Betreff
Festlegung der Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2008 - 2011
Vorlage
430/07/1
Aktenzeichen
VV K 4.1 Za
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2008 – 2011 folgendes fest:

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =       192 v.H.

Grundsteuer B       =       401 v.H.

Gewerbesteuer      =       403 v.H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2008 auf 34,698 Mio. € festgesetzt.

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (Vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenzu- und –abgänge bei bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

  1. Diese Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Folgen aus der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe“, sowie der möglichen Auswirkungen aus der Eröffnungsbilanz (z. B. Abschreibungen).

 


Begründung:

 

Anmerkung zu dieser Ergänzungsvorlage:

 

Der Beschlussvorschlag ist um den Pkt. 6 ergänzt worden aufgrund der Beratungen in der Strategie- und Finanzkommission am 08.11.2007.

 

Darüber hinaus sind bei der Zusammenstellung der Projekte im Investitionsplan für den Fachbereich 5, die Projekte, für die keine Projektnummer vergeben worden ist, versehentlich nicht aufgeführt worden sind. Die Aufnahme dieser Projekte führt zu einer Veränderung des Investitionsbudgets für den Fachbereich 5.

 

Die Eckdaten zur Haushalts- und Finanzplanung 2008 – 2011 wurden unter folgenden Zielsetzungen entwickelt:

 

1.   Keine Veränderung der augenblicklich geltenden Hebesätze für die Realsteuern

2.   Einarbeitung der Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission

3.   Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf

4.   langfristig: Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung


Auf dieser Basis wurden auch die Budgetgespräche mit den Fachbereichen geführt. Die Ergebnisse sind mit den Fachbereichen abgestimmt worden. Sie waren die Grundlage für die Beratung des Verwaltungsvorstandes über die Festlegung der Eckdaten zum Haushalt 2008.

 

I. Ergebnisplan

 

1.        Die Erträge und Aufwendungen des Teilergebnisplanes 9 – Zentrale Finanzleistungen sind unter Berücksichtigung der augenblicklichen Erkenntnisse überarbeitet und für ein weiteres Jahr (2011) fortgeschrieben worden. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und werden im Anschluss daran erläutert.

     

Anm.: Die Daten in der Spalte „Ergebnis 2006“ entsprechen den Ansätzen des Haushaltsplans 2006

 

Für 2008 ist gegenüber der bisherigen Finanzplanung mit 4,7 Mio. € oder 9,01 % eine deutliche Verbesserung des Ordentlichen Ergebnisses zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich das Ordentliche Ergebnis des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen sogar um 6 Mio. € oder 11,7 %. Ursächlich hierfür ist die gute wirtschaftliche Entwicklung, die sich in deutlich höheren Erträgen aus Steuern widerspiegelt. Die weitergehenden Prognosen erfolgten im wesentlichen auf der Basis der aktuellen Orientierungsdaten des Landes, denen die Ergebnisse der regionalisierten Mai-Steuerschätzung zugrunde lagen.

 

Erträge

 

Bei den Realsteuern wurden für die gesamte Planungsperiode bis 2011 die aktuellen Hebesätze

 

·                          Grundsteuer A       192 v.H.

·                          Grundsteuer B       401 v.H.

·                          Gewerbesteuer      403 v.H.

 

zugrundegelegt. Die Hebesätze liegen damit weiterhin deutlich unter den bisherigen Hebesätzen vergleichbar großer Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch im Kreis Steinfurt wurden bereits 2006 vermehrt höhere Hebesätze festgesetzt (vgl. HFA-Vorlage Nr. 407/07 – Steuerkraftstatistik 2006).

 

Bei der Grundsteuer A entspricht der Ansatz dem Aufkommen der letzten beiden Jahre. Die Grundsteuer B ist entsprechend ihrer bisherigen Entwicklung gegenüber dem Vorjahr um 145 T€ geringfügig erhöht worden.

 

Ausgehend vom Ansatz des laufenden Jahres sind die Erträge aus der Gewerbesteuer um rd. 1,3 Mio. € reduziert worden. Dabei ist eine allgemein erwartete Abschwächung der Aufkommensdynamik als auch eine Ertragsreduzierung aus der Unternehmenssteuerreform 2008 einkalkuliert worden.

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde auf der Grundlage der landesweiten Ertragserwartung von 5,975 Mrd. € errechnet. Dies führt zu deutlich höheren Erträgen, als bisher angenommen (+ 1,7 Mio. €). Auch im laufenden Jahr sind deutlich höhere Erträge zu erwarten, als veranschlagt wurden (+ 1,5 Mio. €).

 

Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde auf der Grundlage der landesweiten Ertragserwartung von 856 Mio. € errechnet. Daraus ergeben sich gegenüber der bisherigen Finanzplanung 130 T€ höhere Erträge. Die bereits seit Jahren geplante Umstellung des Verteilerschlüssels ist wiederum verschoben worden und frühestens 2009 zu erwarten.

 

Der Ansatz für die Vergnügungssteuer musste mit Rücksicht auf die Erträge der vergangenen zwei Jahre gegenüber den bisherigen Planungsannahmen um 11 T€ reduziert werden.

 

Der Ansatz für die Hundesteuer ist auf der Basis der augenblicklichen Ertragsentwicklung mit 250 T€ angesetzt und damit um 10 T€ erhöht worden. Hierbei konnten die Auswirkungen der zur Zeit noch laufenden Hundebestandsaufnahme noch nicht berücksichtigt werden.

 

Die Kompensationszahlung für Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs wird nicht im Einkommensteueranteil erfasst. Sie wird als Zuweisung an die Gemeinden weitergegeben. Für 2008 hat das Land rd. 575 Mio. € vorgesehen. Unter Anwendung der Schlüsselzahl für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde der Betrag von 1,936 Mio. € ermittelt. Das ist ein Plus gegenüber der bisherigen Finanzplanung von 72 T€.

 

Die Schlüsselzuweisung wurde auf der Basis der vorliegenden 1. Modellrechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2008 angesetzt. Gegenüber den bisherigen Planungsannahmen hat sich der Betrag um rd. 2,7 Mio. € erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr sind sogar rd. 4 Mio. € höhere Erträge zu erwarten. Diese Entwicklung ist zum einen auf die ebenfalls deutlich gestiegenen Steuereinnahmen des Landes und die damit einhergehende Zunahme der Schlüsselmasse zurückzuführen. Zum anderen bleibt die Entwicklung der Steuerkraftzahlen der Stadt Rheine mit + 9,9 % deutlich hinter der landesweiten Entwicklung von + 12,3 % zurück. Dies führt zu weitergehenden positiven Effekten. Anzumerken ist, dass der Steuerverbund 2008 endgültig auf der Basis der tatsächlichen Steuereinnahmen eines abgeschlossenen Referenzzeitraumes ermittelt wird, der zum Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs ins Parlament noch nicht abgeschlossen war. Der eingebrachte Gesetzentwurf basiert insoweit noch auf dem bereits feststehenden Ist-Ergebnis vom 01.10.2006 bis 31.03.2007 sowie einer Schätzung für den Zeitraum 01.04.2007 bis 30.09.2007. Die Landesregierung wird nach Feststellung des Ist-Ergebnisses für den gesamten Referenzzeitraum den Gesetzentwurf mit einer Ergänzungsvorlage anpassen, was wahrscheinlich durch eine 2. Modellrechnung begleitet wird. Insofern handelt es sich bei diesem Ansatz noch um vorläufige Daten.

 

Die Konzessionsabgabe ist der Unternehmensplanung 2007-2010 der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH entnommen worden und entspricht den bisherigen Planungsansätzen.

