Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2024
Vorlage
114/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:

1.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2024 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten Änderungen.

 

Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), hat der Rat der Stadt Rheine mit Beschluss vom 19.03.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit dem

  Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                          266.166.905 EUR

 

  Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                             281.138.833 EUR

  abzüglich globaler Minderaufwand von                                                                  2.758.000 EUR

  somit auf                                                                                                          278.380.833 EUR

 

 

im Finanzplan mit dem

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

  Verwaltungstätigkeit auf                                                                                  245.786.901 EUR

 

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

  Verwaltungstätigkeit auf                                                                                  253.873.894 EUR

  (Nachrichtlich: Globaler Minderaufwand von 2.758.000 EUR im Ergebnisplan)

 

 

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                  29.379.945 EUR

 

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                75.617.845 EUR

 

 

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf               80.975.000 EUR

 

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf           38.464.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

Der vorgenannte globale Minderaufwand im Ergebnisplan gemäß § 75 Absatz 2 Satz 4 GO NRW wird in den folgenden Teilplänen abgebildet:

Teilplan 9 – Zentrale Finanzleistungen

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

47.890.000,00 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

180.364.400 EUR

 

festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

 

-12.213.928 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

40.000.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2024 gemäß der Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:

 

    1. Grundsteuer               

          1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

          (Grundsteuer A) auf                                                                                    440 v. H.

          1.2 für die Grundstücke

          (Grundsteuer B) auf                                                                                    600 v. H.

 

    2. Gewerbesteuer auf                                                                                      430 v. H.

 

Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.

 

 

§ 7

 

Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.

 

 

§ 8

 

Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.

 

 

2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NRW).

 

 


Begründung:

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 22. September 2023 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 26. September 2023 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht worden.

 

 

B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

1.    Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung

 

Den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 23. Oktober 2023 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 23. Oktober bis zum 06. November 2023 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

In dieser Frist sind keine Einwendungen eingebracht worden.

 

 

2.    Haushaltssatzung für das Jahr 2024

 

Ersten wesentlichen Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss bereits am 19. Dezember 2023 (vgl. Vorlage 500/23) zugestimmt.

 

In der Zeit vom 16. Januar bis zum 01. Februar 2024 fanden die Einzelberatungen der Fachausschüsse statt. Die Ergebnisse dieser Fachausschussberatungen sind dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27. Februar 2024 (vgl. Vorlage 071/24) vorgelegt worden, der den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt hat. Gleiches gilt für die weiteren Änderungen, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben.

 

Ebenso hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss weiteren Änderungen des Sonderbereiches 9 – Zentrale Finanzleistungen – (vgl. Vorlage 071/24, Begründung, B 3) seine Zustimmung erteilt.

 

Beschreibung (Werte in TEUR)

2024

2025

2026

2027

Jahresergebnis Entwurf 2024

-6.509 

-8.169 

-6.247 

-8.190 

Ergebnisse Fachausschussberatungen

9.149 

1.399 

1.279 

1.261 

Sonstige Änderungen Fachbereichsbudgets

171 

-278 

1.388 

3.305 

Änderungen Sonderbereich 9 - HDF, 19.12.2023 (Vorlage 500/23)

-17.295 

-18.801 

-21.377 

-21.812 

Änderungen Sonderbereich 9 - HDF, 27.02.2024 (Vorlage 071/24)

-483 

114 

-1.145 

-2.082 

Zwischensumme 1

-14.967 

-25.735 

-26.102 

-27.518 

 

Um die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes abzuwenden, hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in gleicher Sitzung die Verwaltung beauftragt, in die Vorlage für den heutigen Rat weitere Änderungen im Sinne der Vorschläge in der Begründung, Buchstabe B, Nummer 5 der Vorlage 071/24 einzuarbeiten. Davon mussten folgende Maßnahmen umgesetzt werden, wobei sich die Hebesatzerhöhungen auch auf die Schlüsselzuweisung, die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage auswirken.

 

 

Beschreibung (Werte in TEUR)

2024

2025

2026

2027

Zwischensumme 1

-14.967 

-25.735 

-26.102 

-27.518 

Globaler Minderaufwand

2.758 

2.890 

2.936 

2.994 

Mehrerträge Gewinnentnahme Stadtwerke Rheine GmbH

0 

6.500 

0 

0 

Mehrerträge Hebesatzerhöhungen Grundsteuer B und Gewerbesteuer

0 

0 

13.650 

21.082 

Veränderungen Schlüsselzuweisung

0 

0 

0 

-5.367 

Veränderungen Gewerbesteuerumlage

0 

0 

-841 

-1.289 

Veränderungen Kreisumlage

0 

0 

0 

-188 

Zwischensumme 2 

-12.209 

-16.345 

-10.357 

-10.286 

 

 

Wie in der Vorlage 071/24 (Begründung, Buchstabe C) angekündigt, sind auf der Grundlage dieser Daten noch folgende Änderungen eingearbeitet worden:

-          Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen

-          Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite

 

 

Beschreibung (Werte in TEUR)

2024

2025

2026

2027

Zwischensumme 2

-12.209 

-16.345 

-10.357 

-10.286 

Neukalkulation Investitionskredite

0

-85

-166

-161

Neukalkulation Liquiditätskredite

-5

102

405

839

Jahresergebnis

-12.214 

-16.328 

-10.118 

-9.608 

 

Die im Beschlussvorschlag Nr. 1 enthaltene Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2024 enthält alle genannten Änderungen.

 

Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplan ergeben sich aus der Anlage 1. Zur weiteren Information sind als Anlage 2 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 3 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

 

3. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Gremieninformationssystem und unter www.rheine.de eingestellt.

 

Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis als Aufsichtsbehörde angezeigt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Abschluss des Anzeigeverfahrens. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Gesamtpläne

Anlage 2: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 3: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen