Betreff
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Dechant-Römer-Straße/Schulten Sundern" I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB II. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
005/08
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung hat vom 15. Oktober bis zum 5. Novem­ber 2007 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel.

 

Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, ist nunmehr der Offenlegungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 2).

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1).

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

I.   Beratung der Stellungnahmen

 

1.  Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2.  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Vonseiten der Bezirksregierung Münster – Dezernat 53 – Umweltüberwachung – wurde eine Stellungnahme abgegeben; diese betrifft jedoch vorrangig das parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung durchgeführte Bebauungsplanverfahren. Insofern wird auf die Abwägung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens hingewiesen.

 

 

II. Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Dechant-Römer-Straße/Schul­ten Sundern“, nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Gegenstand dieser Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Umwandlung einer Mischbaufläche (M-Fläche) in gewerbliche Baufläche (G-Fläche) im Bereich südlich der Dechant-Römer-Straße und westlich der Straße Schulten Sundern im Stadtteil Mesum.

 


Anlage:

 

Anlage 1:     Auszug aus dem Flächennutzungsplanänderung (ALT/NEU)

Anlage 2:     Begründung der Flächennutzungsplanänderung