Betreff
Ausbau der Stichstraße "Im Uhlenhook" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125, Kennwort: "Im Uhlenhook" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
423/07
Aktenzeichen
I-5/66-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:    

 

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Stichstraße „Im Uhlenhook" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125, Kennwort: „Im Uhlenhook".

 

Stichweg „Im Uhlenhook" (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a) Befahrbarer Bereich:

è  Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner­halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 7,50m breiten Mischfläche (23,50m im Wendehammer) aus grauem bzw. rotem Betonrecht­eckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b) Parken:

è  Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

è  Pflasterung von 2,5 m breiten Parkständen (Schrägaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau im Wendehammer

 

c) Begrünung:

è  Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche und zur Gliederung der Parkplätze mit einer Einfassung aus Rundbordsteinen

è  Anlegung von zwei rundlichen Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung im Wendehammer zur Eingliederung der Parkplätze mit einer Einfassung aus Rundbordsteinen

 

d) Entwässerung:

è  Straßenentwässerung über Straßenabläufe in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal

 

e) Straßenbeleuchtung:

è  elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2 x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Stichstraße „Im Uhlenhook“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125, Kennwort: „Im Uhlenhook".

 

 

Satzung

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der Stichstraße „Im Uhlenhook“

der Stadt Rheine

vom _________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom __________________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Stichstraße „Im Uhlenhook“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125, Kennwort: „Im Uhlenhook" erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Stichweg Im Uhlenhook (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

1.       Mischfläche, bestehend aus

 

a)      niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

                   b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

c)       Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

2.       betriebsfertiger elektrischer Straßenbeleuchtung

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 


Begründung: 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung des Stichweges „Im Uhlenhook“ hat in der Zeit vom 3. September bis 18. September 2007 in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen / 5.3 stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind folgende Änderungswünsche seitens der Anlieger  eingegangen. Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.

 

 

A) Eingaben der Anliegerbesprechung v. 17.08.2007

 

Die Eingaben sind als Anlage1 beigefügt.

 

Abwägung:

 

1.   Während der Offenlage konnte mit dem Eigentümer von Haus Nr. 22/24 geklärt werden, dass sich das geplante Grünbeet nicht im Eingangsbereich befindet.

 

      Der Wunsch auf Verschiebung des Beetes mittig vor Haus Nr. 22/24 lässt sich nicht umsetzen, da dann nur eine Länge von ca. 2,75m für das Grünbeet zur Verfügung stünde. Zur Minimierung des Unterhaltungsaufwandes im Straßenraum wurden seitens der Verwaltung Mindestgrößen (8m² Nettofläche) für Grünbeete festgelegt. Das Mindestmaß wird dort unterschritten. Außerdem befinden sich an der Stelle zwei Schieber, die eine Baumanpflanzung erschweren.

 

      Der Anlieger teilte weiterhin mit, dass die Pflege für ein Beet nicht übernommen würde. Somit entfällt die Einplanung eines Grünbeetes vor Haus Nr. 24 gemäß der Anregung vom Bau- und Betriebsausschuss am 23. August 2007.

Hierbei wird befürwortet, dass das Grünbeet nur unter Zusicherung der Pflege durch den Anlieger bestehen bleiben soll.

 

Aus verkehrlicher Sicht (bauliche Geschwindigkeitsreduzierung/Erhöhung der Sicherheit) ist ein Baumbeet an dieser Stelle vorteilhaft; es ist aber aus den o.g. Gründen nicht durchführbar.

 

2.   Eine Verkürzung des Grünbeetes vor Haus Nr. 54 von 2,50m auf 2,00m führt dazu, dass die Mindestgröße (Nettofläche) für Grünbeete leicht unterschritten wird. Zur besseren Erreichbarkeit des Hauseinganges lässt sich die Verkürzung um 0,50m jedoch vertreten.

 

3.   Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen den Bau eines Parkplatzes vor Haus Nr. 22/24, der in einer Länge von max. 4,75m erstellt wird.

 

 

 

 

Abwägungsbeschluss zu 1 und 3:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt, dass das Baumbeet vor Haus Nr. 24 entfällt und durch die Errichtung eines Parkstandes ersetzt wird.

 

Abwägungsbeschluss zu 2 :

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt, dass das Grünbeet vor Haus Nr. 54 eingekürzt wird.

 

Abwägung:

 

4.   Fünf Grundstücke im hinteren Bereich des Stichweges sind nicht bebaut. Zur Zeit liegen auch noch keine Bauanträge vor. Um die neu zu erstellende Fahrbahn nicht unnötig durch Baufahrzeuge zu belasten, ist es sinnvoll, den Baubeginn bis zum Herbst 2008 zu verzögern - je nach Fertigstellung der Häuser.

 

Abwägungsbeschluss zu 4 :

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt die Sachlage zur Kenntnis.

 

 

B) Eingabe

Haus Nr. 54/56

 

Die Eingabe ist als Anlage2 beigefügt.

 

Abwägung:

 

      Da die Anlieger des Doppelhauses Nr. 54/56 die Grünbeetpflege vor ihrem Haus übernehmen, kann das Baumbeet in der Planung bestehen bleiben - gemäß der Anregung des Bau- und Betriebsausschusses vom 23. August 2007. Diese Anregung beinhaltet, dass das Grünbeet unter Zusicherung der Pflege durch den Anlieger bestehen bleiben kann.

 

 

Abwägungsbeschluss :

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt den Bau des Grünbeetes mit Baumbepflanzung vor dem Haus Nr. 54/56.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C) Anregung der Versorgungsträger

 

Abwägung:

 

      Aufgrund vorhandener Versorgungsleitungen und eines Schachtes im Bereich des östlichen Baumbeetes im Wendehammer soll dort eine kleine Änderung der Parkstände vorgenommen werden. Durch Verringerung der Stellplatzzahl von vier auf drei Plätze konnten die Grünbeete geringfügig verschoben werden. Die kompaktere Form der Beete abseits der Leitungen verbessert die Baumanpflanzung. Der Verteilerschacht  und die Leitungen liegen nun in einer gepflasterten Fläche.

      Da vor Haus Nr. 24 ein zusätzlicher Parkstand entsteht, ist der Wegfall eines Stellplatzes im Wendehammer ausgeglichen. Durch die Änderung wird die Befahrbarkeit für Müllfahrzeuge erleichtert (höhere Fahrgassenbreite).

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die geänderte Parkplatz- und Grünbeetaufteilung im Wendehammer.

 

 

Zu II:  Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Stichweg „Im Uhlenhook“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Der Verkehrsberuhigte Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus abwechselndem grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster, innerhalb der Mischfläche, erstellt.

 

Zur Verschwenkung der Fahrbahn und zur Eingliederung der Parkplätze werden Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2, 2 x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Die Befestigung in preiswertem Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für Verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale des Stichweges “Im Uhlenhook“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Eingabe Anliegerbesprechung

Anlage 2: Eingabe Hausnummer 54/56

Anlage 3: Lageplan