Betreff
Ausbau der Sandhövelstraße (von der B 475 Elter Straße bis zur Grenze des Bebauungsplanes T2 "Sandhövelstraße", Biergbrede) und der Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke 374, 15 und 162 Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
389/07
Aktenzeichen
FB5/schw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.

 

 

 


Begründung:

 

 

1.      Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Sandhövelstraße (von der B 475 Elter Straße bis zur  Grenze des Bebauungsplanes T2 „Sandhövelstraße“, Biergbrede) befindet sich teilweise, ebenso wie die Stichwege Gemarkung Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke 15 und 162 im Bebauungsplan T2 „Sandhövelstraße“, der Rest der Sandhövelstraße ist unbeplant.  Der Stichweg Gem. Rheine-Stadt, Flur 179, Flurstück 374 befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. D 96 "Feldkamp".

 

          Die Sandhövelstraße und die auszubauenden Stichwege sind in diesem Bereich als Wohnstraßen anzusehen, bei denen bis auf ein Teilgebiet alle bebaubaren Parzellen bereits bebaut sind.

 

 

 

2.      Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die Sandhövelstraße und die auszubauenden Stichwege sind aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraßen einzustufen.

 

          Die Einstufung der Sandhövelstraße in eine Tempo-30-Zone ist bereits erfolgt. Der Ausbau des Bereiches B 475 Elter Straße bis zur  Grenze des Bebauungsplanes T2 „Sandhövelstraße“, Biergbrede) soll in der Charakteristik der bereits ausgebauten Einmündung B 475 Elter Straße / Sandhövelstraße erfolgen.

 

         

3.      Beurteilung der vorhandenen Straßenbefestigung:

 

          Die Sandhövelstraße ist eine seit langem bestehende Wegeverbindung, die vor Errichtung der Wohnbebauung von landwirtschaftlichem Verkehr genutzt wurde.

         Auch heute wird die Sandhövelstraße noch intensiv landwirtschaftlich (mehrfache Ernten in Jahr mit Großmaschinen) genutzt.

         Die Straße besitzt eine Asphaltierung in wechselnder Breite von ca. 3,10 m (Bereich des Wirtschaftsweges, außerhalb des Bebauungsplangebietes T2 „Sandhövelstraße“) bis ca. 8,00 m (im den beidseitig bebauten Bereichen), die sich in zum Teil in einem schlechten Zustand befindet.

         Die heutige Befestigung der Fahrbahn wird noch auf ihre Qualität bezüglich der Einstufung als endgültige Herstellung und auf die Möglichkeit der Wiederverwendung z.B. als Unterbau untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung bleibt abzuwarten. 

         Ein einheitlicher Ausbauzustand ist nicht festzustellen. Gehwege sind zum Teil ausgebaut, zum Teil unbefestigt und zum Teil auch gar nicht vorhanden.

         Gleiches gilt auch für die Entwässerungseinrichtungen.

 

         Die Fahrbahnen der drei Stichwege sind als unbefestigt anzusehen. Sie bestehen größtenteils aus Schotter, teilweise sind Reparaturen mit Asphalt durchgeführt worden.

         Auch hier wird die heutige Befestigung auf Beschaffenheit und Wiederverwendbarkeit untersucht. 

        

         

       

4.      Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

          Sandhövelstraße (von der B 475 Elter Straße bis zur  Grenze des Bebauungsplanes T2 „Sandhövelstraße“, Biergbrede):

 

 

    Fahrbahn:

 

    Aufgrund der Einfügung ins Straßennetz ist auf der Sandhövelstraße mit Anlie-

    gerverkehr und landwirtschaftlichem Verkehr zu rechnen.

    Es ist eine Fahrbahn in einer Breite von 6,00 m vorgesehen, die

    durch eine Rinne und einen Rundbord r =  5 cm eingefasst wird

    und in einem Asphaltbelag der Bauklasse IV ausgeführt wird.