 

Die Erträge aus Zinsen für gestundete Steuern, aus Verspätungszuschlägen und aus der Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind unverändert aus den bisherigen Planungsannahmen übernommen worden. Im weiteren Planungsprozess wird sich mit aller Wahrscheinlichkeit der Ansatz für die Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen noch verändern.  Die Planwerte basieren noch auf den Daten für 2006. Neuere Berechnungen der Westfälisch Lippischen Versorgungskasse liegen noch nicht vor.

 

Die allgemeine Investitionspauschale ist als sogenannter Sonderposten zu aktivieren. Dieser wird am Ende des Jahres aufgelöst und findet so Eingang in die Ergebnisrechnung. Der Ansatz für 2008 basiert ebenfalls auf der 1. Modellrechnung des LDS zum GFG 2008. Das sind gegenüber den bisherigen Planungsannahmen 45 T€ weniger. Hier hat im Entwurf des GFG eine Aufstockung der zu einer Bildungspauschale fortentwickelten Schulpauschale in Höhe von 80 Mio. € zu Lasten der allgemeinen Investitionspauschale stattgefunden.

 

Zwischenergebnis

 

Insgesamt sind die Ordentlichen Erträge gegenüber den bisherigen Planungsannahmen um rd. 3,3 Mio. € oder 3,6 % gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Verbesserung von rd. 5,5 Mio. € oder 6,2 % zu verzeichnen.

 

Aufwendungen

 

Bei den in 2007 ausgewiesenen Personalaufwendungen handelte es sich zum einen um Aufstockungsbeträge für bereits bewilligte Altersteilzeitfälle und zum anderen um gegengerechnete Auflösungen von Altersteilzeitrückstellungen. Da zwar die voraussichtlichen Gesamtpersonalaufwendungen für 2008 ermittet wurden (siehe weiter unten), augenblicklich aber noch nicht produktscharf zugeordnet werden können, sind hier keine Beträge eingesetzt worden.

 

Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 wurden die Vervielfältigerpunkte für die Gewerbesteuerumlage für 2008 um 8 Punkte abgesenkt. Hierdurch und ergänzt durch den geringeren Ansatz für die Gewerbesteuer ergibt sich eine deutliche Ansatzreduzierung gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio. €.

 

Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage (Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisung der Städte und Gemeinden des Kreises) sind gegenüber dem Vorjahr um 40,3 Mio. € oder 10,1 % gestiegen. Bei gleich bleibendem Hebesatz von 34,1 v.H. würde dies beim Kreis zu Mehreinnahmen in Höhe von 13,7 Mio. € führen. Der Kreis erhält im Vergleich zum Vorjahr außerdem 6,4 Mio. € höhere Schlüsselzuweisungen. Nach Gegenrechnung der von ihm abzuführenden Landschaftsverbandsumlage verbliebe dem Kreis (bei unverändertem Hebesatz für die Landschaftsverbandsumlage) gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung von 12,8 Mio. € oder 12,4 %. Wie bereits den Presseveröffentlichungen zu entnehmen war, wird von der Verwaltung ein deutliches Senkungspotential für den Kreisumlagehebesatz gesehen. Dies vor allem auch weil durch die ebenfalls deutlich gestiegenen Umlagegrundlagen für die Landschaftsverbandsumlage (145 Mio. € Mehreinnahmen) auch dort ein hohes Senkungspotential  für den Hebesatz gegeben ist. Selbst wenn es zu der vom Landrat durch Satzung angestrebten neuen Beteiligung der Gemeinden an den Aufwendungen für kommunale Leistungen im Rahmen der Umsetzung des SGB II kommt (33 % statt 50 %), besteht unter den vorgenannten Rahmenbedingungen immer noch ein deutliches Senkungspotential für den Hebesatz der Kreisumlage. Deshalb wurde der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage in der Prognose um 2 Punkte auf 32,1 v.H. gesenkt (Anm.: Auswirkungen für Rheine: 1 Punkt = 831 T€). Durch die Presseveröffentlichungen ist deutlich geworden, dass dies kreisseitig wohl nicht so gesehen wird. Das es auch anders geht, hat der Kreis Warendorf vorgemacht: Er senkt seinen Hebesatz für die Kreisumlage um vier Punkte! Die Kalkulation der Kreisumlage ist zunächst auf der abgesenkten Basis vorgenommen worden, wohlwissend, dass sich hier möglicherweise ein nicht in der Hand der Stadt Rheine liegender erheblicher negativer Korrekturbedarf ergeben kann. Für die Jahre ab 2009 ist eine weitere leichte Reduzierung des Hebesatzes (0,5 ab 2009 und weitere 0,5 Punkte ab 2011) wegen der im Fachbereich 2 eingeplanten höheren Kostenbeteiligung an den Unterkunftskosten im Bereich SGB II eingeplant.

