Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat
der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt-, Digital- und
Finanzausschusses folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2024 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten Änderungen.
Haushaltssatzung
der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), hat der Rat
der Stadt Rheine mit Beschluss vom 19.03.2024 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für
die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Erträge auf 266.166.905 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 281.138.833 EUR
abzüglich globaler Minderaufwand von 2.758.000 EUR
somit auf 278.380.833 EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 245.786.901 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 253.873.894 EUR
(Nachrichtlich: Globaler Minderaufwand von 2.758.000
EUR im Ergebnisplan)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
auf 29.379.945 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 75.617.845 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 80.975.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
auf 38.464.000
EUR
festgesetzt.
Der vorgenannte globale Minderaufwand im Ergebnisplan gemäß § 75 Absatz 2 Satz 4 GO NRW wird in den folgenden Teilplänen abgebildet:
Teilplan 9 – Zentrale Finanzleistungen
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
47.890.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
180.364.400 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
-12.213.928
EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
40.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2024 gemäß der Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 600 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 430 v. H.
Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.
§ 7
Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.
§ 8
Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NRW).
Begründung:
A. Allgemeine Hinweise
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 22. September 2023 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 26. September 2023 eingebracht.
Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht worden.
B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen
1. Einwendungen
gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
Den Einwohnern und
Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung
die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem
23. Oktober 2023 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich
Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einzusehen.
Ferner wurde mit
der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die
Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 23. Oktober bis zum 06. November 2023
gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich Finanzen,
Wohn- und Grundstücksmanagement zu erheben, über die der Rat in öffentlicher
Sitzung zu entscheiden hat.
In dieser Frist sind keine Einwendungen eingebracht worden.
2. Haushaltssatzung
für das Jahr 2024
Ersten wesentlichen
Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf im Sonderbereich 9 – Zentrale
Finanzleistungen hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss bereits am 19.
Dezember 2023 (vgl. Vorlage 500/23) zugestimmt.
In der Zeit vom 16. Januar bis zum 01. Februar 2024 fanden die Einzelberatungen der Fachausschüsse statt. Die Ergebnisse dieser Fachausschussberatungen sind dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27. Februar 2024 (vgl. Vorlage 071/24) vorgelegt worden, der den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt hat. Gleiches gilt für die weiteren Änderungen, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben.
Ebenso hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss weiteren Änderungen des Sonderbereiches 9 – Zentrale Finanzleistungen – (vgl. Vorlage 071/24, Begründung, B 3) seine Zustimmung erteilt.
Beschreibung
(Werte in TEUR) |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Jahresergebnis
Entwurf 2024 |
-6.509 |
-8.169 |
-6.247 |
-8.190 |
Ergebnisse
Fachausschussberatungen |
9.149 |
1.399 |
1.279 |
1.261 |
Sonstige
Änderungen Fachbereichsbudgets |
171 |
-278 |
1.388 |
3.305 |
Änderungen
Sonderbereich 9 - HDF, 19.12.2023 (Vorlage 500/23) |
-17.295 |
-18.801 |
-21.377 |
-21.812 |
Änderungen
Sonderbereich 9 - HDF, 27.02.2024 (Vorlage 071/24) |
-483 |
114 |
-1.145 |
-2.082 |
Zwischensumme
1 |
-14.967 |
-25.735 |
-26.102 |
-27.518 |
Um die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes abzuwenden, hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in gleicher Sitzung die Verwaltung beauftragt, in die Vorlage für den heutigen Rat weitere Änderungen im Sinne der Vorschläge in der Begründung, Buchstabe B, Nummer 5 der Vorlage 071/24 einzuarbeiten. Davon mussten folgende Maßnahmen umgesetzt werden, wobei sich die Hebesatzerhöhungen auch auf die Schlüsselzuweisung, die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage auswirken.
Beschreibung
(Werte in TEUR) |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Zwischensumme
1 |
-14.967 |
-25.735 |
-26.102 |
-27.518 |
Globaler
Minderaufwand |
2.758 |
2.890 |
2.936 |
2.994 |
Mehrerträge
Gewinnentnahme Stadtwerke Rheine GmbH |
0 |
6.500 |
0 |
0 |
Mehrerträge
Hebesatzerhöhungen Grundsteuer B und Gewerbesteuer |
0 |
0 |
13.650 |
21.082 |
Veränderungen
Schlüsselzuweisung |
0 |
0 |
0 |
-5.367 |
Veränderungen
Gewerbesteuerumlage |
0 |
0 |
-841 |
-1.289 |
Veränderungen
Kreisumlage |
0 |
0 |
0 |
-188 |
Zwischensumme 2 |
-12.209 |
-16.345 |
-10.357 |
-10.286 |
Wie in der Vorlage
071/24 (Begründung, Buchstabe C) angekündigt, sind auf der Grundlage dieser
Daten noch folgende Änderungen eingearbeitet worden:
- Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen
- Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite
Beschreibung (Werte in TEUR) |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Zwischensumme
2 |
-12.209 |
-16.345 |
-10.357 |
-10.286 |
Neukalkulation Investitionskredite |
0 |
-85 |
-166 |
-161 |
Neukalkulation Liquiditätskredite |
-5 |
102 |
405 |
839 |
Jahresergebnis
|
-12.214 |
-16.328 |
-10.118 |
-9.608 |
Die im Beschlussvorschlag Nr. 1 enthaltene Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2024 enthält alle genannten Änderungen.
Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplan ergeben sich aus der Anlage 1. Zur weiteren Information sind als Anlage 2 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 3 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.
3. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.
C. Weitere Hinweise
Der vollständige Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Gremieninformationssystem und unter www.rheine.de eingestellt.
Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis als Aufsichtsbehörde angezeigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Abschluss des Anzeigeverfahrens. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.
Anlagen:
Anlage 1: Gesamtpläne
Anlage 2: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 3: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen