seit Oktober 2023 besetzt)

 

Personelle Auswirkungen der Gesetzesänderung

In der Begründung zum Änderungsgesetz wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Einbürgerungsanträge durch die Änderungen um den Faktor 2,3 steigen werden. Die Einbürgerungszahlen werden sich kurz-/mittelfristig deutlich erhöhen.

Rein rechnerisch ergibt sich anhand der bisherigen Zahlen bei dieser Annahme ein Stellenbedarf von über 4 VZÄ, wobei der erwartbare, zunächst sprunghafte Anstieg der Anfragen sowie die Reduzierung von Bearbeitungsrückständen im Bestand durch den Zugang der 1,0 VZÄ seit Oktober 2023 berücksichtigt werden muss.

 

Die Verwaltung wird daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei auf 24 Monate befristete VZ-Stellen im Bereich Einbürgerung der Ausländerbehörde Rheine schaffen. Die Entwicklung der Fallzahlen und Bearbeitungszeiten ist zu beobachten.