 

Die Krankenhausinvestitionsumlage ist auf der Basis der derzeitigen Festsetzungen eingeplant. Dies führt gegenüber den bisherigen Planungsannahmen zu Mehraufwendungen in Höhe von 21 T€ p.a.

 

Zwischenergebnis

 

Insgesamt haben sich die Ordentlichen Aufwendungen gegenüber den bisherigen Planungsannahmen um rd. 1,4 Mio. € oder 3,9 % reduziert. Gegenüber dem Vorjahr ist noch eine leichte Verbesserung von rd. 0,4 Mio. € oder 1,1 % zu verzeichnen.

 

Die Zinserträge und Zinsaufwendungen sind auf der aktuellen Basis und unter Berücksichtigung des Kreditbedarfs aus dem bisherigen Investitionsplan fortgeschrieben worden. Hier sind nach endgültiger Festlegung der Eckdaten für den Investitionsplan (neben den Auswirkungen aus der Ausgliederung der Technischen Betriebe) noch Korrekturen erforderlich.

2.        Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche sind der nachstehenden Gesamtübersicht zu entnehmen.

 

 

Es ist eine Budgeterhöhung gegenüber den bisherigen Planungsannahmen von rd. 1,0 Mio. € oder 1,63 % zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr beträgt der Anstieg allerdings nur 0,3 Mio. € oder 0,4 %.

 

Die Veränderungen sind je Fach-/Sonderbereich einzeln nachgehalten und den anliegenden Einzelübersichten (Anlage 2) zu entnehmen.

 

Ergänzende Anmerkungen:

 

Bei den Personalaufwendungen konnte (noch) keine produktscharfe Kalkulation und Zuordnung erfolgen. Die Gesamtpersonalaufwendungen für 2008 wurden auf der Basis des voraussichtlichen Ergebnisses des laufenden Jahres und unter Berücksichtigung der jetzt bereits feststehenden oder absehbaren Personalzu- und –abgänge ermittelt. Danach werden unter den augenblicklichen Tarif- und Besoldungsstrukturen voraussichtlich 33,245 Mio. € benötigt; das sind 629 T€ weniger als im derzeitigen Finanzplan vorgesehen sind (33,874 Mio. €). Allerdings ist die sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befindliche Besoldungserhöhung für die Beamtinnen und Beamten um 2,9 % zum 01.07.2008 zu berücksichtigen. Außerdem steht zum 01.01.2008 eine Tarifanpassung für die Tariflich Beschäftigten an. Entsprechend der bereits für die Länder vereinbarten Tarifanpassung ist dafür eine Erhöhung von 2,9 % angenommen worden. Insgesamt führt dies zu einer notwendigen Erhöhung der Gesamtpersonalaufwendungen von 850 T€. Zusätzlich müssen für mögliche weitere Altersteilzeitanträge (ca. 10 Beschäftigte) Rückstellungen in Höhe von 600 T€ eingeplant werden. Damit werden 2008 die Gesamtpersonalaufwendungen mit 34,695 Mio. € angesetzt. Das sind 821 T€ mehr, als derzeit im Finanzplan ausgewiesen. Ab 2009 sind keine tariflichen Steigerungen und auch keine Rückstellungen für Altersteilzeit eingeplant.

