Betreff
Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen - Pinienweg
Vorlage
425/07
Aktenzeichen
FB 2 5020/hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss beschließt einen Teil der vorhandenen Haushaltsmittel für das „Behindertengerechte- und barrierefreie Bauen“ in Höhe von 22.500,00 € wie folgt einzusetzen:

 

Umbau des Fußweg-Bahnübergangs im Verlauf des bestehenden Fußweges zwischen dem Rodder Damm und dem Pinienweg / Holunderweg zur barrierenfreien Ausgestaltung (Investitionsbedarf laut Kostenschätzung 22.500,00 € - Anlage 1 - )

 

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 3. April 2001 einen Grundsatzbeschluss zum

behindertengerechten und barrierefreien Bauen für städtische Einrichtungen gefasst.

 

 

Der Fußweg-Bahnübergang in Bahn-km 42,883 der Strecke Rheine – Osnabrück / Eversburg ist im Jahr 1983 mit beidseitigen Umlaufsperren hergestellt worden.  Die Durchgangsbreite für Fußgänger beträgt zwischen Leitplanken ca. 0,90 m.

 

Die angebrachten Umlaufsperren können nicht versetzt werden, da die derzeitige Führung des Weges zu steil ist. Der Fußweg-Bahnübergang ist nach der heute geltenden Wege-DIN-Norm nicht mehr geeignet und kann von rollstuhlfahrenden Personen, Radfahrern, Personen mit Kinderwagen usw. nicht benutzt werden. Die augenblickliche Wegführung ist insgesamt für alle Rollstuhlbenutzer und sonstigen  Personen mit Handicap zu eng und zu steil.

 

Um den Fußweg-Bahnübergang barrierefrei zugänglich zu machen, sind verschiedene Umbaumaßnahmen erforderlich (vgl. Lageplan - Anlage 2 -).

Dazu gehört die Verbreiterung der Umlaufsperren auf eine Durchgangsbreite von 1,30 m, sowie die Herstellung der Rampe auf der Südseite der Bahnstrecke mit einer maximalen Längsneigung von 5 %. Durch die größeren Abmessungen der Umlaufgitter ist eine Verschiebung des Bahnüberganges um etwa 4,0 m erforderlich. Die Befestigung des Weges soll wie bisher in Asphalt erfolgen. Die erforderlichen Flächen südlich und nördlich der Bahnstrecke befinden sich im Eigentum der Stadt Rheine. Die notwendigen Umbaukosten belaufen sich nach der Kostenschätzung des Fachbereiches Planen und Bauen auf ca. 22.500,00 € (Anlage 1).

 

Gespräche zwischen dem Baudezernat und der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) haben ergeben, dass seitens der RVM keinerlei Bereitschaft besteht, den Bahnübergang barrierefrei herzurichten bzw. die aufgrund des Alters vorhandenen Schäden auszubessern. Von dort hieß es, Forderungen nach Einhaltung der bestehenden Wege-DIN-Norm und die damit verbundene Aufarbeitung des bestehenden Weges würden umgehend zur Schließung des Bahnüberganges führen.

 

Der Fachbereich Planen und Bauen hat die RVM mit der Bitte um Einholung der Genehmigung beim Eisenbahnbundesamt (EBA) angeschrieben. Es wird erwartet, dass das EBA der Änderung des Bahnüberganges zustimmt.

 

 Die Schließung des „nicht DIN-gerechten“ Bahnüberganges hätte für alle Anlieger negative Folgen, so dass sie zukünftig sehr viel größerer Umwege in Kauf nehmen müssten, da sie dass seit Jahrzehnten bestehende Wegerecht nicht mehr hätten.

 

Um den Bahnübergang für alle Anlieger zu erhalten, aber gleichzeitig auch für Menschen mit Handicap zugänglich zu machen, ist der Umbau des Fußweg-Bahnüberganges durch die Stadt Rheine notwendig.

 

Im Budget des Fachbereiches Planen und Bauen stehen für diese Umbaumaßnahme keine Mittel zur Verfügung. Aufgrund von Vorgesprächen zwischen Fachbereich 5 und 2 wurde für das Projekt „Pinienweg“  bereits ein entsprechender Haushaltsansatz beim „barrierefreien und behindertengerechten Ausbau“ berücksichtigt.

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat sich erstmalig am 27. Juni 2005 mit der Problematik des zu engen und steilen Bahnüberganges beschäftigt und sprach sich seinerzeit schon für den barrierefreien Ausbau aus.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 –   Kostenschätzung Fachbereich Planen und Bauen

Anlage 2 -    Lageplan über die derzeitige und die neue Wegführung