Betreff
Bestellung der stellvertretenden Schriftführerin
Vorlage
108/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Anke Fischer zur stellvertretenden Schriftführerin des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“.


Begründung:

 

Gem. § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.

 

Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die/der Schriftführer(in) vom Ausschuss bestellt. Die Bestellung hat vor Eintritt in die Tagesordnung zu erfolgen, damit die Protokollierung der Sitzung von Anfang an sichergestellt ist.

 

Soll ein Bediensteter der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Beschlussvorschlag.