Betreff
B-Plan Nr. 349 "Fontaneweg" - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
125/24
Aktenzeichen
PG 5.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 349, Kennwort: "Fontaneweg", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Rheine mit anschließender einmonatigen Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen / Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Begründung:

 

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 349 Kennwort: „Fontaneweg“ wurde am 03.05.2023 vom StUK gefasst (s. Vorlage 154/23). Ziel der Aufstellung ist es, den Siedlungsbereich von Mesum zu erweitern und neues Wohnbauland auszuweisen. In den bestehenden Baugebieten bzw. im Innenbereich von Mesum stehen kaum noch freie Grundstücke zur Verfügung. Für Mesum als „Zentrum“ des Südraums ist das Angebot neuer Wohnbauflächen wichtig, um gewachsene Strukturen zu erhalten und neue Impulse zu ermöglichen. Daher sollen weitere Wohnbauflächen bereitgestellt werden, um dem bestehenden und zukünftigen Bedarf nachkommen zu können.

 

Aufgrund seiner Lage wird dieser Bauleitplan als Maßnahme der Innenentwicklung angesehen. Als Nachverdichtungsprojekt wird hier letztlich ein Beitrag zur Schonung des unbeeinträchtigten Außenbereichs erbracht. Demnach wurde der Aufstellungsbeschluss dieses Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB gefasst.

 

Weitere wichtige planungsrelevante Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 2) zu entnehmen, die dieser Vorlage in Form eines Vorentwurfs beigefügt ist. Auf Grundlage dieser Inhalte wird das Verfahren weiterentwickelt und -bearbeitet werden.

 

Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung I liegen ebenfalls bei (Anlage 3). Diese bilden die Grundlage für die Artenschutzprüfung II, die sich derzeit in Bearbeitung befindet.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Anlage 2:        Begründung

Anlage 3:        Artenschutzprüfung I