Betreff
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts: Einbürgerungsfeier
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.08.2023
Vorlage
150/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

der Antragsteller:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, jährlich ein Einbürgerungsfest zu feiern.

 

der Verwaltung:

Der Sozialausschuss beschließt die Durchführung einer jährlichen Einbürgerungsfeier seitens der Stadt Rheine.


Begründung:

 

Der Antragsteller:

Auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktion vom 28.08.2023 wird verwiesen.

 

Der Verwaltung:

Mit Vorlage 317/23 wurde durch den Sozialausschuss beschlossen, die Verwaltung nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erneut mit der Planung zur Durchführung einer Einbürgerungsfeier zu beauftragen.

 

Das Änderungsgesetz wurde zwischenzeitlich beschlossen und am 26.03.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt 3 Monate nach der Veröffentlichung, somit zum 26.06.2024 in Kraft.

 

Gem. § 16 des neuen StAG soll die Einbürgerungsurkunde im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden. Zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen werden die Einbürgerungsurkunden weiterhin -im Sinne der Betroffenen- zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss des Einbürgerungsverfahrens durch die Einbürgerungsbehörde ausgehändigt. Zur feierlichen Würdigung dieses Ereignisses wird künftig jährlich eine Einbürgerungsfeier, beginnend im Herbst 2024, durchgeführt. Die Organisation und Durchführung der Feier erfolgt unter Einbeziehung des Integrationsrates und terminlich möglichst im Rahmen der bundesweiten interkulturellen Woche.

Zusätzliche finanzielle Mittel werden hierfür jedoch nicht bereitgestellt, sondern die Durchführung erfolgt budgetneutral.


Anlage:

 

Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktion vom 28.08.2023