          Der Rundbord wird in den Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.

          Die Übergänge von Rundbord auf den Hochbord in den Einmündungen der

          bereits ausgebauten Straßen erfolgt durch eine Absenkung mit Betonstein

          pflaster 16/16/14.

          Die Absenkungen in den Zufahrten und die Übergänge können von Rollstuhl-

          fahrern bei der Querung der Straße mitbenutzt werden.

 

 

    Parkstreifen:

 

         Es wird im Bereich der Mehrfamilienhausbebauung nahe der Einmündung in

   die Elter Straße ein 2,00 m breiter Parkstreifen angelegt.

   Hierdurch erfolgt die Reduzierung der Fahrbahnfläche auf 6,00 m in diesem

   Bereich .

       Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

 

 

    Verkehrsgrün:

 

    Auf der gesamten Länge der auszubauenden Sandhövelstraße sind zusätzlich

    zu dem bereits vorhandenen Grünbeet (im Einmündungsbereich B 475 Elter

    Straße / Sandhövelstraße) der Einbau von wechselseitigen Grünbeeten mit

    Straßenbaumbepflanzung mit einer Breite von 2,0 m und einer Länge von

    7,80 m bis ca. 9,00 m zur Einengung der Fahrbahnfläche auf eine Breite von

    4,00 m geplant, die der Verkehrsberuhigung dient.

    

    Gehwege:

 

    An der Südseite der Sandhövelstraße wird ein Gehweg in einer Breite von

    2,00 m angelegt. Der Gehweg an der Nordseite weißt unterschiedliche Brei-

    ten von  ca. 1,90 m bis ca. 2,23 m auf.

    Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,

    die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

 

          Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke 374, 15 und 162 :

 

    Fahrbahn:

 

    Aufgrund der Einfügung ins Straßennetz sind alle Stichwege als reine Anlie-

    gerstraßen einzustufen.

          Die Stichstraßen werden in Breiten von 4,90 m, 5,50 m und 5,60 m im Misch-

          prinzip in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm angelegt.

          Aufgrund der geringen Länge und der geringen Breite der Stichwege ist eine

          gesonderte Verkehrsberuhigung nicht erforderlich.

 

 

 

5.      Beleuchtung:

 

 

         Sandhövelstraße (von der B 475 Elter Straße bis zur  Grenze des Bebauungsplanes T2 „Sandhövelstraße“, Biergbrede ):

 

          Die  Beleuchtung wird zur Zeit durch Pilzleuchten gewährleistet. Da die Beleuchtung der Sandhövelstraße nach ca. 40 Jahren abgänig ist, werden die Leuchten durch Rautenleuchten, QSS 151/2*50 W mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m, ersetzt.

 

 

         Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke 374, 15 und 162 :

 

         Die Errichtung der Beleuchtung in den Stichwegen erfolgt erstmalig. In den

         Stichwegen befindet sich zur Zeit keine Leuchten.

         Aufgrund der geringeren Parzellenbreite werden Rautenleuchten, 151-2,

         2*11 W mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00m aufgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

6.      Entwässerung:

 

 

         Sandhövelstraße (von der B 475 Elter Straße bis zur  Grenze des Bebauungsplanes T2 „Sandhövelstraße“, Biergbrede ) und Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke 374, 15 und 162  :

 

          Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluß an die Kanalisation.

 

 

7.      Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere zu den Baumstandorten, zu geben.

 

 

8.      Finanzierung:

 

        Für die erstmalige Herstellung der Sandhövelstraße von der B 475 Elter Straße  bis zur  Grenze des Bebauungsplanes T2 „Sandhövelstraße“, Biergbrede und der Stichwege Gem. Rheine-Stadt, Flur 179, Flurstücke 302, 377, 316, 374, 370, 422, 421, 15 und 162 werden Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des BauGB (90% Anliegerbeiträge) erhoben.

 

 


Anlagen:

 

1. Lageplanverkleinerung ohne Maßstab