Betreff
Ausbau des Stichweges "Föhrenweg" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 96 D, Kennwort: "Feldkamp" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
392/07
Aktenzeichen
I- FB5.3 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5/66.

 


Begründung: 

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Der Stichweg “Föhrenweg“ befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 96 D, Kennwort „Feldkamp“. Der Ausbaubereich beginnt östlich der bereits bestehenden Straße „Föhrenweg“.

 

Der Stichweg ist als reine Wohnstraße einzustufen.

Die Straßenparzelle ist mit einer Breite von 8,50m und der aufgeweitete Wendehammer mit einer Breite von 12,00m festgesetzt.

Die drei nördlich gelegenen Zufahrtswege sind mit einer Breite von 3,00m

ausgewiesen.

 

Inzwischen ist etwa die Hälfte der vorhandenen Grundstücksparzellen bebaut. Da der zeitliche Rahmen bzgl. der Vermarktung der restlichen Parzellen nicht absehbar ist, soll der Stichweg - auf vielfachem Wunsch der Anlieger - nun ausgebaut werden.

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Der Stichweg “Föhrenweg“ ist aufgrund seiner Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen und grenzt an eine

Tempo-30-Zone.

Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich (Tempo <7km/h) im niveaugleichen Mischprinzip erfolgen.

 

3.    Notwendige Breiten:

 

        Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 8,50m - innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle - vorgesehen.

 

        Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten  in 2,00m/3,00m Breite und Parkständen in 2,00m Breite. Die Grünbeete werden durch 9cm hohe Rundbordsteine eingefasst und mit Straßenbäumen und Begleitgrün bepflanzt. Hierdurch wird der Verkehrsteilnehmer zu einer vorsichtigeren Fahrweise hingeführt.

       

        Die verbleibende befahrbare Mischfläche beträgt 4,50m bis 8,50m. Die Mindestbreite von 4,50m dient dazu, den Begegnungsfall Pkw/Pkw zu ermöglichen bei Verminderung der Geschwindigkeit.     

Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

 

        Im aufgeweiteten Wendehammer wird die befahrbare Mischfläche in einer Breite von 12,00m ausgeführt. Die Zufahrtswege zu den nördlich gelegenen Privatgrundstücken werden mit einer gepflasterten Mischfläche in 3,00m Breite erstellt.

 

4.    Entwässerung:

 

        Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5.    Beleuchtung:

 

        Es ist die Aufstellung von Rautenleuchten LSS 151-2 mit  4,00 m Lichtpunkthöhe einge­plant. Als Bestückung sind 2 x 11 Watt vorgesehen.

 

6.    Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern, insbesondere zu den Baumstandorten.

 

7.    Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau des Stichweges “Föhrenweg“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage.

Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

6.    Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens- voraussichtlich im Sommer 2008.

 

 

 


Anlagen:

 

1) Lageplan