 

Die Aktualisierung der Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten kann erst im Zusammenhang mit der Erstellung der Jahresrechnung für 2006 erfolgen. Die Ergebnisse werden im Rahmen des weiteren Beratungsverfahrens eingebracht.

 

Die durch die angestrebte Ausgliederung der Technischen Betriebe in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) sich ergebenden Veränderungen in Form der Darstellung der monetären Leistungsbeziehungen zwischen Stadt und AöR können zum derzeitigen Stand in ihrer Feinstruktur noch nicht beziffert werden. Auf der Basis des vorliegenden Gutachtens werden sie sich voraussichtlich im Rahmen des bisher für die Technischen Betriebe ausgewiesenen Budgets bewegen. Deshalb wird kalkulatorisch das sich aus dem Finanzplan ergebende Budget für die Technischen Betriebe (noch) mitgeführt. Je nach Stand des Planverfahrens zum Haushalt einerseits und der Wirtschaftsplanungen der AöR andererseits müssten die Daten in ihrer Feinstruktur angepasst werden.

 

3.        Das Jahresergebnis nach dem Ergebnisplan stellt sich wie folgt dar:

 

 

Der Fehlbedarf wird sich bedingt durch die höheren Erträge aus Steuern gegenüber den bisherigen Planungsannahmen von 9 Mio. € um insgesamt 3,7 Mio. € oder 41,2 % deutlich auf nunmehr -5,3 Mio. € verringern.

 

II. Investitionsplan

 

1.        Im Teilinvestitionsplan 9 – Zentrale Finanzleistungen ist nur eine Einzahlung aus Investititonstätigkeit zu verzeichnen. Die Entwicklung der Investitionspauschale ist bereits oben erläutert worden. Hierauf wird Bezug genommen.

 


 

2.        Die Invesitionsbudgets der Fach- und Sonderbereiche sind der nachstehenden Gesamtübersicht zu entnehmen.

 

 

Hier ist zunächst anzumerken, dass einerseits das Investitionsbudget für den Fachbereich 6 – Technische Betriebe wegen der anstehenden Ausgliederung nicht mehr ausgewiesen ist. Außerdem sind bei den Sonderprojekten „Bahnflächen“ und „Kaserne Gellendorf“ die Entwässerungsmaßnahmen nicht mehr Gegenstand der städtischen Investitionsplanung. Hieraus erklärt sich die zu verzeichnende deutliche Reduzierung des Gesamtinvestitionsbudgets.

 

Andere Veränderungen sind je Fach-/Sonderbereich einzeln nachgehalten und den anliegenden Einzelübersichten (Anlage 3) zu entnehmen.

 

Folgende Veränderungen sind in den Eckdaten nicht berücksichtigt:

 

a)   Neubau einer Zweifachsporthalle an der Euregio-Gesamtschule

 

Die geschätzten Investitionskosten für den Neubau einer Zweifachsporthalle an der Euregio-Gesamtschule in Höhe von insgesamt 3.680.000 € - 2008 = 2.000.000 € und 2009 = 1.680.000 € - und für die Einrichtung der Sporthalle in 2009 in Höhe von 113.050 € sind nicht berücksichtigt worden. Sie sollen erst dann in den Haushalt eingestellt werden, wenn die entsprechenden Umsetzungsentscheidungen des Rates der Stadt Rheine vorliegen.   

 

b)   Neubau Feuerwehrgerätehaus Mesum

 

Investitionskosten für ein neues Feuerwehrgerätehaus für die Feuerwehr Mesum sind nicht in den Haushalt eingestellt worden. Für das mit der Feuerwehr und dem Fachbereich 3 abgestimmte Raumprogramm werden die voraussichtlichen Investitionenkosten, beim Verbleib am alten Standort, auf insgesamt 2.246.000 € geschätzt. Zunächst ist aber noch abzuklären, welche der verschiedenen Planungsvarianten realisiert werden soll. Die tatsächlichen Investitionskosten sind allerdings auch von der Wahl des Standortes des neuen Feuerwehrgerätehauses abhängig.

