Betreff
Ausbau der Hünenborgstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: "Gronauer Straße/Thieberg" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
398/07
Aktenzeichen
FB 5.3 - LK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuß nimmt den Ausbauentwurf der Hünenborgstraße zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.


Begründung:

 

1.     Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Hünenborgstraße befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.

 

Die Hünenborgstraße ist als Anliegerstraße anzusehen und im Bebauungsplan teils als Verkehrsberuhigter Bereich, teils als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Die Straßenparzelle ist in dem hier betrachteten Bauabschnitt durchgängig in einer Breite von 9,50 m ausgewiesen und als Verkehrsberuhigter Bereich herzustellen.

 

Die anliegenden Parzellen sind zum Großteil bebaut bzw. die geplante Bebauung befindet sich zurzeit in der Fertigstellung. Die Hünenborgstraße soll daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

2.   Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Hünenborgstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

 

Der Ausbau soll im Bereich beidseitiger Bebauung als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen, um der maßgeblichen Aufenthaltsfunktion der Hünenborgstraße Rechnung zu tragen. In den Abschnitten mit einseitiger Bebauung ist lt. Bebauungsplan der Ausbau als Tempo 30-Zone vorgesehen (spätere Bauabschnitte).

 

Der geplante Ausbauabschnitt ersetzt die parallel verlaufende vorhandene Führung der Hünenborgstraße, die nach Fertigstellung der neuen Fahrbahn zurückgebaut wird und deren Fläche den Privatanliegern zum Erwerb angeboten wird. Falls sich kein Interesse an dem Kauf der Flächen ergibt, werden diese in öffentliche Grünflächen umgewandelt.

 

 

  1. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Hünenborgstraße:

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Straßenbreite von 9,50 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch die wechselseitige Anordnung von jeweils 2,50 m breiten Parkständen und Grünbeeten mit Bäumen, die in Breiten zwischen 2,50 m und 3,50 m angelegt werden. Die Breite der befahrbaren Mischfläche reduziert sich dadurch bereichsweise auf 4,50 m bis 7,00 m.

 

Die Fahrbahn der Hünenborgstraße wird in Bereichen mit geringer Längsneigung mit Betonsteinpflaster befestigt, welches durch einen farblichen Wechsel zwischen roten und grauen Abschnitten eine zusätzliche optisch bremsende Wirkung erzielen soll. Die Stellplatzflächen werden mit anthrazitfarbigem Pflaster gekennzeichnet. In dem in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Abschnitt ist die Fahrbahn dem abschüssigen Geländeverlauf entsprechend mit einer Längsneigung von ca. 8 % herzustellen. Aus diesem Grund wird hier von der ortsüblichen Pflasterbauweise für Verkehrsberuhigte Bereiche abgewichen und Asphalt für den Endausbau verwendet. Öffentliche Stellplätze werden auf der Asphaltoberfläche durch Fahrbahnmarkierung gekennzeichnet. Grünbeete erhalten generell eine Einfassung mit abgerundeten Rundbordsteinen.

 

In dem noch nicht komplett angebauten Abschnitt nördlich der Gronauer Straße ist vorgesehen, zunächst nur die Asphalttragschicht herzustellen. Die Asphaltdeckschicht soll erst aufgebracht werden, wenn die Hausanschlüsse der Privatgrundstücke in Gänze vorhanden sind, um Aufbrüche in der Oberfläche zu vermeiden.

 

 

  1. Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

 

  1. Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2/2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m vorgesehen.

 

 

  1. Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere zu den Baum- und Leuchtenstandorten, zu geben.

 

 

  1. Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim Ausbau der Hünenborgstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluß des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2008.

 

 

  1. Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im derzeit gültigen Investitionsplan für 2008 enthalten.

 


Anlagen:

 

  1. Lageplanverkleinerung                         ohne Maßstab