Betreff
Berichtswesen 2024, Stichtag 31.03.2024, Stadtkultur Rheine
Vorlage
174/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Betriebsausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtkultur Rheine“ – mit dem Stand der Daten zum 31.03.2024 zur Kenntnis.


Begründung:

Nach der vom Rat verabschiedeten Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Stadtkultur Rheine“ sind vierteljährlich einen Monat nach Quartalsschluss der Bürgermeister/die Bürgermeisterin und der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtkultur Rheine“ über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten (§ 13). Darzustellen ist insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf den Ergebnisplan sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen. Darüber hinaus gelten die vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinien „Controlling und Berichtswesen“ (§ 6).

Zu berichten sind:

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-     Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mind. 5 TEUR beträgt

-     Alle Abweichungen ab 50 TEUR

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-     Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mind. 50 TEUR beträgt

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2024 ergeben sich im Ergebnisplan Verbesserungen in Höhe von 5,5 TEUR.

Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2024 ergeben sich im Finanzplan Verbesserungen in Höhe von 75 TEUR. Eine Kreditaufnahme ist in 2024 aktuell nicht notwendig.


Anlage:

Bericht zum Stichtag 31.03.2024