 

Auch hier sollten die Investitionskosten erst in den Haushalt eingestellt werden, wenn die entsprechenden Umsetzungsentscheidungen des Rates der Stadt Rheine vorliegen.

 

c)   Weitere Platzgestaltung „Neue Mitte Dorenkamp“

 

Die Bereitstellung von weiteren Investitionskosten in Höhe von 300.000 € für die weitere Platzgestaltung der „Neue Mitte Dorenkamp“ soll erst nach Vorstellung der Maßnahme im Stadtentwicklungsausschuss Planung und Umwelt und einem sich daran anschliessenden Ratsbeschluss erfolgen.

 

d)   Querspange Rheine „R“

 

Die für den notwendigen Neubau einer Verbindungsstraße (Querstange) im Bereich des geplanten Erschließungsgebietes Rheine „R“ erforderlichen Auszahlungen sollen erst nach Vorstellung der Maßnahme im Bau- und Betriebsausschuss und nach einem Grundsatzbeschluß des Haupt- und Finanzausschusses in den Haushaltsplan eingestellt werden. Für nähere Erläuterungen wird auf die HFA-Vorlage 440/07 verwiesen.

 

3.        Die Finanzierung der Investitionen kann die Stadt auch zukünftig nur unter Inanspruchnahme von Krediten sicherstellen. Der Kreditbedarf ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:

 

4.        Die Tilgungsleistungen sind noch auf der aktuellen Basis und unter Berücksichtigung des Kreditbedarfs aus dem bisherigen Investitionsplan fortgeschrieben worden. Hier sind nach endgültiger Festlegung der Eckdaten für den Investitionsplan noch Korrekturen erforderlich.

 

 

Bei der zugrundegelegten aktuellen Investitionsplanung könnte in allen Planungsperioden nicht nur eine Netto-Neuverschuldung vermieden, sondern ein leichter Schuldenabbau ermöglicht werden. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass dies Ergebnis maßgeblich durch die Verlagerung von Investitionen in die AöR beeinflusst worden ist. Bei den Investitionen der AöR handelt es sich aber hauptsächlich um sogenannte rentierliche Investitionen, z.B. im Abwasserbereich.


 

III. Fazit

 

Mit den vorgeschlagenen Eckdaten könnte es der Stadt gelingen, in ein bis zwei Jahren einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Damit könnte der Verzehr des Eigenkapitals im Wege einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage oder der Allgemeinen Rücklage verhindert und damit die dringend notwendige Liquidität für in der Zukunft anstehende Zahlungsverpflichtungen (z.B. für unterlassene Instandhaltung oder Pensions- und Beihilfeverpflichtungen) gewonnen werden. Im übrigen liegen die Eckdaten auch auf der vom Innenministerium eingeforderten Linie, wonach die Gemeinden die auf die augenblicklich guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beruhende positive Entwicklung der steuerlichen Erträge nutzen sollten, „Vorsorge für schlechtere Zeiten zu treffen, in dem sie konsequent Schulden bzw. Verbindlichkeiten abbauen“ und entsprechend den Vorgaben des Finanzplanungsrates sie „nicht zur Grundlage für zusätzliche langfristige Ausgabeverpflichtungen“ machen. Die Chance zur (weiteren) dauerhaften Verbesserung der städtischen Finanzlage sollte genutzt werden! Das hat allerdings auch zur Konsequenz, dass manche wünschenswerte Projekte und Maßnahmen zumindest „in die Zeit gesetzt“ werden müssen.

 


Anlagen:

 

Eckdaten HFA – Anlage 1

Eckdaten HFA – Anlage 2

Eckdaten HFA – Anlage 3